Autos ohne TÜV werden abgeschleppt?
Auf dieser Seite "https://www.tz.de/auto/wann-wird-abgeschleppt-zr-9873999.html" steht dass Autos ohne TÜV einfach abgeschleppt werden dürfen, stimmt das?
1) Wenn also der TÜV seit 3 Tagen abgelaufen ist darf ich egal wo ich das Auto sehe den Abschlepp dienst rufen?
2) "Wenn Ihr Auto bereits an den Gurten hängt, könnten Sie Lange zufolge verlangen, dass der Abschlepper Ihr Fahrzeug wieder auf die Straße setzt. Bezahlen müssen Sie den Abschleppdienst dann nicht; das muss dann der Auftraggeber."
Wie? Also ich rufe den Abschlepp dienst, wegen falsches Parken, und wenn der Besitzer es auf den letzten Drücker verhindert, kommt er ungeschoren davon und ich werde bestraft?
5 Antworten
Das ist so nicht richtig den es gibt durchaus einen Unterschied.. mit der TüV Abgelauffen Geschichte.. Nicht alles was in der Zeitung steht ist nunmal rechtlich richtig. Ist der TüV schon längere Zeit abgelauffen oder geht von dem Fahrzeug eine Gefahr für dritte ( Verletzungsgefahr duch abstehende Teile oder für die Umwelt durch Undichtgkeiten / austretende Flüssigkeiten ) aus dann kann man die Ordnungsämter oder die Polizei informieren díe dann die erforderlichen Massnahmen ergreift.
Wenn der Fahrzeughalter einen Termin zur Vorführung nachweisen kann ist das schonmal von Tisch. Also drei Tage abgelauffen geht leider nicht.. Wenn es Wochen oder gar Monate sind ist das was anderes. Danach wird das Fahrzeug wenn der halter nicht erreichbar oder feststellbar ist durch einen Roten Punkt auf der Frontscheibe gekennzeichnet und muß innerhalb gewisser Fristen entfernt werden.. Est dann darf das Fahrzeug von den Ordnungsbehörden entfernt werden.
Keine Privatperson kann oder darf so einfach einen Abschlepper rufen und beauftragen wenn ein Fahrzeug aus öffendlichen Grund oder Parkfläche steht . Das gehört zu den Hoheitlichen Aufgaben und obliegt den Ordnungsämtern der jedweiligen orts oder Stadtverwaltung oder der Polizei.
In erster linie Gilt : Wer beauftragt der zahlt auch... die Kosten kann man versuchen Einzuklagen was nicht so ganz einfach ist. Wenn das fahrzeug zb vom Ordnungsamt / Polizei abgeschleppt werden soll und der Halter kommt dazu dann ist die Anfahrtpauschele sofort durch den Fahrzeughalter zu bezahlen.. Gewisse Ausnahmen könnten zugepüarkte ausfahrten oder Grundstückszufahrten sein die zugeparkt wurden.. dann kann ev auch ungesetzt werden..
Bei Privatpersonen als Auftraggeber zahlt der Auftraggeber und kann versuchen seine kohle zurückzubekommen was in der Regel nicht erstattungswürdig ist. Man weis auch nicht ob das Fahrzeug bereits instandgesetzt wurde und nur noch die HU Fehlt.. Am Tag der fahrt oder der Fahrt zur HU wird das idR geduldet.. Eine privatperson kann inR nicht verbindlich Feststellen ( ausnahme zB ein Prüfer einer Hu Organisation ) ob das Fahrzeug verkehrstüchtig ist oder nicht was meist nicht das Fall ist.
Sooo einfach ist das nicht und wer sich aufspielt sich zum selbsterklärten Polizisten zu erklären begeht unter Umständen einen Straftatbestand gebenüber einer Ordnungswirdigkeit die ein überzogener HU Termin darstellt.
Joachim
Nein, nur wenn es im öffentlichen Raum steht.
Und ja, wenn du den Abschlepper beauftragst musst du zahlen, auch wenn er abgeschleppt wird, trägst du zunächst die Kosten. Die musst du später von dem Falschparker verlangen oder einklagen.
Nein als Ersatzmaßname zu Entfernung von illegal gelagerten gefährlichem Abfall. Hab ich damals in meinem Zivildienst ein Jahr lang praktiziert. Altautos sind "Sondermüll" und man darf keinen Sondermüll im Garten lagern.
