Auto abgeschleppt, muss ich zahlen?

8 Antworten

Die Kosten (Abschleppen, Verwahrung/Standgebühr, Verwaltungskosten) musst Du genauso wie das Strafmandat so oder so tragen.

Hinzu kommen dann ggfs. noch weitere Kosten für die Verwahrung bis zum Ablauf der Frist sowie dann auch die Kosten für die Entsorgung des Autos (mehrere hundert Euro plus Transportkosten). Besser also, Du holst das Auto ab... dann kannst Du es selbst zum Schrotthändler oder Exporthändler bringen und bekommst vielleicht noch ein paar Euro dafür.

Also wenn das Auto kaum noch einen Wert hat, wirst Du wohl noch was zahlen müssen. Im schlimmsten Fall bringt es nichts mehr ein und dann werden zusätzlich zu den ohnehin schon aufgelaufenen Gebühren noch Verschrottungskosten fällig. Das kann vierstellig werden, wenn das das Amt macht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fahre seit Jahrezhnten Auto und seit einigen Jahren BEV

Der Erlös wird mit den ausstehenden Kosten verrechnet, weiter ausstehende Kosten trägst selbstverständlich du. Wenn es super läuft und dein Wagen mehr einbringt, als Kosten entstanden sind, bekommst du den Rest ausgezahlt. Wenn der Wagen aber bloß entsorgt wird, zahlst du die Entsorgung dann noch zusätzlich zu Abschlepp- und Standkosten. Kann also ganz schön teuer werden.

Natürlich, zuzüglich die Kosten der "Verwertung" (Entsorgung) etc.

Du wirst alle anfallenden Kosten zu bezahlen haben.

Darfst alles zahlen incl. Verwertung.