Welchen Notruf hast Du denn angerufen? Die 110 oder die 112?

Prinzipiell wäre es das beste, wenn der Notruf bereits angenommen wurde, sich einfach zu entschuldigen und die Sache aufzuklären.

Wenn das Telefonat bereits beendet ist, Du also beispielsweise in Panik aufgelegt hast, dann solltest Du es dabei belassen. Die Disponenten in den Leitstellen kennen das Problem mit unbeabsichtigten Fehlanrufen. Das passiert. Erst wenn es mehrfach vorkommt (ganz oft beispielsweise beim Joggen, wenn das Telefon ohne Tastensperre in der Hosentasche mitjoggt), dann wird der Disponent mal zurückrufen und darum bitten, die Tastensperre einzuschalten.

Hilfe entsenden die Leitstellen eigentlich nur, wenn sie wirklichen Grund zur Annahme eines Notfalls haben. Beispielsweise dann, wenn ein Schrei zu hören ist, jemand schwer atmet (vielleicht nicht mehr sprechen kann?), oder es andere "verdächtige" Geräusche gibt.

Im Nachhinein noch einmal anzurufen, das bringt eigentlich nichts. Oft landet man in großen Leitstellen dann bei einem ganz anderen Disponenten, der von dem vorherigen Fehlanruf gar nichts mitbekommen hat. Zudem steht dieser Disponent während der Entschuldigung nicht für einen echten Notruf zur Verfügung.

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Ganz einfach: Weil es für den Ausbildungsstart keine gesetzliche Regelung gibt, wann dieser zu erfolgen hat.

Prinzipiell ist in Deutschland der Ausbildungsstart zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich. "Üblich" sind der 01.08. und der 01.09., weil dies gut passt:

  • die Schulabgänger sind offiziell aus der Schule entlassen und haben noch ein paar Wochen "frei", um sich von den Strapazen zu erholen
  • die Berufsschulen starten nach den Sommerferien in ein neues Schuljahr

Dementsprechend starten die Unternehmen meist eben auch zum 01.08. oder 01.09. mit der Ausbildung. Sie können aber auch zum 01.02. oder 01.05. mit der Ausbildung starten...

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Kein einziges Medium ist wirklich zu 100% neutral!
Warum nicht? Weil dort Menschen sitzen, die die Artikel schreiben. Und da jeder Mensch nun einmal eine persönliche Meinung, Einstellung Erfahrung usw. hat, werden diese immer auch Einfluss auf seine Texte haben.

Aber ja: Die öffentlich-rechtlichen Medien sind definitiv neutraler als manch anderes, privates Medium.

Es geht bei den ör aber auch gar nicht um 100%ige Neutralität.
Es geht vielmehr darum, frei von wirtschaftlichen Interessen zu sein. Es muss keinem Unternehmen Honig um den Mund geschmiert werden, weil man auf seine Werbeeinnahmen angewiesen ist. Und es darf ein Programm gesendet werden, dass sich auch an "Randgruppen" jeder Art, also beispielsweise alte Menschen, Kleinkinder, Kultur-interessierte usw. wendet, auch wenn sich mit "Hartz-4-TV" mehr Geld verdienen ließe (da deutlich günstiger und weniger Aufwändig in der Produktion und deutlich größere Zuschauerquote der finanzstarken Jahrgänge einhergehend mit dadurch höheren Werbeeinnahmen). Politische Talkrunden, ausgiebige und gut recherchierte Dokumentationen, kulturelle Sendungen wie Theater, Kabarett, klassische Konzerte usw. würde es sonst nicht in Radio und TV geben.

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Naja... zunächst einmal wirst Du sicherlich eine Baugenehmigung brauchen, um diese aufstellen zu dürfen.

Die Nutzung wiederum wäre dann

  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen
  • (§145 StGB / Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe)
  • Unzulässiger Lärm (§117 OWiG), Ruhestörung, Lärmbelästigung (Geldbuße bis zu 5.000 EUR)

Hinzu kämen dann noch die finanziellen Folgen des Missbrauchs, die von Dir zu tragen wären. Beispielsweise Kosten für den (Fehl-)Einsatz der Feuerwehr, Ersatzansprüche der zivilen Arbeitgeber für die Freistellung ihrer Mitarbeiter usw.

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Methodik.