Wenn sie auf öffentlichen Straßen stehen, dann können die abgeschleppt werden. Bei dir auf dem Hof kannst du das so lange stehen lassen wie du willst. :)
Nicht wirklich. Ein nicht betribstüchtiges Auto gilt als gefährlicher Abfall (umgangssprachlich Sondermüll) und den darf man nicht einfach auf Privatgrundstücken lagern. Auch hier kann die Behörde (Umwelt- oder Ordnungsamt) die Entfernung fordern und zur Not selbst vornehmen.
Es reicht wenn die Möglichkeit besteht das Flüssigkeit austritt. Mann müsste also nachweisen dass das Auto komplett entleert ist, sonst besteht ja jederzeit die Gefahr dass etwas durchrostet und Flüssigkeit austritt.
Wenn Flüssigkeit ausläuft wird sofort abgeschleppt, dann ist "Gefahr in Verzug".
@JayCed Nein, auf privatem Geände haben die Raubritter ertsmal nix zu wollen.
Da kann ich mir einen Jumbo-Jet hinstellen, wennd as Grundstück groß genug ist.
Definitiv nicht. Nur wenn du nachweist dass alle Betrifsflüssigkeiten restlos entfernt worden. Sonnst wird man dir früher oder Später ein Strafverfahren wegen illegaler Lagerung von gefährlichen Abfällen anhängen. Vorher wird das Zeug aber auf deine Kosten entfernt, zur Not unter Polizeischutz. Ich war ein Jahr lang auf einer Umweltbehörde mit genau solchen Sachen befasst.
Derjenige der den Dienst bestellt hat, bekommt natürlich die Rechnung. Das Geld kannst du dir dann vom Falschparker zurück holen.
Ist das nicht völlig hirnrissig?
Man ruft den Abschleppdienst um ein Falschparker von Feuerwehr-Zufahrten zu entfernen und wenn der Halter das mitbekommt, passiert ihm nichts und ich kann blechen. Mit diesem System wird niemand den Abschleppdienst rufen, da es evtl. auf ein Rechtsstreit hinauslaufen könnte.
Wer sagt, dass ihm nichts passiert? Er hat diesen Aufwand verursacht und muss ihn bezahlen. Nur hat damit das Abschleppunternehmen nichts zu tun. Das hält sich an den Auftraggeber.
Ein Auto ohne TÜV kann seine bestimmungsgemäse Nutzung nicht mehr erfüllen. Womit es nach deutschem Recht automatisch zu Abfall wird. Im öffentlichen Raum lagernder Abfall kann auf Kosten des Besitzers, durch die zuständigen Behörden, entfernt werden.
Da das für die Behörden aber mit Aufwand und Kosten verbundenen, wird im Regelfall der Besitzer vorher angeschrieben und aufgefordert das Auto selbst zu entfernen. Erst nach verstreichen der Fristen lässt die Behörde abschleppen.
Nur wenn von dem Auto eine Gefahr ausgeht wird es dierekt entfernt.
"Ein Auto ohne TÜV kann seine bestimmungsgemäse Nutzung nicht mehr erfüllen. Womit es nach deutschem Recht automatisch zu Abfall wird. Im öffentlichen Raum lagernder Abfall kann auf Kosten des Besitzers, durch die zuständigen Behörden, entfernt werden."
Das würde ja bedeuten, jemand lässt das abgelaufene Auto abschleppen, der Besitzer holt es sich für 200€ wieder und während er das Auto gerade bei sich Zuhause geparkt hat, bestellt man wieder den Dienst. Das macht man so oft, dass der Halter nie dazu kommt sein Auto reparieren zulassen.
Sollte dieser Angriff wirklich möglich sein?
Da das für die Behörden aber mit Aufwand und Kosten verbundenen, wird im Regelfall der Besitzer vorher angeschrieben und aufgefordert das Auto selbst zu entfernen. Erst nach verstreichen der Fristen lässt die Behörde abschleppen.
Auch Autos die auf Privatgrundstücken stehen und nicht mehr betribsfähig sind können unter Umständen durch Behörden entfernt werden. Dem geht aber ein langwieriger bürokratischer Prozess voraus.