Wie mache ich einen (Penisvergleich)?

Google Bildersuche -> "Penis" eingeben -> Suchergebnisse mit deinem Penis vergleichen. So kannst du vollkommen anonym deinen homoerotischen Neigungen nachgehen.

Macht man das häufig oder eher nicht.

Wenn man homosexuelle Neigungen hat, durchaus. Wenn man heterosexuell ist, nein.

Schließlich wird das eigene Stück weder größer oder kleiner, dicker oder dünner noch krummer oder gerader nach dem Vergleich. Das Einzige was sich geändert hat, ist dass man einen anderen Penis gesehen hat, für den man sich also offensichtlich interessiert.

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Was könnte ich mit dem Geld machen, anstatt es nicht einfach sinnlos auszugeben,

Zurücklegen für die Steuer die noch darauf fällig wird, nachdem du die Steuererklärung dafür abgegeben hast.

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Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

Die erste Frage: Wie alt sind deine Eltern? So lange deine Eltern im erwerbsfähigen Alter sind, haben diese die Erwerbsobliegenheit. Das heißt sie müssen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Alle Zahlungen des Sohnes sind dann freiwillig und können nicht als Unterhaltsaufwendungen abgezogen werden, BMF vom 06.04.2022 (BStBl I S. 623) - IV C 8 – S 2285/19/10002 :001 – 2022/0025379, Tz. 5, Rz. 10 ff.

Zweite Frage: Wie hoch sind die eigenen Einkünfte der Eltern? Diese mindern den abziehbaren Höchstbetrag soweit sie den anrechenbaren Freibetrag überschreiten, § 33a Abs. 1 S. 5 EStG.

Drittens: Die zeitanteilige Betrachtung wirkt sich gleichermaßen auf den Höchstbetrag aus. Maximal beträgt der abziehbare Unterhalt also nur 2.727 € (10.908 € * 1/2 Ländergruppeneinteilung * 6/12 Monate), wenn deine Eltern keine Erwerbsobliegenheit haben und keine eigenen Einkünfte.

Viertens: Zuletzt ist auch noch die eigene Leistungsfähigkeit, die so genannte Opfergrenze zu beachten.

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Ich bin unter 18 und möchte ohne Gewerbe online Geld verdienen was kann ich machen um 500 Euro nebenbei zu verdienen

Da fällt mir maximal ein Minijob ein, der auf Remotebasis ausgeübt wird. Die dürfte es aber kaum geben und eher einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleichen.

darf ich zum Beispiel Logo Designs verkaufen oder selbsterstellte werbevideos

Nicht ohne Gewerbe.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Nein. Die Zugriffsrechte werden auf den eigenen Zuständigkeitsbereich eingegrenzt. Nur wenige Daten können bundesweit abgefragt werden (beispielsweise die Adressen und die eDaten), jedoch müssen diese Abrufe gesondert begründet werden und diese werden auch vom Datenschutzbeauftragten überprüft.

Außerdem sind die Daten vom Steuergeheimnis geschützt, § 30 AO. Ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis ist eine Straftat, § 355 StGB und hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen zusätzlich dienstrechtliche Folgen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.

Wenn man bundesweit alles einfach abfragen könnte, wären die Abgaben/Übernahmen in andere Bundesländer auch nicht so umständlich wie derzeit.

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ich habe vor einem guten Monat damit angefangen in DCPTG Geld reinzustecken.

Das ist eine ganz schlechte Idee. Nicht umsonst ermittelt die BaFin dagegen: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2024/meldung_2024_03_05_DCPGT.html

Jetzt ist meine Frage, wie muss ich den Gewinne versteuern?

Im Zeitpunkt der Gewinnrealisierung (also im Verkaufszeitpunkt) ist der Gewinn zu versteuern. Dazu musst du diesen als Kapitalerträge in der Steuererklärung auf der Anlage KAP angeben. Zur Abgabe der Steuererklärung bist du auch verpflichtet, § 32d Abs. 3 S. 1 und 3 EStG.

Möchte mein Geld bald rausziehen.

Versuche Mal, ob das überhaupt klappt. Der Zeitpunkt des "Geld rausziehens" ist steuerlich irrelevant. Steuerlich interessiert nur die Gewinnrealisierung.

