Auto angefahren, Strafe?


28.11.2024, 15:25

Ich möchte nochmal Ergänzen, dass es wirklich keinen Schaden gibt. Der Halter des anderen Fahrzeugs kann also nie darauf kommen. Ich mache mir nur Sorgen über die Videoüberwachung.

5 Antworten

Grundsätzlich sagt man: Kein Schaden -> Kein Unfall

Das Problem an der Sache: Wer beurteilt das vor Ort einwandfrei? Kannst du zu 100 % ausschließen, dass Schäden unter der Verkleidung auch nicht entstanden sind oder anderweitige einfach nicht offensichtliche Schäden? Man geht davon aus, dass dem nicht so ist, daher bist du trotzdem verpflichtet die Polizei zu informieren und zwar von vor Ort, alles andere resultiert in Unfallflucht, die strafbar ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Oha, das gilt als Fahrerflucht. Du hättest die Polizei dazurufen müssen, wenn der Besitzer des anderen Autos gerade nicht da ist.


T3Fahrer  28.11.2024, 15:41

Nein, wenn tatsächlich kein Schaden da war, ist das keine Fahrerflucht...

Auch ohne sichtbaren Schaden gilt es als Fahrerflucht. Du musst eine "angemessene" Zeit warten und wenn bis dann niemand kommt die Polizei verständigen.

Wenn natürlich absolut nichts zu sehen ist und es auch keine Zeugen gibt dann wird der Besitzer auch nichts davon ahnen. Und wo kein Kläger da auch kein Richter.


benutzer654321 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 15:27

Zeugen gibt es nicht wirklich, wenn dann nur die Videoüberwachung.

Du hättest dich aktiv an die Polizei wenden müssen und den Unfall melden. So hast du dich strafbar gemacht und eine Unfallflucht begangen. Als Inhaber eines Führerscheins sollte man wissen, was man machen muss.

Nur weil äußerlich kein Schaden ist, kann trotzdem einer entstanden sein, beispielsweise an der Sensorik des Fahrzeugs. Die sieht man äußerlich nicht.

Selbst schuld, wenn etwas kommt