Auf jeden Fall solltest du dafür sorgen, dass man bei dir keinerlei Beweismittel (Rechner, Vordrucke, Grafiken, Formulare etc.) findet, womit du die gefälschte Urkunde hergestellt hast.

Weiterhin solltest du nichts tun und abwarten, bis du mit dem Tatvorwurf durch eine Ermittlungsbehörde konfrontiert wirst. Schweigen ist hier gold. Eine Selbstanzeige verschlimmert alles, denn Urkundenfälschungen sind absolut keine Kavaliersdelikte und werden auf's schärfste geahndet. Ein Freund hatte damit schon Erfahrungen gemacht und Bahnfahrscheine für den ICE gefälscht. Die haben daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt und die ganze Hütte mit der Bundespolizei auf den Kopf gestellt....Auf jeden Fall würde ich dir, sofern du Post bekommst, einen guten Anwalt empfehlen. Schaue mal www.fs-pp.de. Die Kanzlei kenne ich sehr gut und die operieren bundesweit, das sind absolute Top-Anwälte im Bereich der Strafverteidigung.... Viel Erfolg!

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lol Was ist denn das für eine Frage? Natürlich haben Mäuschen, Hamster und Co. Angst vor Spinnen, bzw. Riesenspinnen, wie Vogelspinnen, Taranteln etc.. Ist ja auch ganz klar, denn die Spinne ist der Todfeind! Das ist ja wie David gegen Goliath, vgl. eine kleine Maus mit der Größe einer Hauskatze. Hättest du als Maus da nicht auch Angst, wenn so ein riesen Mini-Tiger vor dir steht? ^^

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Du bist 18 - somit volljährig und du klagst allein. Da du deine erste Berufsausbildung schon vollendet hast, ist dein Vater nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, z. B., wenn du nicht genügend verdienst. Dann müsste er weiter zahlen, spät. bis zum 27 Lebensjahr. Alternativ gibt's auch die Strafanzeige nach § 170 StGB, die du gegen ihn stellen könntest. Aber frage den Anwalt.

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Es stellt eine bauliche Veränderung dar, die Genehmigungspflichtig ist. Ich bin selbst Vermieter und kenne daher die Sach- und Rechtslage. Wenn ihr die Rollos wollt, müsst ihr sie auch bezahlen. Getreu des Mottos "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Zwar stellt die Anbringung der Rollos eine erhebliche Verbesserung der Mietsache dar. Aber es verpflichtet den Vermieter nicht zur Zahlung. Auch nicht zur Duldung. Es kann auch sein, dass er auch auffordert, nach Auszug die Rollos zu entfernen. Da wäre er schön blöd. Ich würde es einfach mal versuchen. Aber beim 1. OG sah der Vermieter - zu Recht - keine Grundlage mehr, welche anzubringen. Die Anbringung von Außenrolläden im EG stellt eine Sicherheit dar wegen des Einbruchsschutzes. Im 1. OG habe ich meinen Mietern auch selbst gesagt, wenn sie die Rollos wollen, müssen sie sie zahlen.

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Kommt im Einzelnen wirklich auf die Muschie an. Mein Katerchen ist 4 Jahre alt und ist schon sehr fixiert auf mich. Ich habe nur eine Katze. Ich bin ca. 9 Stunden am Tag außer Haus, da ich arbeiten muss und in der Zeit ist er natürlich allein. Er hat aber sehr viel Spielzeug und beschäftigt sich auch wirklich gut damit. Ich habe mal einige Zeit lang meine Videokamera angeschlossen und das Wohnzimmer "überwacht". War sehr interessant, zu sehen, was das Biest so treibt, wenn ich nicht da bin ;) Da macht er natürlich genau das, was er nicht darf: auf den Tisch gehen, sich dort hinlegen, auf die Stühle. Aber er macht nichts kaputt. Er spielt viel mit seinem Kratzbaum und Spielzeug und frisst + pennt. Wenn ich dann aber Heim komme, ist erst mal ne Stunde Beschäftigung mit mir Pflicht, die fordert er auch ein. Also Fazit: er kommt gut allein klar, will aber dann meine ganze Aufmerksamkeit, wenn ich wieder da bin.

