Auto wurde abgeschleppt durch Falschparken - Kosten enorm, was tun?

Hi Ihr,

gestern saß der Schock bei mir erstmal tief. Ich bin Studentin in einer Studentenstadt in der durchgehend nur mit Parkausweisen geparkt werden darf. Ich darf mir aber leider keines anlegen, da in meinem Wohnheim Mietvertrag drin steht, dass man als Anwohner der Altstadt darauf verzichten muss, damit die eigenlichen Anwohner hier parken können. (Bevor hier jemand fragt wieso ich nicht anders gehandelt oder mir einfach einen Parkausweis zugelegt habe)

Jedenfalls parke ich seit 6 Monaten immer mal wieder das Auto in der selben Straße, eine der wenigen in denen man kostenlos parken darf. Habe am Montag das Auto abgestellt und wollte es am Freitag holen und sehe es ist weg.

Wurde abgeschleppt weil ich wohl falschgeparkt hätte.

Ich hatte hinter einem Buslinien-Parkplatz Schild geparkt mit um die 10 Meter +- Abstand zu diesem. Auto wurde abgeschleppt - ich rufe abschlepper an er meint ich solle Ausweis und 388€ in Bar mitbringen.. Als selbstständige Studentin die alles privat finanziert, saß das erstmal richtig. Ich hab das Geld nicht…

Das Auto wurde 1,1Km weiter verschleppt und nicht in die nächste Großstadt..

Ich brauche mein Auto heute, wenn ich es abhole und bezahle, kann das rechtlich Nachteile für mich haben? bzw. Kann ich nachträglich noch zum Amtsgericht und da gerichtlich vorgehen? die Kosten erscheinen mir zu enorm, oder liege ich da falsch? Was soll ich tun :(

Abschleppdienst, abschleppen, Ordnungswidrigkeit, PKW
Nachbar lässt Auto von meinem Parkplatz abschleppen Getriebeschaden wer trägt kosten?

Nachbar lässt mein PKW von meinem Privatparkplatz abschleppen, jetzt hat es einen Getriebeschaden, wer kommt für die ganzen Kosten auf ?

Hallo, die Situation ist folgende, ich liege schon länger mit einem meiner Nachbarn im Streit, da ich einen Parkplatz gekauft habe, der genau vor seiner Haustür ist, wo er früher immer sein Auto abgestellt hatte.

Mein PKW Alter Audi 100 Quattro, Parkt dort immer, jetzt hat mein Nachbar anscheinend einen Abschleppdienst gerufen und mein Fahrzeug abschleppen lassen.

Jetzt habe ich bei dem Abschleppunternehmen angerufen und denen Gedroht, wenn sie das Fahrzeug nicht innerhalb von 24Std wieder bringen und dort abstellen wo es stand würde ich sie verklagen, da sie das Fahrzeug ja wiederrechtlich von meinem Grund und Boden abgeschleppt haben.

Als das Fahrzeug nun wieder gebracht wurde musste ich leider feststellen, dass es einen Getriebe oder Differenzial Schaden erlitten hat, da die Idioten das Fahrzeug mit Vorderräder hoch und Hinterräder auf der Erde abgeschleppt haben da es ein Quattro ist und noch ein Gang eingelegt war ist wohl etwas gebrochen.

Jetzt ist meine Frage wer muss jetzt für den entstandenen Schaden aufkommen mein Nachbar oder der Abschlepper und was passiert wenn nachher gesagt wird die Reparatur bei einem so alten Fahrzeug sei nicht wirtschaftlich, weil das es repariert wird steht für mich außer Frage, da ich das nicht verursacht habe.

Gebrauchtwagen, Versicherung, abschleppen, Nachbarschaftsstreit
Was passiert,wenn man in einer Seitenstraße parkt,im Urlaub ist & währenddessen ein zeitlich beschränktes(absolutes) Halteverbot aufgestellt wird (siehe Bild)?

Gute Nacht, Ihr Lieben! 😃

Wird man dann trotzdem abgeschleppt? Wird ein Auge zugedrückt? Gibt es trotz Unwissenheit eine Strafe? Ich meine, man parkte ja dort, BEVOR das Halteverbot aufgestellt wurde & konnte es somit nicht wissen. Oder hat man sich vorher über solche möglichen Situationen zu informieren? Vielleicht wird aus Kulanz ein mögliches Abschleppen nicht in Rechnung gestellt? & wie viel würde so ein Abschleppen ungefähr kosten? Ich meine ca. 200€ + das Ordnungsgeld. 20€ soll es kosten, wenn man im absoluten Halteverbot hält. Wenn man dort aber parkt, wird es bestimmt teurer sein. Wie viel könnte es ungefähr kosten? Kennt sich da jemand genau mit aus?

