Das ist schwierig als Wahrscheinlichkeit auszudrücken.

Manche nehmen bei Insta nur die aller engsten Freunde an, andere nehmen dafür Personen an die sie nur im entferntesten kennen.

Die meisten wo ich kenne, nehmen aber Mitschüler in der Regel auch an, insbesondere wenn man in einer Freundesgruppe ist und sich grundsätzlich gut versteht.

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Ohne weiteres wird nichts gepfändet.

Eine Pfändung kann z.B. bei Schulden geschehen.

Wenn die Leistungen zu Unrecht gezahlt worden sind, muss das Geld ggf. zurückgezahlt werden.

Wenn das Bürgergeld jeden Monat aufs Konto geht, aber nichts davon wieder abgeht, wird man sich evtl. irgendwann fragen, wovon der Lebensunterhalt stattdessen bestritten wird.

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Nein, du musst keinen BAföG Antrag stellen.

Trotzdem würde ich mich informieren, ob du evtl. einen Anspruch auf Schüler-BAföG hättest. Das bräuchtest du auch nicht zurückzahlen und du hast in der Zeit etwas Geld.

Wenn du am Berufskolleg eine schulische Berufsausbildung machst, besteht der Anspruch in der Regel.

Falls du dort einen Schulabschluss nachholst (ohne zusätzliche Berufsausbildung), besteht der Anspruch meistens nicht, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.

Das Einkommen deiner Eltern spielt natürlich auch eine Rolle. Am besten informierst du dich direkt beim BAföG-Amt.

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Krankmeldung von PDL verweigert?

Ich habe Nachtdienst und wurde morgens von einem der sich Zutritt in die Einrichtung verschaffen hat angegriffen, Polizei alles kam und abends kam ich nochmal zum Nachtdienst, weil ich nicht in der mentalen Verfassung war um um eine Krankmeldung zu kämpfen.

Am nächsten Morgen habe ich mich persönlich bei meiner PDL mit einem Zeugen krank gemeldet aufgrund von Schmerzen nach dem Angriff die ich erst richtig realisierte, nachdem das Adrenalin nachgelassen hat und einer psychischen Belastung. Sie sagte mir ich hätte keine blauen Flecken und kann dann arbeiten gehen, ich behaarte darauf das ich nicht arbeiten kann und meldete mich krank und ging.

Später ruf mich diese PDL dann an, danach kam eine Email der Geschäftsführung, die dachte ich würde meine Arbeit verweigern und ich musste das nach meinem Nachtdienst mit ihr klären und konnte dann erst um 14 Uhr schlafen gehen, aufgrund dieser Belästigung.

Ich habe meiner PDL gesagt, dass ich direkt zum Arzt gehen werde, was ich tat, den zum Zeitpunkt des Telefonats mit der Geschäftsführung, hatte ich meine Krankschreibung beim BG-Arzt.

Ich bin so verwirrt, dass war doch ein arbeitsunfall, nur weil die PDL Bereitschaft hatte, kann man doch meine Krankmeldung einfach nicht annehmen und mir Vorwürfe machen das man keinen Ersatz hat.

Sie teilte mir ebenfalls mit ich könnte ja kündigen dann und das ixh erstmal das erreichen soll, was sie erreicht hat, was kann ich jetzt machen weil unter so einer PDL kann ich nicht arbeiten, die wird mich so mobben wenn ich aus dem krank wiederkomme und kann man so mit einer Krankmeldung umgehen?

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Ich finde das Verhalten des Arbeitgebers geht gar nicht. Nach so einem Vorfall sollte man eigentlich seinen Mitarbeitern zur Seite stehen.

Vielleicht war man mit der Situation überfordert und hat überreagiert. Dann würde ich aber schon soetwas wie eine Entschuldigung erwarten.

Sollte man dir weiter unterstellen nicht krank zu sein, obwohl du krank bist, würde ich tatsächlich über einen Stellenwechsel nachdenken.

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Auch weil die sehr oft zu Zeiten arbeiten, wo andere Freizeit/Urlaub haben (Samstags, Sonntags, Feiertage, Abends bis in die späten Stunden, Hochurlaubsphasen im Sommer).

Ob du Trinkgeld gibst und wie viel ist natürlich immer noch deine Entscheidung.

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Auch ein Psychologe kann krankschreiben, wenn er der Auffassung ist, das die psychischen Folgen des Mobbings so massiv sind, das du deswegen nicht arbeitsfähig bist. Am besten berichtest du ihm von der Situation auf der Arbeit und wie du dich dadurch fühlst.

