Zunächst einmal: Das Feuerwehrwesen unterliegt dem Landesrecht. D.h., dass jedes Bundesland sein eigenes Feuerwehrgesetz (Brandschutzgesetz, ...) erlässt. Die sind zwar inhaltlich ähnlich, können sich aber im Detail unterscheiden. Für eine rechtssichere Auskunft also idealerweise einmal das Feuerwehrgesetz für Dein Bundesland googeln.
Im Grunde genommen ist es aber so, dass in allen Bundesländern einerseits eine Dienstpflicht des Aktiven besteht und andererseits eine Pflicht des Arbeitgebers, seinen ehrenamtlich in der Feuerwehr tätigen Mitarbeiter für Einsätze und Übungen der Feuerwehr freizustellen - ohne, dass ihm hierdurch in irgendeiner Weise Nachteile entstehen.
Die Dienstpflicht bedeutet, dass Du Dich als Einsatzkraft bei Dienstantritt in der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Kommune verpflichtest, regelmäßig an Übungen und Ausbildungen teilzunehmen und insbesondere Einsätze wahrzunehmen. D.h., dass Du Dir nicht aussuchen kannst, ob Du heute mal zum Einsatz fährst oder eben nicht, weil Du gerade keine Lust oder etwas anderes zu tun hast. Soweit zumindest die Theorie. In der Praxis ist es selbstverständlich so, dass kein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger 24/7/365 zur Verfügung stehen kann. Man ist ja auch mal krank, im Urlaub oder beruflich außer Reichweite... genauso würde man auch nicht die eigene Hochzeit oder die Trauerfeier eines Familienmitglieds verlassen. Und es gibt hat auch berufliche Situationen, wo man nicht weg kann... der Arzt kann die OP nicht unterbrechen, die Erzieherin nicht die ihr anvertrauten Kinder alleine lassen und der Polizist nicht die Dienststelle schließen.
Die Freistellung durch den Arbeitgeber bedeutet, dass der Arbeitgeber Dich als Einsatzkraft jederzeit zu einem Einsatz (oder auch Übung, hier natürlich mit entsprechender Vorplanung) gehen lassen muss. Er muss Dein Gehalt ganz normal weiter zahlen und der Einsatz darf auch sonst keine negativen Folgen für Dich haben. Das Geld kann sich der Arbeitgeber anschließend auf Antrag von der Kommune erstatten lassen. In einigen wenigen Bundesländern ist es wohl so, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen und sich der Feuerwehrangehörige dies dann aktiv von der Kommune erstatten lassen muss.
Allerdings ist es schon so, dass der Arbeitgeber letztendlich am "längeren Hebel" sitzt. Er darf Dich zwar nicht aufgrund Deines Engagements in der Feuerwehr entlassen... aber wenn er es darauf anlegt, dann wird er mit Sicherheit irgendeinen (vorgeschobenen) Grund finden, Dich loszuwerden.
Insofern sollte man hier immer mit offenen Karten spielen.
Ich habe mein ehrenamtliches Engagement immer (!) schon in der schriftlichen Bewerbung und auch nochmal im Vorstellungsgespräch deutlich gemacht und auch darauf hingewiesen, dass ich halt auch mal nach einem Einsatz später kommen oder während der Arbeit plötzlich weglaufen könnte und werde. Das war für meine Arbeitgeber nie ein Problem - und wäre es das doch gewesen, dann wären das für mich die falschen Arbeitgeber gewesen.
Nicht alle Arbeitgeber stehen dem leider so positiv gegenüber. Aber auch da lässt sich mit einem Gespräch viel klären. Man kann beispielsweise anbieten, die durch einen Einsatz verlorene Zeit nachzuarbeiten. Man kann aber auch die Vorteile hervorheben, einen Feuerwehrmann im Unternehmen zu haben.
Meine Arbeitgeber haben immer davon profitiert, dass ich beispielsweise Jobs wie Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer, Brandschutzhelfer oder auch die Notfallöffnung bei feststeckenden Aufzügen übernommen habe.
Oder es ein längerer Einsatz ist und ich kaum eine Sekunde schlafen konnte. Kann ich dann später zur Arbeit kommen um zu schlafen?
Ja. Die steht nach einem Einsatz eine "angemessene" Erholungszeit zu. Wobei "angemessen" nirgends wirklich fest in Zahlen definiert ist.
Oder wie läuft das jetzt bei den Waldbränden? Viele von denen sind ja freiwillige. Zum Teil auch aus anderen Bundesländern. Werden diese dann für 1,2 oder 3 Wochen freigestellt?
Ja und nein. Die örtlichen Feuerwehren sind natürlich extrem gefordert. Aber niemand kann 3 Wochen am Stück Waldbrände bekämpfen. Insofern wird dort regelmäßig das Personal ausgetauscht. Dann hat die örtliche Wehr ggfs. ein paar Tage frei und andere, weiter angereiste Wehren übernehmen die Arbeit.
Aber gerade bei Katastrophen kann es natürlich durchaus mal sein, dass man eine Woche am Stück im Einsatz ist.