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Absolutes Halteverbot auf gesamter Anwohnerstraße möglich?

Guten Abend,

am Ende zweier kleiner Nebenstraßen, die von unserer ringförmigen reinen Anwohnerstraße mittig abzweigen, soll eine neue Brücke über einen Bach errichtet werden und ein alte Brücke abgebrochen werden.

Die Baufirma teilt dazu folgende Passage in einer "Anliegerinformation" mit.

"Durch diese Baumaßnahmen kommt es im Bereich der Ringstraße zu Verkehrseinschränkungen. Diese bedeuten ein absolutes Halteverbot im gesamten Bereich Ringstraße (ebenfalls Richtung Haardt). Des weiteren ist mit Baustellenverkehr durch Baugeräte und größere LKW zu rechnen."

Laut StVO ADAC Zitat: "Beim absoluten Halteverbot ist das Halten generell verboten. (Quelle ADAC https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/halteverbot/)

Wir haben an der genannten Ringstraße zwei Tore zu einer Hofeinfahrt und einer Garageneinfahrt. Beide Tore müssen täglich manuell zum Einfahren und Ausfahren geöffnet werden. Das bedeutet, dass bei der Ankunft mit einem PKW kurz auf der Straße gehalten werden muss, um das jeweilige Tor zu öffnen bzw. gegebenenfalls auf der Straße kurz zum Schließen gehalten werden muss.

Gleiches gilt auch für täglich bei uns abholende und anliefernde Paketdienste sowie natürlich die Post.

Außerdem laden wir seit 2019 auf der Straße mit einer eigens installierten Ladevorrichtung mehrmals in der Woche nachts ein E-Auto.

Wie oben erwähnt, ist dies alles jedoch bei einem absoluten Halteverbot verboten.

Die Straße ist auf Höhe unseres Grundstücks minimal 6,70m breit, weshalb selbst bei einseitigem Parken jegliche LKW Durchfahrt gewährleistet wäre. Für die Baustelle gibt es außerdem eine zweite Zufahrt, da es sich wie der Name sagt um eine Ringstraße handelt.

Ist ein solcher Erlass des dauerhaften absoluten Halteverbotes auf dem "gesamten Bereich Ringstraße" unter diesen Bedingungen verhältnismäßig?

Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor, unter diesen Bedingungen straffrei in unser verschlossenes Grundstück einzufahren oder nachts wenn nicht gebaut wird unser E-Auto zu laden.

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

Verkehrsrecht, parken, Parkverbot, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

keine Schranken am Parkplatz?

Ich habe nach 10 Jahren wieder einen gast zum Flughafen-Hannover gegen 2 Uhr Nachts gebracht und auf dem ersten Parkplatz rechts abgebogen wo keine Schranke war- direkt vor der Abflug-Eingang geparkt. Der Parkplatz lag in absoluter Dunkelheit.

Nach einem mir früher bekanntem Parkscheinautomaten gesucht , aber nicht gefunden. Habe den Gast, der leider selbst keinen Gepäck nicht tragen konnte in Eile zur Abfertigung gebracht und mich nach einem Automaten wo man das Parken zahlen konnte umgeschaut, nichts gefunden dannlosgefahren - keine Schranke beim verlassen des Parkplatzes hat mich angehalten, auch nicht beim verlassen des Flughafens-Gelände. Nach einer Woche hat mich Strafzettel erreicht = 50,- € .

Nach 2 Wochen müsste ich wieder den Gast diesmal am Tage abholen und habe mir den Parkplatz genau angeschaut. Es gibt tatsächlich viele Schilder (ziemlich kleine OHNE Beleuchtung!!!) mit den Hinweisen auf das Zahlsystem, aber der Automat wo man die Kennzeichen eingeben soll steht in einer NISCHE am Ende des Gebäudes um die Ecke. versteckt, so als ob der Kunde ihn nicht sehen sollte !!!

Ist es rechtens ? In der Nacht sind die Schilder mit Hinweisen den Parkregeln nicht beleuchtet!!!. Und ein Fahrer der das System - Kennzeichenerkenner- nicht kennt, in Eile ist, und ohne Schranke reingefahren ist , sollte spätestens beim rausfahren auf eine Schranke treffen, damit er aufgeklärt wird, dass eine <zhlung aussteht.

Auto, Verkehrsrecht, parken

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