Also die Begründung würde ich so auch nicht akzeptieren und halte das auch pädagogische für unbegründet ein Kind vom Grundsatz davon auszuschließen, weil es im letzten Schuljahr krank war.

In wie weit man tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Zumindest würde ich aber mal ein Gespräch mit einem Vertrauenslehrer oder der Schulleitung suchen. Das ist wirklich unakzeptabel.

...zur Antwort

Vielleicht war die Urkunde eine Auszeichnung für eine besondere Leisting (z.B. bester Abschluss, besonderes Engagement etc..). Da gibt es oft unterschiedliche Auszeichnungen. Gewöhnlich steht dann aber dabei für was man die Auszeichnung bekommen hat.

Beim Hauptschulabschluss wird in einigen Bundesländern auch unterschieden zwischen dem qualifizieren Hauptschulabschluss und dem "normalen" Hauptschulabschluss.

...zur Antwort

Eine Möglichkeit wäre auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Im Rahmen dessen kannst du Praktika machen und die Zeit zur beruflichen Orientierung nutzen. Oft entstehen dort durch die Praktika Übernahmechancen in Ausbildungsbetriebe und du erhällst in der Zeit der BvB Berufsausbildungsbeihilfe. Darüber kannst du dich von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit beraten lassen.

Im Zweifel empfiehlt es sich auch doch noch zu versuchen einen Schulplatz zu bekommen um einen höheren Abschluss zu erwerben. An manchen Schulen werden auch nochmal zu Beginn des Schuljahres doch noch Plätze frei, weil welche abgesprungen sind. Im Zweifel würde ich mal am Berufskolleg nachfragen.

Wie du sagst, bist du in den meisten Bundesländern noch bis 18 berufsschulpflichtig. Schlimmstenfalls würdest du in eine Auffangklasse am Berufskolleg kommen, die nur zur Erfüllung der Berufsschulpflicht dient. Dem würde ich allerdings alle anderen Möglichkeiten vorziehen.

...zur Antwort

Themen wie gesunde Ernährung, Zahngesundheit, Entstehung von Krankheiten wie Diabetes, Suchtprävention und einige mehr sind durchaus schon in den Lehrplänen der Schulen enthalten, von der Grundschule bis zur Oberstufe und werden auch vermittelt.

Oft beinhaltet der Biologieunterricht bereits viele Komponenten in diese Richtung.

...zur Antwort

Ich würde den Zeitraum erwähnen von wann bis wann du da warst und fertig. Ich würde keinen extra Zusatz hinzufügen das du abgebrochen hast.

So gibst du die Erfahrung an, die du in der Zeit gemacht hast, hebst aber den Abbruch nicht hervor.

Wenn du im Vorstellungsgespräch danach gefragt wirst, solltest du deine Entscheidung begründen können und hervorheben, das du dich entschieden hast einen neuen Weg einzuschlagen.

...zur Antwort

In der Regel halten die Klassen- und Schülersprecher eine Rede. Das jeder eine Rede hält ist nicht üblich.

...zur Antwort
Arbeitslosengeld

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht und die Agentur für Arbeit die Umschulung finanziert, kann das von den Optionen die Beste sein. Während ALG 1 kann Wohngeld auch gleichzeitig bezogen werden.

Es hängt aber auch davon ab, wie hoch das vorherige Gehalt war, da du hier 60 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate bekommst (bzw. 2 / 3 wenn du ein Kind hast). Außerdem ist zu beachten, das du Arbeitslosengeld 1 in der Regel nur 12 Monate bekommst.

BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG ist ansonsten auch eine gute Option. Das bekommst du wenn du anspruchsberechtigt bist auch über die Regelzeit der Umschulung hinweg.

...zur Antwort

Selbst bei einer telefonischen Krankschreibung muss der Patient dem Arzt zumindest persönlich bekannt sein.

Aus dem Grund sind solche online Dienste eine rechtliche Grauzone, vorallem wenn nicht einmal ein Kontakt zwischen Patient und Arzt stattfindet.

Abgesehen davon verlangen solche Dienste oft auch Geld für das Ausstellen der AUs.

Ich würde lieber den regulären Weg gehen, wenn du dich krank fühlst und den Hausarzt kontaktieren.

...zur Antwort

Das zwei Kinder aus einer Wohngruppe eine Beziehung zueinander haben, ist alleine sicherlich kein Grund für einen Rausschmiss.

Wenn es zu einem Rausschmiss kommt, spielen da garantiert noch weitere Gesichtspunkte eine Rolle.

In einer Wohngruppe welche auf einen langfristigen Auffenthalt angelegt ist, ist ein Rauswurf eigentlich auch eher das letzte Mittel.

...zur Antwort

Menschen neigen nunmal dazu Dinge zu bewerten.

Ich arbeite selbst im pädagogischen Bereich und es gibt auch Jugendliche mit denen ich gearbeitet habe, die mir stärker in Erinnerung geblieben sind als andere.

Trotzdem sollte man es aber schaffen, objektiv zu sein und alle vom Grundsatz gleich zu behandeln, gerade wenn es um Notenfindung geht.

...zur Antwort
Findest du die Maximalen 5 Jahre ausreichend ?

