Parken – die neusten Beiträge

Parkbucht Frage Unfall?

Die Mutter meiner Frau war mit unserem Auto (über meine Frau versichert, sie ist also Halterin) auf einem Supermarktparkplatz. Sie hatte eingeparkt, dabei einmal kurz korrigiert und stand dann vollständig innerhalb der markierten Parkbucht.

In dem Moment fuhr ein anderes Fahrzeug rückwärts aus seiner Parklücke und krachte hinten leicht in unser stehendes Auto.

Laut Aussage meiner Schwiegermutter bewegte sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, und auf dem Foto direkt nach dem Unfall sieht man auch, dass das Auto genau innerhalb der Markierung steht.

Der Unfallgegner meinte direkt nach dem Aussteigen so etwas wie: „Ach, komm, lass gut sein, fahr einfach – das melden wir nicht.“ Meine Schwiegermutter bestand aber darauf, den Schaden zu dokumentieren und Daten auszutauschen.

Aus Aufregung hat sie im Gespräch mit dem Unfallgegner gesagt, dass sie „vielleicht noch ein bisschen rückwärts korrigiert hat“ – was der Gegner dann wohl so seiner Versicherung gemeldet hat.

Tatsächlich ging unser Parkassistent nicht an und auch die automatische Notbremsfunktion hat nicht ausgelöst, was normalerweise passiert, wenn man langsam rückwärts fährt. Das spricht dafür, dass das Auto bereits stand.

Jetzt will die gegnerische Versicherung vermutlich prüfen, ob eventuell eine Teilschuld vorliegt. Ich frage mich:

  • Würde es einen Unterschied machen, wenn das Fahrzeug sich tatsächlich noch leicht rückwärts bewegt hätte, aber ausschließlich innerhalb der Parkbucht?
  • Hat der Gegner nicht die volle Verantwortung, weil er rückwärts rausgefahren ist?
  • Und wie wahrscheinlich ist es, dass die eigene Versicherung (ADAC) dann hochstuft, obwohl der Gegner auf sie aufgefahren ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!

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Fahrprüfung am 27.6 - brauche bitte Tipps und Erfahrung?

Hallo zusammen,

ich habe am 27. Juni meine praktische Fahrprüfung und bin ehrlich gesagt ziemlich nervös. Ich merke in den aktuellen Fahrstunden, dass ich durch die Prüfungsangst zunehmend Fehler mache und mir wie ein Anfänger vorkomme.

Ein paar Dinge, bei denen ich gerade besonders Schwierigkeiten habe:

  • Ich beobachte den Verkehr manchmal zu schlecht, vor allem beim Einparken (meist weil ich zu sehr auf die Aussenspiegel fokussiert bin)
  • Das vorwärts Einparken bereitet mir Probleme – ich schätze die Abstände nicht richtig ein und stehe meist etwas schief
  • Das rückwärts Einparken nach rechts gegen die Fahrtrichtung (also in Fahrrichtung) klappt dagegen recht gut.
  • Beim Rechtsabbiegen um die Ecke ebenfalls wieder das Problem der Verkehrsbeobachtung, da ich zu sehr auf den Spiegel fixiert bin und wenn nicht dann weiche ich ab von der optimalen Fahrbahn.
  • Ich habe 4,25 Dioptrien links und 3,75 und trage Kontaktlinsen, ist es sinnvoll vor der Prüfung Augentropfen zu verwenden um die Sicht zu optimieren durch Gegenwirken der Trockenheit?

Ich würde mich über Tipps gegen Prüfungsangst freuen, aber auch über Erfahrungen von anderen, die ähnliche Schwierigkeiten beim Fahren hatten – besonders kurz vor der Prüfung.

Was hat euch geholfen, sicherer zu werden?

Wie seid ihr mit dem Stress in den letzten Fahrstunden und am Prüfungstag selbst umgegangen?

Danke im Voraus – ich bin für jeden Rat dankbar!

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Habe ich ein Recht als Eigentümer einer Wohnung im MFH die Stellplätze etwas erweitern zu lassen, wenn sie für heutige Verhältnisse viel zu eng sind?

Am MFH sind auf der Rückseite 4 Stellplätze. Im Grunde genommen war das bis jetzt noch nie ein Problem, denn einer von drei Plätzen war durch Zufall nie belegt. Nun habe ich die Wohnung mit einem Stellplatz gekauft und wollte mich drauf stellen. Ging aber nicht, denn für 4 Autos in der heutigen Dimension sind die Plätze einfach zu eng. 1990 ging das noch, denn da gab es noch keine SUV und übergroße Autos. Habe das Problem letztes Jahr der Hausverwaltung vorgetragen und auf den 4 Plätzen standen da nur 2. Da sagte man mir, daß der Platz vollig ausreichend war. Ich habe damals schon erwähnt, daß wenn 3 Autos drin stehen das vierte Auto entweder wegen seiner Breite nicht rein fahren kann oder wenn es wie in dem Fall ein Kleinwagen ist man gerade noch rein fahren kann aber es unmöglich sei aus zu steigen, weil man die Tür nicht mehr öffnen kann. Daher habe ich empfohlen die Hecke die man auf dem Bild rechts sieht um 30 cm zu kürzen, damit wir Platz für die Autos gewinnen. Das wurde abgelehnt. Jetzt stehen aber immer 3 Autos auf dem Platz und siehe da, mein Fotos beweist, daß man nicht rein fahren kann bzw. nicht mehr aussteigen kann. Das betrifft nun alle Eigentümer die dort ein Stellplatz haben. Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich oder die anderen Eigentümer die Stellfläche vergrößern zu lassen? Muss man da einen Antrag stellen und benötigt man da einen Beschluß? Oder muß mna sich damit abfinden, dass es einfach so ist und nicht mehr alle Fahrzeuge gleichzeitig dort parken können?

