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Wie darf man hier parken?

Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView

Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.

Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.

Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.

Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.

Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).

Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:

  • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
  • Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  • Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
  • Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.
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Auto, KFZ, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Ist es okay, sich zu wehren, wenn 10 Autos hintereinander (Besucher einer Taufe) in einer zweipurigen Spielstraße eine Spur komplett zuparken?

Ich habe ein Haus mit Garage und 2 Stellplätzen daneben.

Direkt neben den Stellplätzen und der Garage befindet sich eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich). Vorne grenzt das Grundstück und der letzte Stellplatz an einen Bürgersteig und eine 30er Straße.

Das Auto auf dem vorderen Stellplatz und der Garage kommt nur raus, wenn das Fahrzeug auf dem hinteren Stellplatz weg ist oder aber durch Wenden in 3 Zügen über die Spielstraße.

Letztens wollten wir am nächsten Tag in den Urlaub fahren und die gesamte Spielstraße war auf der linken Fahrbahnseite mit 10 Autos zugeparkt, die entgegen der Fahrtrichtung dort auf nicht zum Parken gekennzeichneten Fläche parkten.

Wir baten darum, die Autos zu entfernen, da es

a) nicht gestattet ist, in Spielstraßen auf nicht eingezeichneten Flächen zu parken,

b) es nicht erlaubt ist, entgegen der Fahrtrichtung in einer 2spurigen Straße dieser Art zu parken,

c) wir mit den vorderen Autos nicht mehr ausparken können, da durch die Verengung der Straße das Wenden nicht möglich ist

d) Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern durch 10 Autos massiv Raum genommen wird und die Straße unübersichtlich wird

e) durch eine 10 Autolängen komplett versperrt Spur nur noch eine Spur zum Rein- und Rausfahren da ist, so dass reinfahrende oder rausfahrende Autos sich frontal begegnen

f) die Zufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen erheblich behindert wird.

Nachdem wir einige Halter dazu bewegen konnten unter großem Murren und Knurren wegzufahren, trafen immer neue Autos ein und parkten weiterhin die Straße zu.

Wir wussten nicht, wohin die Halter gegangen waren, vermutlich zu einer Feier, am Ende der Sackgasse.

Da wir wegen des Urlaubs die Autos beladen, volltanken und weitere Mitreisende abholen mussten und für 2 von 3 Autos überhaupt kein Rauskommen mehr war, beschloss ich, Fotos von der Situation zu erstellen und das online beim Ordnungsamt zu melden.

Sobald ich mit dem Fotografieren begann, stand dann einer der Gäste da und fragte, ob etwas nicht in Ordnung sei.

Ich schilderte mein Problem mit der Zuparkerei und mir wurde gesagt, ich solle mich nicht so anstellen, da oben in der Siedlung 2 Taufen seien und das eine einmalige Situation sei.

Ich sagte, dass, unabhängig davon, dass mich das behindert, weder das Parken dort in der Spielstraße, noch das durchgängige Blockieren einer ganzen Spur, noch das Parken dort entgegen der Fahrtrichtung erlaubt sei. Und dass Rettungsdienste da auch nicht mehr durchkommen.

Daraufhin wurden 4 der Autos entfernt, aber massiv in unsere Richtung gelästert, wie man so verständnislos sein kann.

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jemand parkt dich zu so das du nicht mehr einsteigen kannst was machst du?

Ich hatte vor kurzen den fall, hab eingekauft mein auto war bumm voll auch kind und frau dabei, frau sas hinten und kind auch und vorne war alles vollgepackt also einsteigen beim beifahrer auch keine chance und mich verkrüppelt zur fahrer seite hinzuschlängeln.

