Auf Carsharingplatz geparkt?

2 Antworten

Da wäre erstmal die Frage ob der Parkplatz korrekt nach STVO ausgeschildert war. Private Schilder sind da rechtlich sehr bedenklich, wenn es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt. Bei privaten Stellplätzen ist das was anderes.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fahre seit Jahrezhnten Auto und seit einigen Jahren BEV

Es gibt den Sichtbarkeitsgrundsatz bei Schildern. Ein Schild was nicht zu erkennen oder abzulesen ist ist quasi keins. Viele Parkplätze haben aber auch noch zusätzlich eine Markierung auf dem Boden. Wie siehts damit aus?

Hast du überhaupt Zeugen und Beweisfotos? Ansonsten kann man viel behaupten.

Und 300€ nur als Gebühr würde ich auch mal anfechten. Wenn nicht abgeschleppt wurde musst du auch keine Abschleppkosten zahlen. Nur als Gebühr erscheint mir die Summe zu hoch.

-> Anwalt fragen