Nachbar nervt er parkt einfach vor meinem Haus? Wo bleibt der Anzeigenhauptmeister?
Ich wohne in einem Reihenhaus. Ein Nachbar wohnt rechts von mir und einer links vor mir. Ich hab das mal bildlich festgehalten (Bitte nicht lachen). H= Haus, G=Grundstück A=Auto.
wie man sehen kann gibt es eine Hauptstraße und dort parkt man eig auch sein Auto und nicht in der Einfahrt.
Ich wohne in der Einfahrt 2 im Haus5 und mein Nachbar mit dem ich Probleme habe im Haus6. Er hat jedoch als einziger ein zusätzliches Grundstück gekauft im Gegensatz zu den anderen so, dass er quasi direkt vor seinem Haus parken kann was ziemlich cool ist, aber er hat noch ein zweites Auto und diesen parkt er einfach oft vor meiner Haustür obwohl es kein öffentlicher Parkplatz ist, aber halt auch kein privates Grundstück. Jedes Haus hat vor der Haustür noch eine 2 Meter Terasse und danach kommt die Einfahrt. Also das Auto behindert mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn ich mit dem Fahrrad oder mit dem Motorroller oder Schubkarre etc. raus möchte wird es schon schwer.
Also ich halte auch oft vor meiner Haustüre um kurz den Einkauf abzulagern und danach fahr ich aus der Einfahrt raus und parke auf der Hauptstraße. Den ganzen Tag aber da zu parken ist so asozial und das obwohl ich schon oft darum gebeten habe nicht dort zu parken. Ich habe es ihm schon 3 mal gesagt, dass er da nicht parken soll und jetzt will ich ihn beim Ordnungsamt verpetzen so wie es der Anzeigen Hauptmeister immer macht und wollte fragen ob das überhaupt geht? Ich meinte es ist ja nicht mein privat Grundstück wo er parkt aber es ist halt trotzdem nicht erlaubt. Wo kann man das melden?

2 Antworten
Wenn Du Dein Auto bei A6 parken würdest, käme er dann mit seinem G6 noch daran vorbei ?
nein niemals selbst ein Fahrrad würde nicht durch kommen
Das ganze finde ich schon dreist von Deinen Nachbarn. Du kannst ja Dein Auto nicht vors Haus stellen, weil Dein Nachbar den privaten Stellplatz vorm Haus und vermutlich ein dauerhaftes Wegerecht hat. Solange das Stück Weg vor Deinem Haus öffentlich ist, kannst Du da auch nichts machen.
Ich sehe dennoch eine Möglichkeit: Laß prüfen, ob der gesamte Weg als Feuerwehr-Zufahrt deklariert werden kann. Mit Parkverbot (aber kein Haltverbot), am besten auch vor dem Haus Deines Nachbarn ;-)
Du solltest mal im Grundbuch bzw. Kaufvertrag zu Deinem Haus nachsehen. Wahrscheinlich ist der Weg offiziell ein Privatweg der der Gemeinschaft der Hauseigentümer gehört (müsst Ihr z.B. selbst Schnee räumen und sauber halten oder macht das die Gemeinde/Stadt?). Dann darf diesen Weg jeder benutzen, darf aber den anderen nicht übermäßig an der Ausübung seines Rechtes hindern - sprich, er darf Deine Zugang nicht zuparken. Ist ja auch die zufahrt für Rettungsdienst/ Krankenwagen und ggf. ja noch Feuerwehrzufahrt und dann dürte er nicht mal vor seinem eigenen Haus stehen falls er die Feuerwehrzufahrt blockieren würde.
Deine Frage ist ja schon eine Zeit her … berichte doch mal wie es ausgegangen ist!
viel Erfolg und beste Grüße
Wenn die Einfahrt schmäler als fünf Meter ist, bleibt beim Parken mit einem zwei Meter breiten Fahrzeug nicht genug Platz – § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO.
Wenn an deinem Grundstück ein abgesenkter Bordstein ist, ebenfalls nicht – § 12 Absatz 3 Nr. 5 StVO.
Ich würde das an deiner Stelle auf jeden Fall mal an das Ordnungsamt melden. Im Zweifel können die auch nichts machen, aber dann hast du es wenigstens versucht.
nein niemals selbst ein Fahrrad würde nicht durch kommen