Stark gehbehindert - aber nur 30 % GdB - was soll ich tun?

Hallo,

ich habe ein riesgengroßes Problem. Seit einem Arbeitsunfall bin ich stark gehbehindert und kann - auch mit Gehstützen - keine 100 Meter am Stück zu Fuß zurücklegen. D.h., ich bin bei Terminen auf Parkplätze in direkter Nähe der Zieladresse angewiesen.

Nun gibt es hier bei uns nur Behinderten-Parkplätze in direkter Nähe von Behörden usw.

Heute habe ich mich - um nur einen Umschlag einzuwerfen - auf einen gestellt. Es dauerte keine 2 Minuten, eher weniger! Da stand dann eine sogenannte Politesse und hat mich aufgeschrieben!

Sie muss von der anderen Seite herangekommen sein und hat mich auf jeden Fall noch weggehen sehen. Also hätte sie mich ansprechen können/müssen.

Es war kein Gespräch mit ihr möglich. Ich habe versucht, ihr meine Situation darzustellen, sie hatte absolut KEIN Verständnis für eine (schon etwas ältere) Person, die nicht laufen kann und nur etwas einwerfen will. Ich wollte dort doch nicht parken. Habe ich auch nicht, da ich a) keine 3 Minunten vom Fahrzeug weg war und b) es so im Auge behalten habe, dass ich jederzeit wegfahren konnte. Das gilt lt. STVO noch nicht als Parken. Damit gilt das als noch nicht einmal ausgestiegen. Habe ich gerade nachgelesen.

Ich bin langsam wirklich verzweifelt und fühle mich fast schon eingesperrt.

Was meint Ihr, hat es Aussicht, Widerspruch einzulegen?

Und noch etwas: Das Landesamt für Soziale Dienste hat mir einen Behindertengrad von 30 % zugebilligt und mir geschrieben, es läge im Ermessen der Behörde, mir auch damit schon einen Parkausweis auszustellen.

Habt Ihr Vorschläge, was ich noch tun kann?

Führerschein, Bußgeld, parken, Parkverbot
Nachbar nervt er parkt einfach vor meinem Haus? Wo bleibt der Anzeigenhauptmeister?

Ich wohne in einem Reihenhaus. Ein Nachbar wohnt rechts von mir und einer links vor mir. Ich hab das mal bildlich festgehalten (Bitte nicht lachen). H= Haus, G=Grundstück A=Auto.
wie man sehen kann gibt es eine Hauptstraße und dort parkt man eig auch sein Auto und nicht in der Einfahrt.
Ich wohne in der Einfahrt 2 im Haus5 und mein Nachbar mit dem ich Probleme habe im Haus6. Er hat jedoch als einziger ein zusätzliches Grundstück gekauft im Gegensatz zu den anderen so, dass er quasi direkt vor seinem Haus parken kann was ziemlich cool ist, aber er hat noch ein zweites Auto und diesen parkt er einfach oft vor meiner Haustür obwohl es kein öffentlicher Parkplatz ist, aber halt auch kein privates Grundstück. Jedes Haus hat vor der Haustür noch eine 2 Meter Terasse und danach kommt die Einfahrt. Also das Auto behindert mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn ich mit dem Fahrrad oder mit dem Motorroller oder Schubkarre etc. raus möchte wird es schon schwer.

Also ich halte auch oft vor meiner Haustüre um kurz den Einkauf abzulagern und danach fahr ich aus der Einfahrt raus und parke auf der Hauptstraße. Den ganzen Tag aber da zu parken ist so asozial und das obwohl ich schon oft darum gebeten habe nicht dort zu parken. Ich habe es ihm schon 3 mal gesagt, dass er da nicht parken soll und jetzt will ich ihn beim Ordnungsamt verpetzen so wie es der Anzeigen Hauptmeister immer macht und wollte fragen ob das überhaupt geht? Ich meinte es ist ja nicht mein privat Grundstück wo er parkt aber es ist halt trotzdem nicht erlaubt. Wo kann man das melden?

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Auto, Haus, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, einfahrt, Grundstück, parken, Parkverbot, PKW, Reihenhaus, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Anzeigenhauptmeister
Gibt es "geduldete" Parkplätze?

Bei uns im Dorf gibt es in einer schmalen Straße eine Bäckerei. Es handelt sich um eine Durchgangsstraße mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Regelmäßig parken Kunden vor der Tür (der 50 m entfernten Kundenparkplatz ist wohl zu weit weg), obwohl laut Schild ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Würden sie ganz auf der Straße parken, käme niemand mehr durch, also stehen sie entweder ganz oder zumindest teilweise auf dem Gehweg. Wegen dieser Falschparker werden nicht nur Fußgänger gefährdet, sondern es kommt auch immer wieder zu Stau und Rangieren, besonders, wenn Linienbusse vorbei müssen. Ich habe mich beim Ordnungsamt darüber beklagt und um Abhilfe gebeten (z.B. durch Hinweisschilder und Kontrollen). Die haben meine Beschwerde an den Ortsbürgermeister weitergeleitet, der mir erklärt hat, dass vor der Bäckerei zwei "geduldete Parkplätze" seien und er die nicht wegnehmen könne, da der Bäcker sonst in Existenznöte käme. Als ich darauf hinwies, wie gefährlich die Situation für mich als Radfahrer in dieser Straße ist, meinte er, ich könnte doch die kleinen Gässchen nutzen, die in dieselbe Richtung führen. Meinen Hinweis, dass es sich dabei um ausgewiesene Gehwege für Fußgänger handelt, tat er mit den Worten ab: "Da sagt doch keiner wat, wenn se da langsam fahren." Ehrlich gesagt widerspricht das Ganze meinem Rechtsempfinden und ich konnte zum Thema "geduldete Parkplätze" auch nichts im Internet finden. Zumal ich denke, dass man doch dann mit Schildern und Markierungen auf das Bestehen solcher Parkplätze hinweisen müsste?

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich da verhalten soll. Ich möchte es aber auch nicht auf sich beruhen lassen, weil ich es richtig ärgerlich und obendrein gefährlich finde. Hat jemand einen Tipp für mich?

Vielen lieben Dank im Voraus!

parken, Straßenverkehrsordnung

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