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Campen im Auto am Straßenrand in Frankreich?

Hi , ich möchte mit einem Freund Ende Juni nach Frankreich zu einem bestimmten Surfstrand fahren. Der Campingplatz zu dem wir wollten wurde anscheinend letztes Jahr aufgekauft wodurch eine Nacht dort 100€ kostet (🤯). Wir planen mit einem Seat Alhambra zu fahren der groß genug ist um darin mit Matratze zu schlafen.

Ich habe zu dem Thema jetzt viel recherchiert und finde eher inkonsistente Informationen zum parken an Straßen und Parkplätzen. Wie ich das verstanden habe darf man dort wo man mit seinem Auto parken darf auch darin schlafen solange man keine campingartigen Aktivitäten vornimmt (Markise am Auto oder Campingtisch aufstellen).

Ich habe auch auf park4night nach Parkspots gesucht und bei den meisten Plätzen in der Nähe herrscht seit 1 2 Jahren ein Parkverbot von 1-6 Uhr morgens.

Wir haben uns jetzt überlegt dass wir wenn wir da sind nach Parkplätzen und konkreter Beschilderung dort gucken und falls wir nichts finden sollten haben wir uns gedacht dass wir, zumindest zeitweise, am Straßenrand übernachten. Die Straßen sehen dort wie auf den angehängten Bildern aus. Soweit ich das sehe gibt es dort kein Parkverbot wodurch ich davon ausgehe dass man dort auch parken darf und wie gesagt sagt das Gesetz soweit ich das verstanden habe wo man parken darf darf man auch schlafen. Hat jemand vielleicht noch mehr Infos dazu oder hat selbst Erfahrung mit schlafen im Auto am Straßenrand und an Einbuchtungen? Danke schonmal im Voraus!

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Falschparker nicht abgeschleppt?

Heute wurde bei uns mal wieder der Müll geleert und wegen einem Falschparker kam die Müllabfuhr nicht weiter voran.
Es kam dann auch wie es kommen musste und ein RTW kam ebenfalls und kam dann am Müllfahrzeug nicht vorbei und musste einen Umweg fahren.
Man hat also auch sofort das Ordnungsamt angerufen, was dann auch nach einiger Zeit kam.
In der Zwischenzeit wurde ein anderes Fahrzeug umgestellt wodurch die Müllabfuhr durch fahren konnte.
Der Falschparker bekam dann vom Ordnungsamt auch seinen Strafzettel. Abgeschleppt wurde allerdings nicht. Dabei war es klar ersichtlich, das größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr oder auch Feuerwehr nicht mehr durchkommen.

Da frage ich mich, wieso da dann nicht sofort abgeschleppt wird.

Das selbe übrigens am Ende des Ramadans in einer anderen Straße. Da ist komplettes Parkverbot und es wurde alles zugeparkt. Auch da wäre keine Feuerwehr mehr durch gekommen und ein bißchen weiter wäre auch der RTW nicht mehr durchgekommen aufgrund der Enge der Straße. Bürgersteige werden dort auch regelmäßig zugeparkt nur um nicht zu weit zur Moschee laufen zu müssen.

Selbst die gegenüberliegenden Feuerwehrausfahrt wurde schon zugeparkt. Da wurde dann allerdings abgeschleppt.

Auch da kann ich es beim besten Willen nicht verstehen, wieso man solche Fahrzeuge nicht sofort abschleppt. Woran liegt das?

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Teilweise vor abgesenktem Bordstein geparkt – ist das wirklich verboten??

Hallo zusammen,

ich hätte gerne eine rechtlich fundierte Einschätzung zu folgender Situation:

Ich habe am Straßenrand geparkt, direkt neben einem Gehweg. Der Großteil meines Autos stand vor einem normal hohen Bordstein, also nicht auf dem Gehweg und nicht vor einer Einfahrt.

Allerdings stand mein hinteres Rad leicht im Bereich eines abgesenkten Bordsteins. Dieser abgesenkte Bereich befindet sich vor einer Hecke, dort ist weder eine Einfahrt noch ein Tor – lediglich Mülltonnen stehen dort manchmal zur Abholung.

Mir ist bewusst, dass das Parken neben einem abgesenkten Bordstein verboten ist. Ein Anwohner kam ziemlich aufgebracht auf mich zu und meinte, das sei verboten, und fragte mich sogar, ob ich überhaupt einen Führerschein hätte.

