Das liegt auch daran, dass die Azubis noch nicht mitbekommen haben, dass die Schulzeit vorbei ist und Eigeninitiative gefragt ist. Ein Auszubildender kann auch nicht immer erwarten alles angewiesen zu bekommen, da heißt es auch mal sich selber eine Aufgabe zu suchen und sich in den Betrieb einzubringen.

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Der 18-Jährige hat unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit begangen, indem er es zugelassen hat, dass eine minderjährige Person Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert hat.

Rechtlich hat die 15-Jährige Person keinen Verstoß begangen.

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Ich finde das System schlecht. Jetzt noch ein AM4-System kaufen wäre nicht sonderlich schlau. Wenn Du dann die CPU upgraden möchtest, musst Du gleich noch das Mainboard und den Speicher ersetzen. Das macht das am Ende sehr teuer. Dann lieber gleich ein wenig mehr Geld investieren und ein zukunftssicheres System kaufen.

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Da steht doch im Text, das man ein Angebot machen soll. Die 1000 EUR sind daher nur ein Platzhalter, da man halt einen Preis angeben muss.

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So schlimm kann es ja nicht sein, wenn Du im Krankenhaus hier eine Frage stellen kannst.

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Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Deine Tochter 3 Abmahnungen an einem Tag bekommen? Das ist in der Regel so schon mal nicht rechtens, da sie so keine Chance hat ihr Verhalten zu ändern. Das hätte (wenn überhaupt) in einer einzigen Abmahnung zusammengefasst werden müssen.

Da die 3. Abmahnung im Prinzip die Kündigung ist, sollte sie daher eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu benötigt sie keinen Anwalt, die Kündigungsschutzklage ist aber an Fristen gebunden. Ich glaube innerhalb von 2 Wochen nach Kündigung.

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unter 14 ist narren freiheit oder so

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Du solltest definitiv deine Prioritäten überdenken.

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Bei einem Anhörungsbogen empfehle ich, die eigenen Daten anzugeben und den Verstoß nicht zuzugeben und nichts weiter schreiben.. Dann kommt entweder ein Bußgeldbescheid oder eben nicht. Gegen einen Bußgeldbescheid hast Du dann die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen. Das musst Du dann wissen.

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Ja, kannst Du.

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