Kann das Auto schon abgeschleppt werden?
Streng genommen steht es schon im absoluten Halteverbot s.h. Bild. Es blockiert aber nicht die Hof Einfahrt. Problem nur, die Straße ist eine Einbahnstraße (Fahrtrichtung nochmal markiert) und so wie das Auto da steht kommt man nur schwer raus, es sei denn man fährt gegen die Fahrtrichtung (rechts ist eine Mauer und beim einlenken nach links muss man aufpassen, dass man nicht seine Felgen an Bordsteinkante anhaut)
Könnte man hier schon das Ordnungsamt oder die Polizei rufen zum Abschleppen oder nur wenn es (wie vor 2 Wochen) komplett die Einfahrt blockiert?
1 Antwort
Abgeschleppt wird nur, wenn wirklich stark behindert wird, dazu sollte noch nicht gehören, dass man zum Ausfahren ein- oder zweimal rangieren muss. Auch muss die Ausfahrt zwingend erforderlich sein und nicht bloß der Besitzer der Ausfahrt proforma seine Zufahrt frei haben wollen.
Das ist halt schwierig und nicht ganz leicht zu beantworten. Ich habe zu dem Thema eine Abhandlung gelesen, die auch mich erstaunt hat. Wenn du z.B. nur Shoppen willst, musst du etwa hinnehmen das verschieben zu müssen, auch muss in Erwägung gezogen werden, ob es günstiger für den Halter des anderen Fahrzeugs wäre, dir ein Taxi zu zahlen, statt ein Abschleppen... Schwierig...
Also zählt die Arbeit auch nicht? Also wenn es einmal passiert okay, aber wenn es mehrmals passiert, dass man durch den falschen Parker zu spät oder gar nicht kommen kann, ist dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer doof. Weil Arbeiternehmer abgemahnt und Arbeitgeber je nach Schicht keinen Arbeiter hat und so die Arbeit zum erliegen kommt?
Es passiert leider öfter und dieses Fahrzeug steht die letzten Wochen auffallend (bescheiden) trotz Hinweis.
Schwer für mich abzuschätzen. Halt doch mal allgemein - also nicht, wenn du gerade im Stress bist wegen akut blockierter Zufahrt - Rücksprache mit dem Ordnungsamt!
Was genau ist denn mit zwingen erforderlich gemeint? Gut wenn man Abends um 22 Uhr von der Arbeit kommt und nicht auf den Hof kommt hat man wohl Pech gehabt und muss ein knöllchen riskieren, weil man an der Straße steht, ohne Bewohnerparkausweis.
Aber wenn man vom Hof runter möchte weil man zur Arbeit muss, und nicht kann weil einer die Einfahrt blockiert, dass man gar nicht runter kommt, liegt dann eine Notwendigkeit vor?