(beifahrer war vollgepackt da vorher anderes geschäft und sonst eben kein platz mehr gehabt, und frau hinten beim kind weil kind erst 14 monate ist und hinten alleine viel rumjammert)

so jetzt stand ich da weder meine frau noch ich konnten einsteigen das kind natürlich schon weil hinterm beifahrer ist der kindersitz.

was würdet ihr da machen? kann man in der situation polizei rufen,

ich hab sage und schreibe 15 minuten gewartet bis dieser idiot ankam und den zur sau gemacht, hab dem erklärt wie man so egoistisch sein kann und so dumm sein kann hauptsache er kann gemütlich austeigen (er hat so geparkt das er seine komplette autotür aufbekam)

als reaktion kam nur was mein problem sei und ich soll aufhören zu nerven, er stieg ein und fuhr mit 200 sachen gefühlt aus dem parkplatz raus.

ich hätte auch einfach den kompletten beifahrer leerräuemn können und dann einsteigen und meine frau dann einräumen können das war mir dann doch zu blöd.

kann man den bei sowas garnix machen auser dumm warten? ich meine auch wenn ich nicht den beifahrer vollgeräumt habe wie komme ich dazu so einsteigen zu müssen wenn ich alt bin klappt das eben auch nicht mehr.

Auto, parken, Streit

Unfall - die Frage nach der Schuld?

Eins vorab: Das in den Verkehr eintretende Auto ist immer schuldtragend, egal wie schlecht sich die im Verkehr befindlichen Autos verhalten, darum soll es aber auch nicht gehen!

Folgende Situation:

In einer 30er-Zone sind neben einer Einfahrt blaue korrekt parkende Autos in Parkbuchten geparkt und gegenüber falsch parkende lilane autos geparkt.
Während das Rote auto rückwärts rausfährt, kommt das grüne Auto mit garantiert mehr als 30 km/k herangefahren, es kommt zu einer Kollision mit der Anhängerkupplung vom roten Auto, woraufhin ein Schaden am grünen Auto entsteht, der unmöglich mit nur 30 km/h hätte entstehen können.
Zusätzlich konnte in der Situation das grüne Auto nicht seitlich ausweichen, da sich dort ja falsch parkende Autos befunden haben.

Die Frage hier:

Kann in dieser Situation dem roten Auto eine Vorsätzlichkeit der Unfallverursachung unterstellt werden, wenn dieses sich vergewissert hat, dass die Straße frei ist, sie dann schlichtweg ein paar Sekunden später nicht mehr frei war weil ein zu schnelles Auto heranfuhr und dieses wegen falsch parkenden Autos nicht seitlich ausweichen und wegen zu schnellen Fahrens nicht rechtzeitig bremsen konnte - und insgesamt das rote Auto komplett unbeschadet geblieben ist, gerade weil dieses vorsichtig in den Verkehr eintreten wollte, und daher nur dessen Kupplung erwischt wurde?

Die weiterführende Frage:

Ist es vertretbar hier dem roten Auto ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit aufzubrummen weil es juristisch die Schuld am Unfall trägt?

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Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, Bußgeld, parken, Straßenverkehr, Verkehrsregeln

Strafzettel von Park & Control kommen nach zwei Monaten?

Ich park(t)e seit Ewigkeiten für die Arbeit auf einem großen Parkplatz, der vor ca. 5 Monaten Monaten an der Einfahrt ein Schild bekam, dass Parken nur eine gewisse Dauer erlaubt ist, ansonsten "Vertragsstrafe" 35€.

Da es in der Umgebung fast keine vernünftigen Parkplätze gibt, hab ich mir gedacht, ich mach so mal weiter und sobald tatsächlich ein Strafzettel kommt, suche ich eine Alternative. Bisher kam da auch nichts, die letzten Tage habe ich aber zwei Briefe von Park & Control bekommen - 1x über den 19.05. und dem 13.06. Im Brief enthalten ist ein Link zu weiteren Details und da sind tatsächlich auch detaillierte Fotos meines Kennzeichens einer installierten Kamera dabei.

Kann ich damit rechnen, dass ich jetzt mit Strafzetteln per Post, monate im Nachhinein, zugebombt werde?! War sicherlich leichtsinnig, die 35€ einmalig hätte ich in Kauf genommen, aber das wären prinzipiell tausende Euro, sollte da jetzt für jeden Tag eine Rechnung kommen. Hat mit dieser Firma schon jemand Erfahrungen gemacht und kann da was sagen?

