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Älterer Bewohner fängt Diskussion an weil man 10 Minuten vor der Einfahrt hält oder parkt

Hey, ich habe eben vor drei Stunden bei einem privat Einfamilienhaus vor der Einfahrt auf der Straße geparkt für etwa fünf bis zehn Minuten.

Mir ist klar dass das bei den Hausbewohnern Ärger hervorrufen kann wenn die Autos dort stehen bleiben und sie kommen nicht raus.

Der Hausbesitzer kam natürlich raus und hat sich beschwert und ich habe mich dreimal oder viermal entschuldigt und gesagt ich fahre jetzt sofort wieder weg und es tut mir leid und so weiter, weil ich kann schon verstehen wenn man älter ist und kommt mit dem Auto nicht aus dem Haus raus kommt kommt man gar nicht mehr weg.

Und wenn der Mann Angst hatte ich parke da vielleicht den ganzen Tag und er kommt da gar nicht mehr weg ist ja auch nachvollziehbar dass er was sagt dass man wegfahren soll.

Im Auto habe ich noch das Handy eingestöpselt und dann kam eine Frau und hat gefragt was los ist und ich habe das Fenster runter gemacht und gesagt ja ich glaube er hat nur ein bisschen Langeweile und dann kam der Mann auch noch ans Fenster und es fängt an zu diskutieren warum ich so aggressiv bin und so und dann habe ich gesagt ja es tut mir jetzt leid dass ich da geparkt habe und ich fahre ja jetzt weg und es ist ja jetzt nichts passiert und sie wollten ja jetzt auch nicht rausfahren und es ist wieder gut und es fängt an zu diskutieren und zu diskutieren und da habe ich gesagt gehen Sie jetzt vom Fenster weg und da bin ich weggefahren.

Also ich hatte schon zum Schluss den Eindruck es geht nicht mehr darum ein Problem zu klären dass man da nicht parken soll weil er rausfahren möchte sondern einfach zum Diskutieren und aus Langeweile und ja.

Das denkt ihr denn über das ganze?

Polizei, parken, Straßenverkehr

Parken gegenüber einer Einfahrt zur Garage?

Guten Tag,

da ich gestern keinen (gekennzeichneten) Parkplatz mehr nach der Arbeit bei uns in der Straße gefunden habe, habe ich mich in dem Wissen dass ich heute zwischen 8-9 Uhr das Auto wieder bewege, außerhalb einer gekennzeichneten Fläche fürs Parken (danach quasi) geparkt. Mit „augenkontrolle“ bin ich sichergegangen, dass niemand zu sehr behindert wird, denn mein Auto stand nun gegenüber einer Doppelgarage mit kleiner Zufahrt.
Heute Morgen hatte ich einen Zettel am Auto, ich solle das in Zukunft unterlassen sonst würde man das Ordnungsamt informieren.
Soweit so gut, jetzt habe ich gegoogelt und herausgefunden, dass man als Faustregel sagen kann es ist erlaubt dort zu parken, wenn der Abstand von Einfahrt und meinem Auto 3m+ ist beziehungsweise man nicht mehr als 2-3 mal voll rangieren muss um in die Einfahrt zu kommen. Außerdem ist nirgends in der Straße ein Schild, das besagt, dass Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man, wenn überhaupt, nur ein mal rangieren muss, um in die Garage hinein oder heraus zu kommen, jedoch bin ich mir bei den 3m unsicher. Es sind circa 3 Meter Fahrbahn und dann kommt der Bordstein mit Rampe plus Gehweg und dann die Einfahrt welche nochmals 3-4 Meter sind und dann erst das Garagen Tor.
auf welchen Abstand beziehen sich diese 3m? Ausschließlich die Fahrbahn? Wäre nett wenn jemand hier wäre, der sich auskennt :)

PS: nicht falsch verstehen, ich parke dort nicht aus Spaß an der Sache, anderen auf den Geist zu gehen, aber wenn Nachbarn Besucher haben und alle dort parken dann kann es sein (wie gestern) dass eben alles vollgestellt ist und man erst nach 500m+ einen Parkplatz findet (wenn überhaupt) und wenn man dazu noch wie ich gestern schwere Pakete dabei hat, die sperrig sind ist das halt eher ungünstig :D

parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, parkendes-auto

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