Oft gibt es dabei zusätzliche Auflagen, z.B. das eine Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden muss, es gibt Meldeauflagen etc..

Außerdem kommt es auch oft zu Schmerzensgeld oder Schadenersatzzahlungen und auch die Verfahrenskosten werden dem Angeklagten in der Regel auferlegt.

Außerdem stehen Bewährungsstrafen in den aller meisten Fällen garantiert im Führungszeugnis, was sich beim bewerben um einen Job als sehr ungünstig erweist.

Eine Bewährungsstrafe kann somit auch durchaus bei weitem mehr sein wie eine bloße "Verwarnung".

Natürlich ist eine Bewährungsstrafe deutlich weniger gravierend wie eine direkte Gefängnisstrafe. Aber es macht eben auch Sinn das Straftaten unterschiedliche Strafmaße haben und das bei manchen Straftaten gesagt wird "Beim nächsten Mal geht's in den Knast" während man bei anderen Straftaten direkt ins Gefängnis wandert.

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ob ich mich schon 1-2 Wochen, bevor ich 18 werde,mich von der Schule abmelden kann, da ich eine Ausbildung gefunden habe. Ohne irgendwelche probleme durch Schulpflicht und etc.

Du bist in den meisten Bundesländern bis 18 noch weiter berufsschulpflichtig. Im Übrigen besteht die Berufsschulpflicht zumindest in NRW auch noch solange bis das Schuljahr in dem du 18 wirst zu Ende ist.

und zum einen, ob ich irgendwas gegen dieses Bußgeld machen kann, da ich ja einen Ausbildungsplatz gefunden habe.

Für die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes ist entscheidend ob du noch berufsschulpflichtig bist. Das hat mit dem Ausbildungsplatz erstmal nichts zu tun.

Im allgemeinen würde ich mir in den letzten Wochen nicht noch unnötig Stress einhandeln. Das Schuljahr ist sowieso fast gelaufen, es kommen bald richtig viele kurze Wochen wo ihr wahrscheinlich noch Brückentage habt. Es ist auch immer besser ein Kapitel sauber abzuschließen, jede Tür kann sich immer zweimal im Leben öffnen.

Ich würde mich entspannen, mich freuen das du einen Ausbildungsplatz hast und die letzten Wochen einfach durchziehen.

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Ein wichtiger Punkt beim dem ganzen ist Achtsamkeit und sich auch sagen zu können, dass es so okay ist wie es ist.

Wie hier schon geschrieben wurde, ist es auch vollkommen okay einen Urlaub so zu verbringen und einfach mal nichts zu machen.

Und wenn du dir einfach mal Ruhe gönnen und nichts tun möchtest, dann entscheide dich bewusst dazu. Und man muss auch nicht in jedem Urlaub wegfahren.

Wenn du gerne mal eine längere Reise machen möchtest, dann plane das beim nächsten Urlaub fest ein.

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Nein

Aktuell liegt der Mindestlohn bei einer Vollzeitstelle bei knapp über 1400 € netto. Selbst wenn man beim Bürgergeldsatz noch einkalkuliert, das die Miete für eine durchschnittliche kleine Wohnung übernommen wird und man keine Fahrtkosten hat, hat man in den meisten Fällen immer noch knapp 100-200 € mehr wie beim Bürgergeld. 

Außerdem würde ich noch bedenken, dass man in diesem Fall:

1) Wohngeld beantragen kann, wodurch auch nochmal was draufkommt. So ist man je nach dem schonmal bei an die 1600 € netto.

2) Du als Arbeitnehmer jährlich eine Steuererklärung machen kannst, wo man in vielen Fällen an die 1000 € von der Steuer zurückbekommt. Auf den Monat runtergerechnet sind das auch nochmal fast 100 € pro Monat mehr.

3) Ist zu bedenken, dass man sich beim Bürgergeld auch mehr oder weniger für jede außerplanmäßige Einnahme rechtfertigen muss (sei es mal ein Geldgeschenk oder ein Erbe.) Sobald es nur leicht über die Freibeträge ist, wird es angerechnet.

4) Hat man auch mit einem Job mit Mindestlohn immerhin auf dem Arbeitsmarkt "einen Fuß in der Tür". In vielen Unternehmen steigen die Löhne auch mit den Jahren der Beschäftigung oder es bieten sich Aufstiegschancen. Und auch bei Firmen die nach Mindestlohn bezahlen, gibt es durchaus Unternehmen mit Benefits wie Weihnachtsgeld etc..

Und auch hat man beim weiterbewerben sicher bessere Chancen, wenn man z.B. 2-3 Jahre irgendwo in der Produktion gearbeitet hat, wie wenn man jahrelang arbeitslos war.