Ich komme darauf, da in meiner Seitenstraße von heute 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr absolutes Halteverbot ist, da dort eine Karnevalsitzung im Festzelt stattfindet & die Reisebusse mit den Besuchern sonst nur schwer durch die enge Seitenstraße kämen.

Würde im oben genannten Fall vielleicht auch versucht werden, trotz abwesendem Anwohner ein dort geparktes Fahrzeug zu umfahren?

Bitte aus ordnungsrechtlicher Sicht oder Erfahrungswerten antworten.

Mein Fahrzeug war zum Glück noch nie von so einem Fall betroffen.

Vielen lieben Dank & eine gute Nacht! 😄

Bild zum Beitrag
Abschleppdienst, abschleppen, Halteverbot, Ordnungsamt, Strafe, Ordnungsgeld, Abschleppkosten, Abschleppwagen, temporär
Nicht zugelassenes Auto auf öffentlichen Parkplätzen wird nicht weggeräumt?

Seit 2 Jahren steht nun schon ein nicht zugelassenes und abgemeldetes Auto auf den Anwohnerparkplätzen. Das Auto schimmelt von innen und das Auto wurde in diesen 2 Jahren keinen Zentimeter bewegt. Vor 2 Jahren haben wir schon beim Ordnungsamt angerufen. Sie haben auch einen Zettel mit einer Aufforderung zur Beseitigung des Autos angebracht. Es ist jedoch nichts passiert. Dann haben wir nochmal angerufen, um zu fragen, was denn nun ist. Sie meinten, dass das Privatgrund und Sache des Vermieters sei. Dann haben wir nach 2 Jahren wieder das Ordnungsamt angerufen nachdem wir uns informiert haben, dass das ganz klar öffentlicher Grund ist und der Vermieter meinte auch, dass es öffentlicher Grund sei. Dann haben wir einen Beschwerdebrief an den Bürgermeister geschrieben, da nun mehr Leute eingezogen sind und wir den Parkplatz brauchen. Er hat das Ordnungsamt kontaktiert, welche erneut einen Zettel angebracht haben. Der Autobesitzer hat davon Wind bekommen und den Zettel abgerissen. Dann haben wir wieder angerufen und sie meinten es gäbe Probleme, da das Kennzeichen im Auto liegt und man es entsiegeln muss, aber dass das Auto zur Fahndung ausgeschrieben ist. Jetzt haben wir nochmal angerufen und die Dame vom Ordnungsamt meinte, dass sie das Anliegen bearbeitet und Zitat ,,ein Durchbruch erzielt" wurde. Jetzt haben wir wieder erneut einen Beschwerdebrief an den Bürgermeister geschickt, weil wieder nichts passiert. Das kann ja nicht ewig so weitergehen? Kann man da noch irgendwas machen? Was würdet ihr raten?

Auto, KFZ, Recht, abschleppen
Mein Nachbar hat auf meinem Privatparkplatz geparkt, wollte ihn abschleppen lassen, er ist aber über die Grünanlage entkommen, sollte ich Polizei verständigen?

Hallo,

wir haben einen neuen Nachbarn und der wusste nicht, dass der Parkplatz ein Privatparkplatz ist und deshalb hat er dort geparkt. Aber ich meine, hätte er sich die Schilder angeschaut, dann wüsste er dies !

Hab ihn direkt hinten mit meinem Auto blockiert, damit er nicht raus kann und den Abschleppdienst gerufen. Dies hat er gesehen und dann ist er schleunigst in sein Auto gestiegen und hat gehupt, damit ich hinten wegfahre. Ich sehe das aber um ehrlich zu sein nicht ein! Er verschwendet hier meine Zeit und benimmt sich total daneben und nicht ordentlich, wieso sollte ich ihn bitte entkommen lassen?!?!?!

Er hat es aber dennoch geschafft zu entkommen, indem er einfach über eine öffentliche Grünanlage vorwärts durchgefahren ist, was er eigentlich nicht dürfte.

Der Abschleppdienst kam leider zu diesem Zeitpunkt nicht, weshalb ich ihn erneut angerufen hab und gesagt habe, dass ich keinen Cent zahle, da sie nicht gekommen bzw. zu spät gekommen wären und der Fahrer fliehen konnte!!! Es vergingen 45 Minuten, bis der Fahrer fliehen konnte... In einer Stadt dauert es lediglich paar Minuten, bis der Abschleppdienst kommt, echt eine Unverschämtheit!!!