Prinzipiell vielleicht gar nicht mal so falsch. Methodik stand bei uns aber erst im 11. Jahrgang auf dem Stundenplan. Meiner Meinung nach deutlich zu spät. "Lernen wie man lernt" - das hätte ich vielleicht in der 5. Klasse gebrauchen können, aber nicht 2 Jahre vor dem Abi.

Und dann fand der Unterricht auch noch alle 14 Tage an einem Samstag statt... über vier Stunden als einziges Fach an dem Tag...

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Gibt es denn "nutzlose Fächer"? Meiner Meinung nach nicht!

Ein Fach oder ein Studium ist nur dann nutzlos, wenn dieses für die folgende berufliche Tätigkeit oder die persönliche Entwicklung nicht in irgendeiner Weise relevant ist. Es ist also nur nutzlos, wenn man daraus keinen Nutzen zieht!

Um bei Deinen Beispielen zu bleiben: Wer sagt denn, dass man mit einem Studium der Geschichte nichts anfangen kann? Für mich persönlich wäre das Studium der Geschichte nutzlos gewesen (von einem gewissen persönlichen Interesse einmal abgesehen). Für jemanden, der beispielsweise als Historiker im Museum, in der Forschung oder auch beim Denkmalschutz arbeiten möchte, ist das aber alles andere als nutzlos. Und die verdienen auch alles andere als schlecht.

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Kann ich dagegen vorgehen?

Nein, kannst Du nicht.

Rechtmäßigkeit der Foto-/Videoaufnahme
Es gibt in Deutschland kein generelles Fotografie- oder Videoverbot.
Ein Verbot kann sich nur aus anderen rechtlichen Bedingungen ergeben. So darfst Du beispielsweise kein fremdes Grundstück betreten bzw. dort fotografieren, den Straßenverkehr nicht behindern, keine Menschen gefährden und kein menschliches Leid (Unfallverletzter) darstellen.

Von öffentlichem Gund aus kann man aber alles fotografieren und filmen, was einem aus der normalen menschlichen Perspektive aus (also beispielsweise ohne mit der Leiter über Hecken zu forografieren oder mit der Drohne aus der Luft zu filmen) vor die Linse kommt. Sprich: Wenn Du am öffentlichen Leben teilnimmst, dann musst Du damit rechnen, fotografiert oder gefilmt zu werden.

Rechtmäßigkeit der Verwendung/Veröffentlichung der Aufnahme
Ob der Fotograf das Bild dann auch nutzen bzw. verbreiten darf, das steht wiederum auf einem völlig anderen Blatt.
Denn hier hast Du grundsätzlich das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Wenn Du auf dem Foto allerdings nicht identifizierbar bist (weil Hem auf, kein Front-Nummenschild, kein aufgedruckter Name auf dem Motorrad usw.), dann werden auch Deine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Zudem gibt es ein paar Ausnahmen, die im KunstUrhG definiert werden.

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Das kommt so ein wenig auf die Hochschule und den Studiengang drauf an.

Es gibt Vorlesungen, da sind mehr als 500 Studenten anwesend. Da wirst Du nicht großartig auffallen - und die Professoren und Dozenten kennen 99,99% der Studenten nicht persönlich.

In anderen Vorlesungen sitzt Du mit 50 Studenten im Hörsaal... da kann das dann schon eher auffallen - wird aber auch niemanden stören, da immer mal Gasthörer, Studenten anderer Studiengänge oder neue Kommilitonen/innen in den Vorlesungen sitzen.

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Das kommt so ein bisschen darauf an, was Du beruflich machen möchtest. Ein Abitur bedeutet heute nicht zwangsläufig, dass man auch studieren muss.

Ich für meinen Teil hatte damals klare Vorstellungen, in welche Richtung ich beruflich wollte. Und der beste Weg dorthin war zu der Zeit eine Berufsausbildung, zumal ich eine Zusage von einem weltweit bekannten Großkonzern hatte, der für seine hervorragende Ausbildung bekannt war.

Mein Bereich (Medien) ist aber extremen Veränderungen ausgesetzt, die sich so vor 23 Jahren, als ich meine Ausbildung begonnen habe, noch nicht vorhersehen ließen.

Ich habe mich deshalb später, nach 10 Berufsjahren, dann doch nochmal für ein Studium entschieden, um mich in dieser sich verändernden Branche zukunftssicher aufzustellen und die Karriereleiter noch weiter hochklettern zu können. Dieses Studium wäre in dieser Form direkt nach dem Abi allerdings auch noch gar nicht möglich gewesen.

Bereut habe ich bis heute nichts.