Ich habe ihm erklärt, dass das Parken dort nicht verboten ist, weil ich keine Einfahrt blockiere und niemand behindert wird. Mein Auto stand auch nicht komplett vor dem abgesenkten Bordstein.

Gilt das Parkverbot aus § 12 StVO wirklich schon, wenn nur ein kleiner Teil des Fahrzeugs im Bereich eines abgesenkten Bordsteins steht – selbst wenn es keine Einfahrt ist?

Oder war das Parken in meinem Fall noch in Ordnung?

Ich bin kein Jurist und kenne mich mit dem ganzen rechtlichen Zeug auch nicht gut aus – deshalb geht meine Frage an Leute, die sich damit auskennen (idealerweise Juristen oder erfahrene Verkehrsteilnehmer):

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Absolutes Halteverbot auf gesamter Anwohnerstraße möglich?

Guten Abend,

am Ende zweier kleiner Nebenstraßen, die von unserer ringförmigen reinen Anwohnerstraße mittig abzweigen, soll eine neue Brücke über einen Bach errichtet werden und ein alte Brücke abgebrochen werden.

Die Baufirma teilt dazu folgende Passage in einer "Anliegerinformation" mit.

"Durch diese Baumaßnahmen kommt es im Bereich der Ringstraße zu Verkehrseinschränkungen. Diese bedeuten ein absolutes Halteverbot im gesamten Bereich Ringstraße (ebenfalls Richtung Haardt). Des weiteren ist mit Baustellenverkehr durch Baugeräte und größere LKW zu rechnen."

Laut StVO ADAC Zitat: "Beim absoluten Halteverbot ist das Halten generell verboten. (Quelle ADAC https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/halteverbot/)

Wir haben an der genannten Ringstraße zwei Tore zu einer Hofeinfahrt und einer Garageneinfahrt. Beide Tore müssen täglich manuell zum Einfahren und Ausfahren geöffnet werden. Das bedeutet, dass bei der Ankunft mit einem PKW kurz auf der Straße gehalten werden muss, um das jeweilige Tor zu öffnen bzw. gegebenenfalls auf der Straße kurz zum Schließen gehalten werden muss.

Gleiches gilt auch für täglich bei uns abholende und anliefernde Paketdienste sowie natürlich die Post.

Außerdem laden wir seit 2019 auf der Straße mit einer eigens installierten Ladevorrichtung mehrmals in der Woche nachts ein E-Auto.

Wie oben erwähnt, ist dies alles jedoch bei einem absoluten Halteverbot verboten.

Die Straße ist auf Höhe unseres Grundstücks minimal 6,70m breit, weshalb selbst bei einseitigem Parken jegliche LKW Durchfahrt gewährleistet wäre. Für die Baustelle gibt es außerdem eine zweite Zufahrt, da es sich wie der Name sagt um eine Ringstraße handelt.

Ist ein solcher Erlass des dauerhaften absoluten Halteverbotes auf dem "gesamten Bereich Ringstraße" unter diesen Bedingungen verhältnismäßig?

Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor, unter diesen Bedingungen straffrei in unser verschlossenes Grundstück einzufahren oder nachts wenn nicht gebaut wird unser E-Auto zu laden.

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

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keine Schranken am Parkplatz?

Ich habe nach 10 Jahren wieder einen gast zum Flughafen-Hannover gegen 2 Uhr Nachts gebracht und auf dem ersten Parkplatz rechts abgebogen wo keine Schranke war- direkt vor der Abflug-Eingang geparkt. Der Parkplatz lag in absoluter Dunkelheit.

Nach einem mir früher bekanntem Parkscheinautomaten gesucht , aber nicht gefunden. Habe den Gast, der leider selbst keinen Gepäck nicht tragen konnte in Eile zur Abfertigung gebracht und mich nach einem Automaten wo man das Parken zahlen konnte umgeschaut, nichts gefunden dannlosgefahren - keine Schranke beim verlassen des Parkplatzes hat mich angehalten, auch nicht beim verlassen des Flughafens-Gelände. Nach einer Woche hat mich Strafzettel erreicht = 50,- € .

Nach 2 Wochen müsste ich wieder den Gast diesmal am Tage abholen und habe mir den Parkplatz genau angeschaut. Es gibt tatsächlich viele Schilder (ziemlich kleine OHNE Beleuchtung!!!) mit den Hinweisen auf das Zahlsystem, aber der Automat wo man die Kennzeichen eingeben soll steht in einer NISCHE am Ende des Gebäudes um die Ecke. versteckt, so als ob der Kunde ihn nicht sehen sollte !!!

Ist es rechtens ? In der Nacht sind die Schilder mit Hinweisen den Parkregeln nicht beleuchtet!!!. Und ein Fahrer der das System - Kennzeichenerkenner- nicht kennt, in Eile ist, und ohne Schranke reingefahren ist , sollte spätestens beim rausfahren auf eine Schranke treffen, damit er aufgeklärt wird, dass eine <zhlung aussteht.

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