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Zumindest der Straftatbestand der vollendeten Urkundenfälschung nach § 267 StGB ist erfüllt. Das kann u. g. U. bis zur Anklage von der Staatsanwaltschaft führen. Vielleicht bekommt sie aber auch nur Sozialstunden und das Verfahren wird dann nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt, wenn sie zuvor Auflagen erfüllt hat. Viel Glück!

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Ich bin selbst im Personalwesen eines großen bundeseigenen Unternehmens tätig und wir fordern von unseren Bewerbern ganz strikt die Einweisung klarer Bewerbungsrichtlinien. Diese sind:

Bei der Bewerbung MÜSSEN die Bewerber eine BEGLAUBIGTE Kopie Ihres Zeugnisses einreichen sowie eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, in der sie an Eides Statt erklären, dass die Angaben, die sie getätigt haben und alle Unterlagen, die sie eingereicht haben, der Wahrheit entsprechen. Ebenfalls müssen sie uns eine Vollmacht erteilen, dass wir dazu berechtigt sind, bei der Schule und bisherigen Arbeitgebern Auskünfte zu erhalten. Verweigern sie dies, ist eine Bewerbung in unserem Unternehmen nicht möglich.

Sollte es zum Bewerbungsgespräch kommen, sind dann die Zeugnisse im Original + deren beglaubigte Kopien nochmals im Original mitzubringen. Die Dokumente werden mittels der EDV bearbeitet und geprüft. Wenn wir dann feststellen, dass es zu Unstimmigkeiten, trotz der Beglaubigung, gekommen ist, wenden wir uns schriftlich an die Schule oder an den Arbeitgeber und bitten um Information und teilen mit, dass sich Herr/Frau XY bei uns beworben hat und legen die Einverständniserklärung, die sie uns vorher unterschrieben haben, in Kopie bei. Dann erhalten wir recht zügig die Antwort und dann fliegt der Schwindel auf. Das Ganze landet dann postwendend bei der am Wohnort des Bewerbers zuständigen Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges und der vollendeten Urkundenfälschung.

Also, Urkundenfälschung (§267 StGB) ist KEIN Kavaliersdelikt und wird massiv durch die Strafermittlungsbehörden geahndet.

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Ich bin selbst Kunde von Vattenfall. Da du Internet nutzt, würde ich dir den "easy-Tarif" empfehlen, sofern es ihn für dich gibt. Ich wohne in Berlin. Für Hamburg und Berlin, wo Vattenfall Niederlassungen hat, wird dieser günstige Strom angeboten. Wenn du nicht direkt im Einzugsbereich von Vattenfall wohnst, wirst du sicherlich auch über den Transfer mit Vattenfall Strom beliefert werden können. Dies ist aber dann oftmals teurer als der Grundversorger in deiner Stadt, dem das Netz gehört. Genaueres kannst du bei Vattenfall.de erfragen.

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Bis zum 21. Lebensjahr kann man in Behandlung eines Kinder- und Jugendpsychologens bleiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch, aber nur, wenn man sich bereits vor dem 21. Lebensjahr in deren Behanldung befand und der Psychologe bestätigt, dass ein anderer Psychologe wenig hilfreich sei.

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lol Monsterkatze, wie das klingt ^^. Also, mein Kater tut das auch öfter. Das ist aber Spielen. Er signalisiert mir damit, dass er spielen möchte.

