Das Feuerwehrwesen basiert auf Landesrecht. D.h., dass es in jedem deutschen Bundesland ein anderes Feuerwehrgesetz gibt.
Grundsätzlich ermöglichen aber alle Feuerwehrgesetze den Kommunen, also den Städten und Gemeinden, für bestimmte Einsätze ihrer öffentlichen Feuerwehr Gebühren zu berechnen.
Hierfür muss die Kommune die Vorgaben des Landes-Feuerwehrgesetzes in eine kommunale Gebührensatzung überführen. Ohne diese Satzung kann die Kommune keinerlei Gebühren im Zusammenhang mit einem Einsatz geltend machen.
Besteht eine solche Satzung, dann ist in ihr auch aufgelistet, welche Einsätze berechnet werden und in welcher Höhe.
Gebühren werden nie für wirkliche Notfalleinsätze berechnet. Gängig ist die Berechnung von
- Fehlalarme durch automatische Brandmeldeanlagen
- vorsätzlich herbeigeführter Fehleinsatz
- technische Einsätze im Zusammenhang mit Straßen-, Wasser-, Luft- und Schienenfahrzeugen (hier kommt dann die Haftpflichtversicherung ins Spiel)
- Einsätze, welche nicht primäre Aufgabe der Feuerwehren sind (z.B. Katze auf dem Baum, geringe Menge Wasser im Keller, Baum auf Privatgrundstück umgefallen usw.) - denn diese Einsätze sind eher "Serviceleistungen" als Notfalleinsätze, die auch von gewerblichen Fachunternehmen übernommen werden könnten.
Außerdem können bei einem vorsätzlich verursachten Einsatz (z.B. Brandstiftung) Kosten entstehen. Einerseits in Form von Gebühren, andererseits in Form einer Straf- und Schadensersatzforderung.
Die Höhe variiert. Je nach Satzung werden Fahrzeuge und Mannschaft pauschal, pro angefangene halbe oder ganze Stunde abgerechnet. Bei Fahrzeugen kommt es einmal auf die Kommune und dann noch auf die Fahrzeugart an - da ist von 50 EUR die Stunde bis 500 EUR alles möglich.
Brände werden wie gesagt meist nicht in Rechnung gestellt... es sei denn, ihr habt da wirklich großen Blödsinn verzapft.