Bei mehrspurigen Fahrbahnen stehen solche Schilder eigentlich regelmäßig auf beiden Seiten – also hier auch ganz links (nicht auf dem Bild zu erkennen).
Aber auch wenn es nicht vorhanden wäre, finde ich es eindeutig.
§ 39 Absatz 2 Satz 3 StVO:
(Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.) Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts.
VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 Absatz III Nr. 9 a und b:
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.
Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Dunkelheit auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar sind.
Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden.
Sofern rechts der Fahrbahn kein solches Schild hängt/steht, gilt es für die linke Seite.