Grundsätzlich bin ich aber auch für eine Erhöhung des Mindestlohnes.

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Du kannst theoretisch einfach eine Korrektur dahinschicken, digital oder per Post. Das sollte aber möglichst zeitnah passieren nachdem der Bescheid gekommen ist.

Die exakten Steuern deiner Eltern müssten auch aus deren Lohnsteuerbescheinigungen hervorgehen. Hiervon würde ich ggf. eine Kopie mitschicken.

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1 Stunde und 40 Minuten jeden Tag zu pendeln merkt man natürlich schon, manche nehmen das aber auch ein paar Jahre in Kauf. Nicht jede Schule bietet eine solche Möglichkeit mit Internat.

Wenn es eine Schule ist wo dir das Internat vielleicht sogar finanziert wird, würde ich das bevorzugen.

Ich kenne einige die soetwas einige Zeit gemacht haben. Viele berichten, das diese Erfahrung sie auch selbstständiger und unabhängiger gemacht hat, da man so schon ein stückweit lernt Selbstverantwortung zu übernehmen. Und mit der richtigen Gruppe ist es dann auch eine ganz lustige Zeit.

Und am Wochenende und in den Ferien kann man natürlich auch zu seiner Familie fahren.

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In einem gutem Team ist es normalerweise schon so, das man erstmal darüber redet, wenn sich jemand falsch ausgedrückt hat und damit möglicherweise einen anderen verletzt hat.

Meistens lassen sich dann auch Missverständnis aus der Welt räumen und es gibt nicht gleich eine Abmahnung.

Viele Chefs sprechen auch vor einer Abmahnung oft noch eine mündliche Verwarnung aus.

Ob in dem besagten Fall eine Abmahnung verhältnismäßig ist, lässt sich ohne die Hintergründe nicht beurteilen. Sollte man sich sehr derbe im Ton vergriffen haben, kann natürlich auch nach einem einmaligen Vergehen eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

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Als Produktionshelfer (z.B. in der Lebensmittelindustrie) findest du meistens schnell was. Oder Tätigkeiten als Verkäufer oder Kurrierdienste (wenn von der Mobilität möglich). Aller notfalls Zeitarbeitsfirmen.

Damit kannst aufjedenfall erstmal relativ kurzfristig ein paar Monate Cash bekommen.

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Bei vielen Banken kann man seinem Kind auch ab dem 12. Lebensjahr ein Konto mit EC-Karte einrichten und das Konto so einstellen, dass man es nicht überziehen kann. Das hatte ich damals auch und finde ich an sich auch sinnvoll da man so auch ein stückweit Eigenverantwortung im Umgang mit Geld lernt.

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Wenn das Ticket ab einer späteren Uhrzeit (z.B. 9 Uhr) gültig ist, steht das explizit bei den Ticketbedingungen dabei.

Es gibt meistens aufjedenfall Tagestickets oder 24 h Tickets die du den ganzen Tag nutzen kannst.

Angebote wie das "Quer durchs Land Ticket" wo du das Ticket z.B. erst ab 9 Uhr nutzen kannst, sind in der Regel nochmal zusätzliche vergünstigte Angebote.

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Nein, richtig so.

Es ist trotzdem mindestens eine Bedrohung. Es konnte ja niemand wissen, das die Waffe nicht echt ist.

Eine Geldstrafe geht daher vollkommen in Ordnung. Auch in Deutschland wäre die Strafe für Bedrohung oder ggf. Nötigung in diese Richtung gegangen.

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Wurde Vergewaltigung in den 1990er-Jahren in Deutschland eigentlich strenger bestraft?

Tatsächlich war das eher nicht so, das es strenger bestraft wurde.

Vergewaltigung in der Ehe ist beispielsweise erst seit den 90er Jahren strafbar. Und es hat in den letzten Jahrzehnten auch strafschärfendere Reformen gegeben.

Zumindest im Erwachsenenstrafrecht steht auf Vergewaltigung Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren, womit Bewährung hier fast nicht möglich ist (177 StGB, Abs. 6). Freiheitsstrafen können nur bis 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

Meiner Meinung nach kann die Mindeststrafe bei Vergewaltigung aber durchaus auf 5 Jahre erhöht werden und auch im Jugendstrafrecht sollte es bei Vergewaltigung keine Aussetzung der Strafe zur Bewährung geben.

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 Also ich meine ich studiere 3 Jahre um nur 2.000 netto zu bekommen? Ich habe davor im öffentlich Dienst gearbeitet und hätte nach der Ausbildung 2.200 netto bekommen.