Wenn Staatsanwaltschaft, Verteidigung oder der Richter den Zeugen vereidigen lassen, sind auch von einem bis zu 15 Jahren Haft möglich (Meineid).

Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen einer Falschaussage erachte ich als unverhältnismäßig. Es kommt ja auch nicht wegen jeder Falschaussage jemand unschuldig ins Gefängnis.

Wenn jemand tatsächlich wegen einer Falschaussage unschuldig ins Gefängnis kommt, kommt auch Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft in Betracht.

Wenn jemand deshalb zu unrecht wegen Mordes verurteilt wurde, sollte die Strafe natürlich im oberen Rand des Möglichen anzusiedeln sein.

...zur Antwort

Im Prinzip heißt lebenslang erstmal mindestens 15 Jahre.

Wer tatsächlich als weiterhin gefährlich eingestuft wird und in Sicherungsverwahrung sitzt, sitzt meist auch tatsächlich lebenslang.

Moralisch ist es natürlich eine schwierige Frage. Bei Mord gibt es eben nichts womit man das wiedergutmachen kann und keine Strafe kann für die Angehörigen hart genug sein. Ich verstehe auch das es sicher schwer zu sehen ist, wenn der Mörder dann nach 15 oder 25 Jahren entlassen wird, das Opfer aber weiter Tod ist.

Grundsätzlich bin ich schon dafür das es im Einzelfall eine Möglichkeit gibt, das auch eine lebenslange Freiheitsstrafe irgendwann zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Was macht man mit der Frau die ihren Ehemann der sie schwer misshandelt hat Nachts mit einer Bratpfanne erschlägt während er schläft? (heimtückischen Mord)

Und es gibt schon Täter die eines Tages tatsächlich bereuen, die Tat mehr im Affekt begangen haben und über ihre eigene Tat im Nachhinein erschrocken sind.

Da finde ich es schon sinnvoller wenn man diejenigen in Arbeit bringt und das sie so zumindest für die finanziellen Folgen aufkommen können und sie ins Steuersystem einzahlen.

Ob eine Entlassung auf Bewährung nach 15, 20, 25 oder 30 Jahren möglich sein sollte, kann man diskutieren. Eine Anhebung von "frühestens nach 15 Jahren" auf "frühestens nach 20 oder 25 Jahren" fände ich im Erwachsenenstrafrecht schon vertretbar.

Und wer nach wie vor gefährlich ist, mehrere Morde begangen hat oder bei Sexualdelikten mit Mord sollte lebenslang meiner Meinung nach auch wirklich lebenslang heißen.

...zur Antwort

Minijobs bleiben bis zu einer Grenze von 556 € brutto im Monat auch sowieso anrechnungsfrei.

Wenn du darunter warst, ändert das nichts an der Höhe deines BAföGs.

Hast du die 1000 € für das Praxissemester monatlich bekommen oder für den gesamten Zeitraum.

Wenn du denen die Summen im März entsprechend mitgeteilt hast, kannst du davon ausgehen, das die das schon genau geprüft haben, v.a. wenn du denen das sogar zweimal geschickt hast. Wenn du unsicher bist und auf Nummer sicher gehen willst, kannst du das natürlich auch mit der Sachbearbeitung vom BAföG Amt besprechen.

...zur Antwort

Man bekommt oft eine Liste wo man die Stellen eintragen soll, bei denen man sich beworben hat und wo man auch die Ergebnisse der Bewerbungen eintragen soll (Bewerbungsstand offen, Zusage, Absage, Vorstellungsgespräch).

Dadurch werden die Bewerbungsbemühungen erfasst. Bei Nichteinhaltung und unzureichender Mitwirkung wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen gekürzt.

...zur Antwort

Ja das Gefühl ist normal nach heftigen Streit mit einer Person die einem eigentlich wichtig ist.

Ich würde auch dazu raten, es zeitnah zu klären. Natürlich kann ein Tag Abstand von allem auch gut sein, aber dann würde ich auch das Gespräch mit ihr suchen.

...zur Antwort

Beachte dass das Foto in Wirklichkeit wesentlich schärfer und in Farbe ist im Gegensatz zu dem Bild in dem Brief.

Damit kann man im Zweifel schon einiges machen wie Abgleich mit der Personalausweisbehörde.

Ob sich ein Anwalt im Verhältnis lohnt musst du wissen. In den meisten Fällen sind die Bußgelder geringer wie zu erwartende Anwaltskosten.

...zur Antwort

Kommt immer drauf an wen man da gerade am Telefon hat.

Natürlich muss man sehen, dass es oft Ehrenamtliche sind und keine ausgebildeten Therapeuten.

Wenn man aber wirklich gerade dringend Gesprächsbedarf hat, einfach mal was anonym loswerden möchte und sonst gerade keinen passenden Gesprächspartner dafür hat, ist es definitiv gut, dass es so ein Angebot gibt und mir hat es durchaus schonmal geholfen einfach über ein Thema reden zu können.

...zur Antwort

Was hätte denn die Universität von dieser Absprache?

Warum sollte die Uni daran interessiert sein, das der Student weniger Geld von den Unternehmen bekommt?

...zur Antwort