Beim Parken von hinten angefahren worden?
Moin Hypotische Frage die ich mir Grad stelle ist kein aktueller fall.
Was ist wenn ich beim Parken von hinten angefahren werde? Angenommen ich möchte mich in ein Parkbucht begeben und der Fahrer hinter mir fährt dabei in mich rein. Wer ist da schuld ? Ist da die Straße in der das passiert (Haupt/Nebenstraße) relevant ?
Wenn in dem Fall der parkende schuld ist wie ist das dann wenn der Hintermann zum stehen und wartet aufgrund des einparkenden und anschließend von hinten von einem dritten angefahren wird. Ist dann der parkende schuld, der der angehalten hat oder der der hinten drauf gefahren ist ?
3 Antworten
In Deutschland gilt das Verursacherprinzip. Dies heißt: Der nachfolgende Verkehr muss vorausschauend fahren, um vor einem Hindernis gefahrlos anhalten zu können.
Es wird nicht geparkt:
Wenn der Fahrer einem anderen durch Anhalten das Einparken ermöglicht, verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.
Anders als der Auffahrende - der durch Fahrlässigkeit das Hindernis (Auto) nicht erkennt.
Im Grunde es es nichts anderes, als wenn er auf ein Stauende brettern würde.
Der Wartende könnte vielleicht zusätzlich einen Blinker setzen - doch ein Mitschuld, falls er dies nicht macht erkenne ich hier nicht.
Etwas anderes ist es sicher, wenn der Vorausfahrende willkürlich bremst - etwa, eine Parkbucht zu spät erkannt hat.
In diesem Fall hätte er den Unfall verursacht. War der Auffahrende zu schnell unterwegs hat er in der Regel eine Mitschuld schon deshalb, weil es bei höherer Geschwindigkeit, größere Schäden an den Fahrzeugen gibt.
Beim vorwärts Einparken spricht der Anschein für eine Schuld des Auffahrenden.
Beim rückwärts Einparken hat auch der Einparkende eine erhöhte Sorgfaltspflicht, so dass es auf eine Teilung hinauslaufen könnte.
Fährt ein Dritter hinten auf, so dürfte dieser Schuld haben.
Diese grundsätzlichen Aussagen sind natürlich noch stark abhängig von den Details des Einzelfalles, so dass man auch zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.
Ein Parkender ist in der Regel unschuldig, weil er ruhender Verkehr ist.
Du meinst wahrscheinlich das Einparken, also die Vorgänge von normaler Fahrt bis zum korrekten Stehen in der Parkbucht. Da ist der Einparkende unschuldig, wenn er keine groben Fehler begeht. Zu den Fehlern könnte eine Vollbremsung beim Erkennen einer Lücke sein, fehlendes oder gar falsches Blinken, knappes Davorziehen von einer linken auf die rechts Spur und direkt darauf folgendes Bremsen.
Wenn der Hintermann noch rechtzeitig bremsen kann, der dahinter aber nicht, dann wird's kompliziert und ich wage keine Aussagen.