Wie gesagt: Letztendlich musst Du Dir die Frage stellen, was Du beruflich machen möchtest. Davon abhängig ergeben sich dann entweder eine oder eben auch mehrere Möglichkeiten, wie Du dieses Ziel umsetzen kannst.

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Als Feuerwehrmann im Einsatz steht Dir die Inanspruchnahme von Sonderrechten zu, sofern dies zur Erfüllung des hoheitlichen Zwecks unbedingt notwendig ist. Sonderrechte sind personengebunden... sie haben nichts mit dem Fahrzeug zu tun und auch nichts mit irgendeiner Art Kennzeichnung (Blaulicht, Signalhorn, Dachaufsetzer, ...). D.h., ein Privat-Pkw mit Dachaufsetzer darf dasselbe wie

Insofern könntest Du auch mit dem E-Scooter Sonderrechte in Anspruch nehmen wobei mir gerade nicht einfallen will, wie diese mit einem E-Scooter aussehen würden. Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Parken im Halteverbot usw. dürften ja, anders als mit dem Auto, mit dem Scooter keine Rolle spielen.

Vorstellen könnte ich mir beispielsweise das Fahren mit dem Scooter durch eine Straße (Fußgängerzone?), wo Fahrräder, Scooter usw. eigentlich zu schieben sind.

Allerdings hast Du eben keine Wegerechte - d.h., andere Menschen müssen Dir keinen Platz machen oder Vorfahrt gewähren. Und bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte darfst Du halt niemanden gefährden.

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Wenn ich das richtig verstehe, dann hast Du das TSF privat gekauft, bist also persönlich als Halter eingetragen?

In dem Falle: Als Privatmensch bekommst Du kein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zugelassen (Ausnahmen sind z.B. Unternehmen, die eine Werkfeuerwehr unterhalten oder hohe Führungskräfte der Feuerwehr, wenn diese ihr Privatfahrzeug dienstlich nutzen). Im Normalfall müsste die optische und akustische Sondersignalanlage entfernt werden. Da es sich aber um einen Oldtimer handelt, der ja möglichst original bleiben soll, hast Du in diesem Fall das Fahrzeug privat mit Hilfe des Schlüsselschalters zugelassen bekommen. Das bedeutet aber nicht, dass Du die Anlage im Straßenverkehr nutzen darfst - dies ist maximal zu Präsentations- und Ausstellungszwecken auf privatem, nicht-öffentlichem Gelände möglich.

Ich habe mich erkundigt und gelesen das bei der anfahrt zur Einsatzstelle Sonderrechte gelten (macht ja auch sinn bei Feuerwehrfahrzeugen), jedoch stand da nichts von privat Fahrzeugen.

Hier musst man ganz klar unterscheiden in

  • Sonderrechte und
  • Wegerechte

Sonderrechte sind personengebunden. D.h., dass Personen bestimmte Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn das zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgabe notwendig ist. Das bedeutet u.a., dass Du als Feuerwehrmann im Einsatz auch im privaten Pkw die Geschwindigkeit (moderat) übertreten kannst, im Parkverbot parken darfst usw. - diese Sonderrechte haben aber nichts mit "Blaulicht und Martinhorn" zu tun. Denn auch beispielsweise die Müllabfuhr oder Versorgungsunternehmen dürfen gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen und haben kein Blaulicht.

Dem entgegen sind Wegerechte immer an ein Fahrzeug gebunden. Wegerechte bedeuten, dass andere Verkehrsteilnehmer dem Fahrzeug freie Bahn zu schaffen haben. Die Inanspruchnahme der Wegerechte macht der Fahrer durch die Nutzung von Blaulicht und Signalhorn deutlich.
Diese müssen entsprechend zugelassen und eingetragen sein, was bei Dir aber nicht der Fall ist.

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Nun... ich habe berufsbegleitend in Präsenz neben einem Vollzeitjob studiert. Das geht in aller Regel nur an privaten Hochschulen. Entsprechend teuer war das Studium dann auch.

Rund 15.000 EUR Studiengebühren in 8 Semestern.
Dazu dann pro Semester rund 250 EUR für Bücher und sonstiges Material.

Nicht eingerechnet die unzähligen Becher Kaffee, die ich während des Studiums vernichtet habe.

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Da frag ich mich jetzt, wäre es legal mal mit der ortsansässigen Feuerwehr zu reden, ob die da nicht vielleicht mal eine Übung machen wollen? Zum Beispiel im "Verhindern dass ein Feuer auf andere Gebäude übergreift". Also im Klartext, das Haus kontrolliert ausbrennen lassen. 

