Darf ich meine eigene Einfahrt zuparken?
Ich habe ein Haus.
Dort wohne ich alleine.
Ich habe vor dem Zaun ein Parkverbotsschild.
Was passiert, wenn ich dort mein eigenes Auto parke und das eventuell sogar abgeschleppt wird, weil ein Nachbar gemeldet hat, dass da ein Auto parkt und nicht weiß, dass das mein Auto ist.
Die Frage ist nur theoretisch, da ich weder Haus noch Auto besitze.
5 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du auf öffentlichem Grund stehst.
Das privat aufgestellte Parkverbotsschild ist lediglich ein Hinweis von dir, entfaltet aber keine rechtliche Wirkung.
Es gelten die üblichen Parkregeln der StVO, auch für dich.
Einzige Ausnahme ist das Parkverbot vor Grundstückszufahrten. Der Grundstückseigentümer (und sonstige berechtigte Nutzer des Grundstücks wie z.B. Mieter) darf vor seiner eigenen Grundstückszufahrt parken.
Das Problem dabei ist, dass eine Grundstückszufahrt meistens gleichzeitig auch einen abgesenkten Bordstein hat. Und vor einem abgesenkten Bordstein wiederum darf man nicht parken, auch nicht der Grundstücksbesitzer.
Wenn in unmittelbarer Umgebung mehrere weitere (freie) Bordsteinabsenkungen vorhanden sind, die von Rollstuhlfahrern etc. genutzt werden können, wäre es seitens der Behörde möglicherweise angebracht, auf eine Ahndung des Verstoßes zu verzichten.
Die Frage ist, ob an der Stelle, wo das Auto steht, noch öffentliche Verkehrsfläche ist oder ob das schon Teil deines Grundstücks ist.
Auf der öffentlichen Verkehrsfläche gelten auch die allgemeinen Verkehrsregeln, und dazu gehört das Parkverbot vor Einfahrten bzw. an abgesenkten Bordsteinen. Oder auch ein explizit beschildertes Parkverbot an diesem Straßenrand, mit einem offiziellen Schild das dort per verkehrsrechtlicher Anordnung montiert wurde. Vollkommen unabhängig ob derjenige, vor dessen Grundstück da geparkt wird, ein Problem damit hat dass dort jemand steht. Der Nachbar kann da übrigens auch nicht einfach einen Abschleppdienst beauftragen. Der kann höchstens das Ordnungsamt oder die Polizei herbeirufen, welche dann entscheidet ob abgeschleppt wird oder nicht.
Wenn es Privatgrund ist, entscheidet der Grundstückseigentümer, wer dort parken darf und wer nicht. Wenn du selbst das bist, darfst du selbst entscheiden dass z.B. niemand Fremdes dort parken darf, was du mit einem allgemein verständlichen Hinweisschild kundtust. Und ein Abschleppen des Fahrzeugs geschähe auch allein auf die Anweisung (und Kosten!) des Grundstückseigentümers. Der Nachbar hat da nichts zu sagen.
Ich habe vor dem Zaun ein Parkverbotsschild.
StVO-Halteverbotszeichen oder einfach nur ein privat aufgehängtes Schild "Grundstückseinfahrt - Parken verboten"? Im ersteren Falle darf dort niemand stehen, auch du nicht. Im letzteren Falle wird die Polizei von sich aus gar nicht aktiv; abgeschleppt wird hier nur auf deine Veranlassung und initial auf deine Kosten.
Ein solches Schild hat keinerlei Rechtswirkung, hier wird nur auf Anforderung des Grundstückeigentümers abgeschleppt. Die Polizei ist hier nicht zuständig.
Es gibt auch private Abschleppunternehmen
So ziemlich alle Abschleppunternehmen sind privat. Also was möchtest du mir damit sagen?
Das die Polizei damit nichts zu tun hat.
Das habe ich auch nicht in die Frage geschrieben.
Ich habe lediglich etwas von einer Meldung geschrieben.
Damit meinte ich, dass der Nachbar das vermeintlich falsch geparkte Auto bei einem Abschleppunternehmen meldet.
Das Schild hat keine Rechtswirkung, die Polizei ist nicht zuständig, es wird nur auf Anforderung abgeschleppt. Das war die Antwort auf deine Frage. Und alles, was du dazu zu sagen hast, ist, "es gibt auch private Abschleppunternehmen" 😁
Das hat doch mit deiner Frage gar nichts mehr zu tun? Vielleicht klaut das Abschleppunternehmen dein Auto, aber das heißt doch nicht, dass es das auch darf.
Damit meinte ich, dass der Nachbar das vermeintlich falsch geparkte Auto bei einem Abschleppunternehmen meldet.
Und was meinst du, das dann passiert? Was soll das Abschleppunternehmen mit einer solchen Information anfangen?
Abschleppunternehmen werden tätig, wenn sie einen konkreten Auftrag erteilen. Den kann die Polizei erteilen (die hier aber nicht zuständig ist), oder den kannst du als Grundstückseigentümer erteilen. Ansonsten hat niemand irgendwelche Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
Ein Nachbar fordert ein Abschleppunternehmen an.
Wieso sollte er das tun? Dann müsste er ja das Abschleppunternehmen bezahlen.
Was passiert dann?
Im besten Falle stellt das Abschleppunternehmen fest, dass der Nachbar gar nicht befugt ist, den Abschleppvorgang zu beauftragten, fährt wieder weg und stellt dem Nachbarn die Leerfahrt in Rechnung.
Dafür kommt es noch auf so einiges mehr an, z.B. ob die Grundstückszufahrt zunächst über einen Bürgersteig erfolgt. Das quasi gleiche wurde hier auch schon mal gefragt und beantwortet, sh.:
https://www.gutefrage.net/frage/ich-brauche-euer-meinung-experten-wissen#answer-522952738
EDIT: Das gehört unter Verkehrsregeln, hab eine Verschiebung angetriggert.
"vor eigener einfahrt parken" 1. Ergebnis: https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
notting
Privat aufgehängt.
Ein Schild aus dem Baumarkt.
Oder selbst gebastelt.
Auf jeden Fall nichts offizielles.