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Das Problem ist, dass jedes Steuerprogramm mit dem Grundfreibetrag für das ganze Jahr rechnet.

Gibst du nur "halbe" Jahre als Einnahmen an, denkt das Programm logischerweise: Oh hier wurde zu viel Steuer für das gesamte Jahr abgezogen und errechnet eine entsprechend hohe Erstattung.

Richtig ist natürlich, dass beide Werte zusammen eingegeben werden müssen, weil das die Jahreswerte sind (die Summe aus beiden Arbeitsverhältnissen).

In der Abrechnung des neuen Arbeitgebers ist auch so ein Kürzel „S“ angekreuzt,

Damit bist du sowieso zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

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1.) Zum Minijob: Jeder Minijob ist steuerpflichtig. Es gibt keine steuerfreien Minijobs. Ein Minijob wird entweder pauschal versteuert, wobei die pauschale Steuer auf den Arbeitnehmer umgelegt werden kann, oder dieser wird individuell versteuert nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse).

2.) Zur Nachhilfe: Als Nachhilfelehrer betreibst du eine anmeldepflichtige und steuerpflichtige Tätigkeit.

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

und es sich zusätzlich um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit handelt, § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

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was soll ich machen???

Den Kontakt abbrechen. Eine echte E-Mail von PayPal endet immer auf @paypal.com, aber niemals auf @gmail.com.

Hier versucht dich jemand zu verarschen und an schnelles Cash über die Gift Card zu gelangen, die er dann einlöst und du bezahlst.

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Kann mir jemand sagen, wie viel der Freibetrag beträgt und wann man Umsatzsteuerpflichtig ist?

Umsatzsteuerpflichtig ist jeder Umsatz. Als Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer aber nicht erhoben. Die Grenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft liegt bei 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr. Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu. Überschreitest die Grenze von 22.000 €, mussst du im nächsten Jahr Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen.

Und wenn man beispielsweise den Freibetrag in einem Jahr nicht überschreitet muss man trotzdem eine Steuerklärung abgeben?

Ja muss man, § 18 Abs. 3 UStG. Sonst kann das Finanzamt auch gar nicht überprüfen, ob die Grenzen eingehalten worden sind.

Davon abgesehen musst du selbstverständlich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben als Gewerbetreibender, § 25 Abs. 4 S. 1 EStG.

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Es ist rechtlich unmöglich einen Shopify-Store ohne Gewerbe zu betreiben.

Dein Vorhaben ist eine gewerbliche Tätigkeit mit allem drum und dran: Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Wie findet ihr Schwanz Vergleiche?

Schwul, was auch nichts schlimmes ist. Man kann heutzutage ziemlich offen mit Homosexualität umgehen in Deutschland.

Zahlt es sich aus sowas auszuprobieren?

Wenn man darauf steht, andere Penisse zu sehen, ja.

Sonst nein. Schließlich wird das eigene Stück weder größer oder kleiner, dicker oder dünner, krummer oder gerader nach dem Vergleich. Das Einzige was sich geändert hat, ist dass man einen anderen Penis gesehen hat, für den man sich also offensichtlich interessiert.

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Birgex kryptomarkt scam?

Selbstverständlich Scam.

Und zwar. Wenn man auf birgex geht. Und GetMetaX eingibt, kriegt man 10k cash. Als btc währung. Und um dies zu verwenden muss man 250€ einzahlen. Diese bekommt man + als "promo" zusätzlich weil man eine "erstkauf" getätigt hat.

Niemand schenkt dir 10k Cash für einen Promocode. Das einzige Ziel sind deine 250 € einzahlung, die du dann auf nimmer Wiedersehen los bist. Wenn das wirklich funktionieren würde, wäre das Unternehmen schneller pleite als sonst was. An der Kasse musst du auch nicht erst 50 Cent als Gebühr vorab vom Kassierer bekommen, um anschließend deinen Einkauf bezahlen zu können.

Kann mir jemand helfen herauszufinden ob dies wirklich echt ist?

Normal der gesunde Menschenverstand.

Sie sagten sie sind seit 2018 im Geschäft.

Laut Whois Abfrage wurde die Domain am 18.04.2024 registriert, also vor gerade einmal einer Woche.

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