Kurz gesagt: NEIN!

Keine Feuerwehr-Führungskraft, die halbwegs klar denken kann, würde sich auf sowas einlassen.

Ein offenes Feuer birgt immer Gefahren - sowohl Gefahren für die eingesetzten Kräfte als auch die Gefahr der Ausbreitung (trotz Feuerwehr vor Ort). Zudem würde der Rauch Anwohner gefährden.

Deshalb wird nur sehr selten mit "richtigem" Feuer geübt und wenn, dann unter kontrollierbaren Bedingungen in speziell errichteten Übungshäusern oder -anlagen.

Davon einmal abgesehen, dass es sich hierbei um eine illegale Müllentsorgung und Umweltverschmutzung handeln würde, wenn der gesamte Hausrat und Messi-Müll angezündet werden würde.

Abfall ist zudem ein Wirtschaftsgut - und die Feuerwehr darf in den Wirtschaftskreislauf nur im Notfall eingreifen (z.B. darf die Feuerwehr auch nicht einfach einen Baum fällen, wenn von dem keine akute Gefahr ausgeht oder eine Wohnungstür öffnen, wenn kein Notfall vorliegt).

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Nein.

Denn Azubis beziehen kein Gehalt - sie beziehen eine Ausbildungsvergütung. Und das ist ein enorm großer Unterschied.

Azubis kosten das ausbildende Unternehmen eine enorme Menge Geld und Zeit. Dass sie dafür überhaupt etwas bekommen, ist doch schon ein großes Zugeständnis. Denn hauptsächlich werden sie damit bezahlt, dass man ihnen das notwendige Wissen vermittelt, um später selbst Geld verdienen zu können.

Zudem ist es so, dass bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (oder Studium) gundsätzlich die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind.

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Wie steht ihr zu Frauen in der Feuerwehr?

Wie soll man dazu stehen? Ist mittlerweile glücklicherweise völlig normal. Aktuell zwar "nur" etwas über 10%, aber erfreulicherweise stetig steigend.

Die Feuerwehr - egal, ob hauptberuflich oder ehrenamtlich, lebt von ihrer Vielseitigkeit und von den vielseitigen Fähigkeiten, vom vielfältigen Wissen, das jeder einzelne oder jede einzelne neben der eigentlichen feuerwehrtechnischen Ausbildung mit einbringt.

Verschiedene Charaktere, verschiedene berufliche Fähigkeiten usw., verschiedenes Alter, unterschiedliche Erfahrungen oder eben unterschiedlichen Geschlechts - das alles trägt zum Erfolg der Feuerwehr bei, die bei Einsätzen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt wird und improvisieren muss.

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wenn ein Einsatz rein kommt muss alles sehr schnell gehn. Dabei vergisst man auch mal schnell die Tür abzuschließen.

Öhm... nein. Normalerweise nicht.

Als Feuerwehrangehöriger sollte man sich auch nach einer Alarmierung so sehr unter Kontrolle haben, dass man grundlegende Dinge beachtet bzw. nicht vergisst.
Dazu gehören Dinge wie beispielsweise den Herd oder das Bügeleisen auszuschalten, wenn die gerade in Betrieb sind. Oder eben die Haustür abzuschließen. Genauso, wie man nicht kopflos zum Feuerwehrhaus rast, sondern überlegt und seine Fahrweise der Verkehrssituation, der Witterung und/oder den Straßenverhältnissen anpasst.

Darf ich fragen, wie alt Du bist?
Glaube mir, mit zunehmendem Alter und zunehmender Erfahrung wird man deutlich ruhiger! Nach 25 Dienstjahren ist es bei mir nicht selten so, dass bei einer Alarmierung "FEU G" oder höher der erste Gedanke ist "Ok, das wird länger dauern. Geh' mal lieber vorher schnell noch auf die Toilette" ;-)

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Nein. Du unterliegst wahrscheinlich noch der Schulpflicht.
Deine Eltern können höchstens versuchen, einen Sonderurlaub für Dich zu beantragen. Ob ein EH Kurs als ausreichender Grund dafür gesehen wird, wage ich zu bezweifeln. Es gibt zahlreiche Anbieter, die den zu ganz unterschiedlichen Zeiten anbieten.

Natürlich kannst Du auch einfach krank spielen - das kann aber üble Folgen haben, wenn das raus kommt.

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