Wenn ich aufstehe oder gerade z. B. unverhofft um die Ecke komme und er in Jagd/Spiellaune ist, springt er mich einfach an und schlägt mich mit der Pfote ans Bein. Aber er benutzt nicht seine Krallen, sondern springt mich einfach nur an und schlägt mich mit der Pfote und rennt weg ^^ Dann muss ich ihm hinterher rennen. Das macht ihm richtig Spaß. Er versteckt sich dann, dann suche ich ihn und wenn ich ihn finde und wir Blickkontakt haben, "baut" er sich dann auf. Macht sich richtig groß und kommt langsam auf mich zu und drängt mich zum Rückzug. Dann gehe ich rückwärts zurück und irgendwann, wenn er denkt, er könne angreifen, kommt er wieder und springt mich an. :) Das macht viel Spaß und ist für ihn Spiel pur. Also, versuchs doch auch mal. Lediglich aggressiv sollte er dir gegenüber nicht werden. Sonst scheint alles ok zu sein, meiner Meinung nach. Have fun.

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Das geht auf keinen Fall!!! Eine Katze ist und bleibt ein Raubtier, ein Mini-Tiger, sozusagen. Die sind von Natur aus so neugierig und spielbedürftig, dass man es auch nicht schaffen würde, sie "ruhig zu stellen", geschweigedenn dass es die Katze akzeptieren würde, nur dieses Zimmer kennenlernen zu dürfen. Katzen sind überaus intelligente Tiere. Sobald sie checken, dass es noch andere Zimmer etc. gibt, kommt die Neugierde. Des Weiteren müssen Schlaf,- Fress- und Toilettenplatz immer getrennt von einander stehen. Oder möchtest du z. B. auch den ganzen Tag den Geruch von stinkendem Katzenfutter und stinkendem Katzenklo in deinem Zimmer haben? Zudem miauen sie, sie spielen, scharren, kratzen. Des Weiteren ist die Katze auch viel zu jung. Sie müsste eigentlich umgehend zurück zu ihrer Mutter, da man Kätzchen erst ab der 12. Lebenswoche, sprich im 3. Monat, frühstens abgibt. Je länger sie bei ihrer Mutter sind, desto besser ist es für die Entwicklung der Katze, da sie in dem Alter noch viel von ihrer Mutter lernen. Ich würde sie also umgehend zurückrbringen. Oder mit deiner Mutter sprechen. Notfalls muss das Tier eben ins Heim. Denn dort hat es die Chance, ein richtiges neues zu Hause zu finden, wo die Katze erwünscht ist. Aber nicht bei dir in dem Zimmer. Das ist eine Qual für das Tier. So schwer es dir auch fällt, aber für das Tier wäre es das beste, wenn du sie abgibst. Tu's dem Kätzchen zu liebe! Alles Gute!

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Versuche es mal hier: w w w.gidf .de ;-)

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Die Abgabe der EV befreit dich nicht von deiner Zahlungspflicht. Lediglich gibt sie den Gläubigern Auskunft, dass bei dir "nichts zu holen" ist, wie man so schön sagt. Im Regelfall gilt sie drei Jahre, sodass die Gläubiger von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen absehen.

Im Übrigen: welcher Gläubiger dennoch weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen gegen dich einleitet, obwohl er Kenntnis von deiner EV hat und somit weiß, dass nichts zu holen ist, muss den Spaß selbst bezahlen, da das von dir nicht mehr eingefordert werden darf. Des Weiteren bist du ja zahlungsunfähig und die sind froh, wenn die zumindest die HF oder einen Teil davon wiedersehen. Wende dich an einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Insolvenz. Fachanwälte nennt dir deine Rechtsanwaltskammer in deinem Ort.

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Ich nehme schon seit Jahren das Biokats fresh mit 'Frühlingsduft' und bin damit sehr zufrieden, auch meine Katze.

Es klumpt hervorragend, bindet Gerüche und schließt sie geruchsfrei ein. Es duftet dann etwas nach "Frühling". Riecht künstlich, aber es stinkt nicht. Sehr zu empfehlen.

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Möchte zum Psychater doch meine Eltern lassen mich nicht..

