Im Prinzip heißt lebenslang erstmal mindestens 15 Jahre.
Wer tatsächlich als weiterhin gefährlich eingestuft wird und in Sicherungsverwahrung sitzt, sitzt meist auch tatsächlich lebenslang.
Moralisch ist es natürlich eine schwierige Frage. Bei Mord gibt es eben nichts womit man das wiedergutmachen kann und keine Strafe kann für die Angehörigen hart genug sein. Ich verstehe auch das es sicher schwer zu sehen ist, wenn der Mörder dann nach 15 oder 25 Jahren entlassen wird, das Opfer aber weiter Tod ist.
Grundsätzlich bin ich schon dafür das es im Einzelfall eine Möglichkeit gibt, das auch eine lebenslange Freiheitsstrafe irgendwann zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Was macht man mit der Frau die ihren Ehemann der sie schwer misshandelt hat Nachts mit einer Bratpfanne erschlägt während er schläft? (heimtückischen Mord)
Und es gibt schon Täter die eines Tages tatsächlich bereuen, die Tat mehr im Affekt begangen haben und über ihre eigene Tat im Nachhinein erschrocken sind.
Da finde ich es schon sinnvoller wenn man diejenigen in Arbeit bringt und das sie so zumindest für die finanziellen Folgen aufkommen können und sie ins Steuersystem einzahlen.
Ob eine Entlassung auf Bewährung nach 15, 20, 25 oder 30 Jahren möglich sein sollte, kann man diskutieren. Eine Anhebung von "frühestens nach 15 Jahren" auf "frühestens nach 20 oder 25 Jahren" fände ich im Erwachsenenstrafrecht schon vertretbar.
Und wer nach wie vor gefährlich ist, mehrere Morde begangen hat oder bei Sexualdelikten mit Mord sollte lebenslang meiner Meinung nach auch wirklich lebenslang heißen.