Ist das ein b Verstoß in der Probezeit?

3 Antworten

Ein Unfall ist per se kein A/B-Verstoß. Was geahndet wird ist der Auslöser des Unfalls (Trunkenheit, rote Ampel,...).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

Nein ist kein B-Verstoß, das ist nur ein Verwarnungsgeld ohne Probezeitfolgen.