Hallo ihr Lieben,ich stelle mich erstmal vor. Ich bin Miriam und bin 15 Jahre alt. Vor nicht all zur langer Zeit wurde ich zu einer Sexuellen Nötigung gezwungen (meine Eltern wissen von dem nichts, denn die würden total ausrasten, sondern nur meine beste Freundin). Dazu kommt noch das ich total Angst bekomme, wenn ich alleine raus gehe (egal um welche Uhrzeit). Mit meinen Eltern habe ich kein besonders gutes Verhältnis. Sie haben mich frühers (2,3,4,5,6,7 Klasse) sehr im Stich gelassen. Meine Mutter (meine Eltern sind getrennt und mit meinem Vater habe ich von Anfang an kein gutes Verhältnis, deswegen lebe ich bei meiner Mutter) war öfters 2 Wochen lang arbeiten, also kam nachts auch nicht Nachhause. Von daher musste ich immer um mich selber sorgen. Ich kann meiner Mutter nicht wirklich vertrauen, weil ich sie nicht wirklich gut kenne. Ich habe einfach das Gefühl sie möchte mit mir gar nicht reden und alles was ich sage ist unwichtig. Wenn mich irgendein Junge umarmt, bekomme ich total Angst und geh sofort weg (sogar mein bester Freund). Ich finde keinen Ausweg mehr und kann einfach nicht mehr so weiter leben. Mein Leben ist schon so gut wie beendet, denke ich mir öfters. Vor ca. 2 Jahren habe ich auch einen Selbstmord Versuch mit Schlaftabletten versucht (das würde ich jetzt nicht mehr machen). Aber ich weiß einfach nicht mehr weiter und ich würde wirklich gerne mal mit einem Menschen darüber reden der mir weiter helfen kann. Doch meine Mutter findet das totaler Quatsch, weil sie von dem all nichts weiß. Ich will auch auf GAR KEINEN FALL ihr z.B. von der Sexuellen Nötigung was erzählen. Wir sind Privat Versichert, deswegen erfährt sie auch jeden Arztbesuch. Was soll ich denn machen? :-(

GrüßeMiri

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Da grauseln mir alle Haare, wenn ich das so lese, was du in deinen jungen Jahren schon alles erleben musstest. Das beste ist aber, du vertraust dich deiner Mum an. Wieso sollte sie ausrasten? Sie hat dazu absolut keinen Grund, dich anzufahren. Sondern auf das Schwein, was dich missbraucht hat. Ich würde sonst auch notfalls mal das Jugendamt konsultieren und dort mit einem Berater sprechen. Aber es ist wichtig, dass du dir dringend psychologische Hilfe suchst, um das Ganze aufzuarbeiten. Gerade dann, wenn du es auch willst, weil du ja scheinbar ein Bedürfnis hast, das Erlebte zu verarbeiten. Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg. Ansonsten gibt's auch noch Beratungsstellen wie pro Familia, weißer Ring etc.. Die sitzen eigentlich in jeder großen Stadt.

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Mach die Augen zu. Dann siehst du's xD

lach Ne, im Ernst....Das ist schon wieder m. E. viel zu übertrieben. Leicht definierte Körper sind noch schön. Ein paar dickere Oberarme, Muskeln und einen definierten Bauch und Brustkorb. Aber ich würde mich nicht pumpen, bis man aussieht wie ein Michellin-Männchen.

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By the way: es heißt "Schambereich". NICHT "SchaRmbereich") ^^

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Hmmm, da musst du mal in deinen Mietvertrag schauen, was da drin steht. Zudem empfehle ich dir Googlesuche. Eine außerordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigung seitens der Nachbarschaft ist aber denke ich mal möglich. Zumal der Vermieter aber erst mal die Störung beseitigen muss, also die Nachbarn anschreiben und abmahnen muss, die hier stören. Ich rate dir auch, zu einem Anwalt zu gehen und das mit ihm zu besprechen. Am besten einem Fachanwalt für Mietrecht. Fachanwälte bekommst du von der Anwaltskammer in deiner Region genannt.

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