Gleichzeitig würde ich aber auch etwas gegen die Mobbingsituation tun, damit du wieder mit guten Gefühl zur Arbeit gehst. Am besten sprichst du noch mal mit deinen Vorgesetzten über die Situation auf der Arbeit. Und wenn sich nichts bessert, würde ich mir nach der Ausbildung nen anderen Job suchen.

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Du erstellt ein ganz normales Bewerbungsschreiben und statt "Bewerbung um einen Ausbildungsplatz" schreibst du"Bewerbung für ein freiwilliges soziales Jahr".

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Strafrechtlich wird das Verfahren eingestellt, weil das Alter zum Zeitpunkt der Tat gilt.

Eine Einweisung in die Psychiatrie wird geprüft. Ob diese erfolgt, würde in dem Fall davon abhängen, ob eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Das wird im Einzelfall geprüft.

Denkbar sind auch zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld), da man mit 13 zumindest deliktfähig ist.

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Wir haben auch schon 2 Umzüge über 400 Km hinter uns.

Im Grunde geht es am besten in dem du deine Urlaubstage einsetzt und dann versuchst mehrere Vorstellungsgespräche oder Wohnungsbesichtigungen z.B. in eine Woche zu legen.

Wohnungsbesichtigungen kann man durchaus auch mal Samstags legen.

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Wenn du auch schon bei einem oder zwei Tagen eine AU einreichen musst, kann der Arbeitgeber für Montag und Dienstag eine AU verlangen. Das sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Für Mittwoch wäre es nicht unbedingt nötig, wenn du Urlaub hast und du den Tag als Urlaubstag wahrnehmen möchtest.

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Die meisten Betriebe sind sehr aufgeschlossen gegenüber Praktika.

Gerade im sozialen Bereich oder im Handwerk wird händerringend gesucht. Wenn du da 10 Betriebe anrufst, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit bald 3 potentielle Zusagen!

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Du darfst da natürlich anrufen und die Bestellung stornieren. Das ist keine Straftat.

Doof wäre es nur, wenn die Bestellung schon zubereitet wurde und gerade auf dem Weg zu dir gewesen wäre. Dann bleibst du evtl. auf den Kosten sitzen.

Wenn das Essen nach einer erheblichen Zeit nicht da ist und eventuell schon kalt ist, kann man aber auch die Annahme verweigern. Ab welcher Zeit dies gerechtfertigt ist, ist jedoch nicht einheitlich festgelegt.

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Nur wenn du vor Gericht wegen einer Straftat verurteilt wurdest, steht da was drin, also nein.

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Wenn die dir gesagt haben, das die auf eine Anzeige verzichten, werden die das wahrscheinlich auch so machen.

Eine Garantie gibt es natürlich nie. Anzeigen können die dich dennoch noch.

Wahrscheinlich wird es aber bei dem Hausverbot bleiben und zukünftig solltest du daraus lernen.

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Theoretisch bist du solange du die Zusage nicht annimmst nicht eingeschrieben.

Ich würde aber der fairnessalber den anderen Unis zeitnah Bescheid geben, das du den Platz nicht annimmst. Es ist besser, wenn die frühzeitig Bescheid wissen und dann schneller jemand von der Warteliste nachrücken kann.

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Es wäre gut, wenn du schon eine Zusage hättest oder zumindest die Stadt weißt in der du studierst. Den in dieser müsstest du auch den Bafög Antrag stellen.

Du kannst den Antrag natürlich trotzdem schon stellen und die Studienbescheinigung später nachreichen. Die Studienbescheinigung wird meistens sowieso erst nach der Einschreibung ausgestellt.

Solltest du später doch in einer anderen Stadt studieren als erwartet, kann der BAföG Antrag meist auch von einem Amt zum anderen weitergeleitet werden. Ich würde mir dann auch nochmal eine Kopie von dem Antrag machen, bevor du den losschickst, so hast du die Daten noch, falls du in einer anderen Stadt doch nochmal einen neuen Antrag stellen musst.

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Der Arbeitgeber kann Schadenersatz verlangen, wenn dadurch tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden nachweisbar entstanden ist.

Vielleicht hast du auch noch Resturlaub oder kannst mit dem Arbeitgeber offen über eine dann unbezahlte Freistellung sprechen. Meist sind es ja in bei einer Probezeitkündigung eh nur wenige Tage und oft wird in so einem Fall auch eine Freistellung vereinbart.

Ich würde eher den Weg der Offenheit gehen, als einfach nicht zu kommen.

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Die Bescheinigung erhälst du mit der Einschreibung, also im September.

Das ist den Versicherungen in der Regel auch bekannt. Manche akzeptieren wenn du vor ab die schriftliche Zusage zusendest und die Studienbescheinigung dann nachreichst, wenn du sie hast.

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