Darf ich beim aldi parkplatz ohne führerschein auto fahren sonntags?

10 Antworten

"Auf Privatgrundstücken ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, wenn das Grundstück nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Es ist lediglich die Einwilligung des Grundstückseigentümers erforderlich. Bei Autorennen benötigen die Fahrer ebenfalls keine Fahrerlaubnis, da die Rennen auf Rennstrecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs stattfinden, bzw. auf Straßen, die während des Rennens für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind."

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist."

http://de.wikipedia.org/wiki/FahrenohneFahrerlaubnis

Nein, das darfst Du nur auf Deinem Privatgelände. Der Aldi-Parkplatz ist im Grunde Privatgelände, aber eben nicht in Deinem Besitz.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht gestattet. Auch nicht auf Parkplätzen oder Privatgelände.

louis0815  10.06.2011, 15:10

Sofern es sein Privatgelände ist, darf er auch ohne Fahrerlaubnis fahren.

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auf solchen parkplätzen gilt in der regel auch die staßenverkehrsordnung. also nein.

Die Einwilligung von Aldi kannst Du in die Tonne treten. Gültig ist die Straßenverkehrsordnung, und die sagt, daß Du ohne Fahrerlaubnis nicht fahren darftst. Und nachdem alle Aldi-(und Lidl und Netto und und und) Parkplätze beschränkt öffentlicher Verkehrsraum sind, gilt die StVO. Also wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nimm Dir einen Fahrlehrer - ist billiger und zuverlässiger.