Unfallflucht aber Polizei?

3 Antworten

Die Polizei stellt ziemlich schnell fest, ob es dein Wagen war, der den Schaden am anderen Fahrzeug verursacht hast, kleine Lackspuren und eventuelle Schäden an deinem Auto würden darüber Aufschluss geben.

Du hast außerdem eine Haftpflicht- oder Kasko Versicherung, die den Schaden reguliert. Mit einer Strafverfolgung wirst du kaum rechnen müssen.

Wenn es zu einer Berührung/Beschädigung kam, kann man ja relativ leicht feststellen ob das von dir stammt (Lackabrieb, entsprechende Beschädigung auf selber Höhe bei deinem Fahrzeug etc.).

Unfallflucht ist es nur, wenn es einen Unfall gab. Wenn nichts vorgefallen ist, gibt es auch keine Strafe. Verstehe aber nicht so ganz wieso du nicht einfach gewartet hast bis die Polizei da war. In so einer Situation einfach weg zu fahren finde ich auch einigermaßen fragwürdig.

Du hast angehalten. Somit kannst Du per se schonmal keine Fahrerflucht begangen haben. Zumal Dich die Polizei ja am Unfallort angetroffen hat.

Das Du mit einer Faust auf sein Auto geschlagen hast, soll er erstmal beweisen. Und nein, eine Beschädigung ist noch kein Beweis.

Ob Du sein Auto beschädigt hast, wird er ebenfalls erstmal beweisen müssen. Wäre nicht der erste Knaller, der versucht einen alten Schaden jemandem anzuhängen.

Du hast also zunächst mit keiner Strafe zu rechnen, aber großartig anzeigen wirst Du den Kerl auch nicht können. Wenn Du unbedingt Genugtuung brauchst, sammel ein wenig Hundekacke und schick sie ihm per Post...

Daggi220 
Fragesteller
 08.02.2023, 16:08

Gute Idee mit der Hubdekacke

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