Dies haben sie auch eingesehen.

Da nun auf der Wiese Fahrspuren zu sehen sind, könnte ich ihn doch bei der Polizei melden aufgrund Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums?

Zusätzlich habe ich auch noch alles abfotografiert und aufgenommen, wie er geflohen ist und rechtswidrig auf meinem Parkplatz geparkt hat.

Könnte ich ihn deshalb zusätzlich anzeigen und Schadensersatz für die Zeit fordern?

Was meint ihr?

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Wieso kann es nicht mehr Menschen wie Andreas Schwiede geben, die für Recht und Ordnung sorgen?

https://www.youtube.com/watch?v=XjUvvmHpTdg

Ich sehe ihn als eine Art Vorbildfunktion an, da er so wie ich für Recht und Ordnung sorgt!

Das müssen Sie erklären.
„Regelfall“ ist Berliner Polizeisprech. Danach gilt, Achtung, jetzt wird es juristisch: „Wenn kein anderes Gefahren abwehrendes Mittel in Frage kommt, ist in diesen aufgelisteten Fällen in der Regel von der Umsetzung“ – also vom Abschleppen – „Gebrauch zu machen“. Dazu gibt es eine Liste von Situationen, bei denen sich die Juristen einig sind, dass der Falschparker eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellt.
Klingt praktisch!
Damit es zum Abschleppen kommt, verlangt die Rechtsprechung aber, dass kein „milderes geeignetes Mittel“ zur Verfügung steht. Unter diesem Punkt verstehen viele Polizisten etwas falsch: Sie glauben, wenn sie ein Knöllchen dranhängen, wäre das ein solches Mittel.
Ist es das denn nicht?
Milder ist es, aber nicht geeignet – weil die Behinderung des Straßenverkehrs durch das falsch geparkte Auto bestehen bleibt. Und übrigens gilt auch nicht, dass die Polizisten erst mitbekommen müssen, wie ein Radfahrer einem auf dem Radweg geparkten Auto ausweichen muss und fast unter die Räder kommt. Das denken manche Beamte, aber das ist Quatsch. Es reicht, wenn man damit rechnen muss, dass ein Radfahrer ausweichen müsste.

Er spricht mir zum einen aus der Seele und zum anderen spricht er lediglich Tatsachen aus und zeigt auch wie falsch Polizisten teilweise auch informiert sind, wenn es um das Thema abschleppen geht.

Wieso haben wir in unserer Gesellschaft nicht mehr von solchen Menschen, die ich sogar als Held bezeichnen würde, da diese erhebliche Gefahren aus dem Weg räumen?

Berliner Aktivist über Falschparker: „Schlagsahne bringt nichts“ - taz.de

Ein deutscher Held | Schrot&Korn (schrotundkorn.de)

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Abschleppen ohne Auftrag?

Hallo zusammen,

im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 wurde mein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Das KFZ wurde ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert in einer Hauseinfahrt geparkt. Aufgrund des Hochwassers schwamm es jedoch einige Straßen weiter, wo es auf einem Gehweg gesichtet wurde. Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist, da ich nach der Flut andere Sorgen hatte als mich um mein zerstörtes, weggeschwommenes Fahrzeug zu kümmern.

Da keine Kaskoversicherung vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Diese sagte mir aber auch, dass sie selbst bei Kaskoversicherung nicht zahlen würde, da weder sie noch ich einen Auftrag zum Abschleppen erteilt haben.

Die Polizei hat auf meine Nachfrage auch keinen Auftrag zum Abschleppen erteilt, was beim Abschleppen aus öffentlichen Verkehrsraum meines Wissens notwendig ist. Und falls Privatpersonen aus öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen, trägt die Privatperson als Auftraggeber die Kosten.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag, was meiner Meinung eine unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

Weder Versicherung, noch die örtliche Polizei konnten mir weiterhelfen. Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet und am Telefon ist angeblich der zuständige Kollege nie im Haus. Man sagt mir nicht wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat bzw. ob es je einen gab.

Wie kann ich nun gegen das Abschleppunternehmen und dessen Zahlungsaufforderung vorgehen?

Ist das Abschleppunternehmen rechtmäßig im Besitz meines Eigentums?

Durfte das Abschleppunternehmen den Wagen abschleppen, wenn kein Auftrag vorlag?

Wer übernimmt die Kosten oder bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen?

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