Trotzdem Fahrerflucht?

6 Antworten

Na, wenn der Fahrer sich von der Örtlichkeit entfernt, dann entfernt er sich. Wenn er das nicht hätte dürfen, ist das logischerweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie der Jurist die "Fahrerflucht" nennt.

Ob das Auto stehen bleibt, ist vollkommen irrelevant. Das hat nichts Falsches getan, ist an nichts Schuld, wird nicht angeklagt.

Hat das andere Auto einen Schaden?

Falls ja; das Ding nennt sich Fahrerflucht, nicht Fahrzeugflucht.

Na und wie das Fahrerflucht ist. Du bist irgendwo vor gefahren, so stehen geblieben und weg spaziert. Was außer Blödheit soll es denn sonst noch sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Kommt drauf an, wohin du gehst.

Zur Polizei auf der anderen Straßenseite um den Unfall zu melden? Nein.
Woanders hin? Ja. Natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

Selbstverständlich ist es das. Man entfernt sich vom Unfallort.