Im öffentlichen Dienst verdienst du natürlich oft immer nochmal etwas mehr wie bei Trägern in der freien Marktwirtschaft. Das wird auch in der Sozialen Arbeit so sein.

Ich habe übrigens selbst Soziale Arbeit studiert. Ich kann dir sagen, 2000 € netto ist ein gutes realistisches Startgehalt, allerdings hast du hier auch mit den Berufsjahren auch einige Aufstiegsmöglichkeiten mit denen sich das Gehalt über die Jahre auch erhöht. Und du findest eigentlich in allen Bereichen damit sehr gut einen Job.

Es gibt sehr viele Felder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im öffentlichen Dienst wäre die offene Kinder und Jugendarbeit (Jugendzentrum), Jugendamt oder Schulsozialarbeit denkbar. Auch in berufsvorbeteitenden Bildungsmaßnahmen kannst du mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten.

Auch Tätigkeiten in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung (Werkstätten) oder als Sozialarbeiter im Seniorenheim zu arbeiten ist möglich. Hier wärst du häufig auch im öffentlichen Dienst.

Insgesamt solltest du vorallem danach gehen, was dir am meisten Freude bereitet. Sicher gibt es Studiengänge wo du danach vielleicht noch besser verdienst, aber der Beruf den du jahrelang machst sollte dich vorallem erfüllen.

Ich fühle mich wohl mit meiner Tätigkeit, habe das Gefühl das ich damit etwas bewirke, bin zufrieden mit meinem Gehalt und kann mir leisten was ich brauche und mir darüber hinaus auch oft was besonderes gönnen. Das ist das wichtigste und dafür bin ich dankbar.

Und wenn du den sozialen Bereich an sich siehst, verdienst du im Verhältnis als Sozialarbeiter schon recht gut und du hast wesentlich mehr Möglichkeiten wie wenn du z.B. die Ausbildung zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger machst.

Außerdem kannst du dich bei Bedarf mit dem Studium auch immer noch weiterbilden (z.B. Richtung Psychologie) und so deine Möglichkeiten vergrößern.

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Der Sinn dahinter ist ein anderer.

Man soll praktisch wieder an ein Alltagsleben herangeführt werden, wozu eben auch das Arbeiten und das Bestreiten des Lebensunterhaltes gehört.

Im Übrigen musst du auch bedenken, dass darauf keine Sozialversicherungskosten anfallen. Außerdem bekommt der Häftling im Gefängnis zusätzlich Essen, Trinken etc.. gestellt und hat keine klassischen Umkosten wie Rechnungen und Versicherungen. Außerdem gibt es viele andere Angebote für die Häftlinge im Gefängnis welche auf Resozialisierung abzielen, welche ebenfalls Kosten verursachen.

Das Geld welches der Häftling bekommt ist zum einen als "Taschengeld" gedacht und zum anderen um sich ein kleines Polster für die Zeit nach der Haftentlassung ansparren zu können.

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Weil man is ja nicht strafbar. 

Richtig, strafmündig wärst du nicht. Unter Umständen könnten zivilrechtlich Ansprüche auf Schmerzensgeld bestehen, je nach Einzelfall.

Der andere meinte aber die könnten mir mein Handy wegnehmen

Zur Beweissicherungszwecken ja. Einfach behalten können die es aber so einfach nicht.

war auch alles nur spaß..bzw nicht ernst gemeint

Dann sag oder schreib der Person das doch so und das du einsieht das du damit bei ihr eine Grenze überschritten hast. Überlege dir vielleicht etwas wie du ihr zeigen kannst, das du es ernst meinst. Eine ehrliche Entschuldigung dürfte wahrscheinlich der beste Weg sein aus der Sache nochmal glimpflich rauszukommen.

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Er soll lieber 2000 € bis 5000 € sparen und sich davon einen guten Gebrauchtwagen kaufen. Der gehört dann auch ihm und er muss keinen Kredit aufnehmen.

Das mit dem Kredit wird unter den Voraussetzungen wie hier schon geschrieben wurde auch nicht funktionieren.

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Mir geht es tatsächlich auch so. Ich bin auch schwerhörig und bekomme auch ab und an das Feedback das meine Stimme zu laut wäre.

Meistens gelingt es mir dann wenn man es mir sagt wieder leiser zu sprechen und dann schaffe ich es auch mich darauf zu konzentrieren. Oft gibt es dann aber wieder Situationen wo die Stimme wieder lauter ist.

Wenn die Hörgeräte bereits richtig eingestellt sind, kann man leider nur versuchen das zu trainieren. Wenn es im Alltag immer wieder zu Problemen führt gibt es auch Möglichkeiten das über Logopädie und Stimmübungen zu trainieren.

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