Gebots- und Verbotsschild im Straßenverker
Mich irritiert das rote Einfahrt verboten Schild in Verbindung mit dem blauen Gebotsschild. Das Gebotsschild sagt ich soll rechts entlang fahren. Das rote Schild sagt Einfahrt verboten.
Woher weiß ich, dass dieses Einfahrt verboten Schild nur für die linke Straßenseite gilt und nicht auch für die rechte, freie Fahrbahn.
Das Schild steht mitten in der Kreuzung und ist somit nicht eindeutig der linken oder rechten Straßenseite zu zuordnen.

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