Ich frage mich da auch ob es rechtens ist, Autofahrer derart in die Falle laufen zu lassen - niemand rechnet damit, solche Strafzettel Monate später zu bekommen, sondern maximal ein paar Tage bzw. direkt an die Windschutzscheibe. Da ist man doch gezielt drauf aus, dass man im Glauben, es passiert eh nichts, weitere "Vertragsbrüche" begeht.

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, parken, Parkverbot, PKW, Strafzettel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, abmahnung anwalt

Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links (StVO)?

Hallo liebe Community,

ich bin gestern auf dieses Thema gestoßen und habe Diskussionen dazu verfolgt, in denen es viele verschiedene Meinungen gab. Dabei waren sich alle immer sehr sicher, richtig zu liegen, obwohl sie sich gegenseitig an vielen Stellen widersprochen haben. Deshalb möchte ich diese Frage(n) jetzt gerne einmal mit Sicherheit beantworten können, gerne auch mit Quellen wie Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Alle Fragen beziehen sich auf Deutschland und den aktuellen rechtlichen Stand.

  1. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern die StVO?
  2. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Parkplatz bzw. das Parkhaus öffentlich bzw. privat ist? Gilt es automatisch als öffentliche Verkehrsfläche, wenn der Zugang unbeschränkt möglich ist?
  3. Macht es einen Unterschied, ob am Eingang ein Schild mit "Hier gilt die StVO" hängt?
  4. Gilt auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern rechts vor links?
  5. Macht es dabei einen Unterschied, ob die Struktur und die Markierungen einen Straßencharakter aufweisen?

Ich wäre sehr dankbar für alle fundierten Antworten, möglichst von Personen, die sich mit aktuellem Verkehrsrecht gut auskennen und vielleicht auch etwas Hintergrundwissen mitbringen können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Nimento

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrschule, parken, Parkhaus, Parkplatz, PKW, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Kreuzung, Vorfahrtsregeln

Auto zugeparkt

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage um (eventuell) fachliche Meinungen zu hören..

Kurzfassung:
Ich stand bzw. habe eines meiner Autos geparkt. Ein anderes Auto hat sehr dicht an meinem dran geparkt (Bilder als Beweis vorhanden!) obwohl hinten raus genug Platz war! Ich habe meine Autos getauscht (extra etwas Platz gelassen) und habe genau wieder so geparkt wie mein erstes Auto stand, also so "dicht" dran wie das andere Auto sich an mich gestellt hatte. Nach hinten raus war alles frei und ich habe mit genug Abstand das andere Auto hinten dran gestellt.
Fahrer des dicht parkenden Auto ist bekannt und hat mich aufgefordert mein vorne dran stehendes Auto (wo man selbst das dichte Verhältnis geschaffen hat) weiter nach vorne zu fahren. Ich habe daraufhin hingewiesen das er doch sein Auto ein Stück zurück fahren soll da eben noch genug Platz ist. Dies war nicht gewünscht!
Man besteht drauf das ich vor fahre obwohl mein Auto da zuerst stand.. Man hatte gestern den ganzen Tag Zeit sich "Platz" zu schaffen (wenn man Angst hat eingeparkt zu werden) und heute bis Mittag. Die ganze Straße war leer und der Besitzer des Autos auch Zuhause...
Wenn der dichtparkende an mir nun von hinten von einem anderen zugeparkt wird.
Wer trägt Schuld, im Falle das zb die Polizei gerufen werden würde?

Prinzipiell habe ich natürlich kein Problem, wenn das Auto dann raus müsste (auch wenn es nicht meine Schuld ist das man so dicht auffährt), ein Stück vor zu fahren um Platz zu machen das man raus fahren kann.. darum geht es nicht!
Die Autos sind ja bekannt.. aber ich finde die Art und Weise dies zu "befehlen" (auf einer öffentlichen Straße) weil man selbst zu faul ist einfach etwas Abstand zu lassen und man auf sein "Recht" besteht das andere weg fahren müssen nur weil man meint einem würde die Straße gehören.

