Parken so erlaubt (Anwohnerparken, Frontscheibenabdeckung)?

7 Antworten

natürlich. warum sollte man des nicht. grad im winter (Eis) und im sommer (sonne) machen des viele.

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben

Ganz schön steile Straße! 😯

Die Sicht durch die Frontscheibe muss grundsätzlich beim Parken nicht gegeben sein. Solange man den Ausweis sehen kann, ist das ausreichend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Der Ausweis muss gut Sichtbar in der Windschutzscheibe ausgelegt sein. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Scheibe mit Sonnenschutz abzudecken ist erlaubt. Also da sehe ich rechtlich keine Probleme.

Die Beamten können ja auch an Hand des Kennzeichens das Vorhandensein einer Erlaubnis nachkommen.

Ähnlich ist es auch mit Parkscheiben. Oder im Winter, wenn Schnee auf der Scheibe liegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du darfst sogar die Scheibe vollständig bedecken.

Um fahrtüchtig zu sein ,selbst eine Klimaanlage zeigt Ihre Wirkung erst nach einiger Zeit des Betriebes, musst Du den Innenraum möglichst wenig heiss werden lassen.

Einem Beamten der Polizei, dem Ordnungsamt ( Stadtpolizei ) als Kontrollorgan,

ist es zumutbar , eine Abdeckung ,eine Foliengarage ,etc. anzuheben ,wenn dies mit einem Handgriff möglich ist ( obergerichtliches Urteil )

Das gilt selbst für eine" Ganzgarage "die auch die Kennzeichenschilder verdeckt.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Natürlich, der Ausweis ist ja lesbar