LG

Autofahren, parken

Ich hab wen Supermarktparkplatz zugeparkt Welche Folgen kann ess haben?

Ich hab wen Supermarktparkplatz zugeparkt. Er stand mit seimen Reifen Fahrerseite auf dem parkplatzsstreifen (die abgrenzungszeischen jedem parkplatz), ich stand richtig in der Parklücke drin auch bei meiner fahrerseite war es etwas eng. Ich hab aber nicht aufgepasst das es auf der anderen seite soo eng war.

Ich war 20 Minuten im Lidl als ich raus kam warteten 3 Grosse Männer an Auto rechts neben meinem. Ich eine kleine Frau, die mich gleich angefeindet haben und gepöbelt haben. ich soll doch mal versuchen zur Beifahrertür einzusteigen. Anzeige ist raus das ist Nötigung. Oder ob ich wollte das sie mir mein auto anfahren damit sie raus kommen. Ausgerufen wurde ich nicht in dem Laden das ich raus hätte kommen soll zu meim Auto (dann wäre ja gleich erledigt gewesen so wäre ich ja nicht wenn man n fehler macht aber so).

Ich hab ehrlich fast nichts gesagt ich war allein und ich hatte echt Angst bekommen ich hab meine Einkäufe ins Auto den Einkaufswagen weg und wollte nur noch weg von denne. Ich meine nur das ich einmal gesagt hatte ich steh doch normal in meinem parkplatz, in dem Moment.

Was ich glaub ich bemerkt hatte war als ich ohne Problem aus dem Parkplatz raus bin rückwärts ist das nich einer von dem drei Männern dabei gefilmt hatte so wie er das Handy gehalten hatte.

Womit muss ich eventuel rechnen.

Ich weiß es war scheisse das ich den zugekpark habe aber so ne Situation.

Auto, Verkehrsrecht, Bußgeld, Nötigung, parken, Straßenverkehrsrecht

Parkbucht Frage Unfall?

Die Mutter meiner Frau war mit unserem Auto (über meine Frau versichert, sie ist also Halterin) auf einem Supermarktparkplatz. Sie hatte eingeparkt, dabei einmal kurz korrigiert und stand dann vollständig innerhalb der markierten Parkbucht.

In dem Moment fuhr ein anderes Fahrzeug rückwärts aus seiner Parklücke und krachte hinten leicht in unser stehendes Auto.

Laut Aussage meiner Schwiegermutter bewegte sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, und auf dem Foto direkt nach dem Unfall sieht man auch, dass das Auto genau innerhalb der Markierung steht.

Der Unfallgegner meinte direkt nach dem Aussteigen so etwas wie: „Ach, komm, lass gut sein, fahr einfach – das melden wir nicht.“ Meine Schwiegermutter bestand aber darauf, den Schaden zu dokumentieren und Daten auszutauschen.

Aus Aufregung hat sie im Gespräch mit dem Unfallgegner gesagt, dass sie „vielleicht noch ein bisschen rückwärts korrigiert hat“ – was der Gegner dann wohl so seiner Versicherung gemeldet hat.

Tatsächlich ging unser Parkassistent nicht an und auch die automatische Notbremsfunktion hat nicht ausgelöst, was normalerweise passiert, wenn man langsam rückwärts fährt. Das spricht dafür, dass das Auto bereits stand.

Jetzt will die gegnerische Versicherung vermutlich prüfen, ob eventuell eine Teilschuld vorliegt. Ich frage mich:

  • Würde es einen Unterschied machen, wenn das Fahrzeug sich tatsächlich noch leicht rückwärts bewegt hätte, aber ausschließlich innerhalb der Parkbucht?
  • Hat der Gegner nicht die volle Verantwortung, weil er rückwärts rausgefahren ist?
  • Und wie wahrscheinlich ist es, dass die eigene Versicherung (ADAC) dann hochstuft, obwohl der Gegner auf sie aufgefahren ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!

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