Die GTÜ schreibt hierzu folgendes:

Schwarzer Rand muss sichtbar sein
Wichtig bei farbigen Kennzeichenhalterungen oder solchen aus Chrom: Der schwarze Rand des amtlichen Kennzeichens darf nicht verdeckt werden – und wenn, dann muss der innere Rand der Halterung ebenfalls in schwarz ausgestaltet sein.

Quelle: https://gtue.blog/sicherheit-praxis/autokennzeichen-in-treue-fest/#:~:text=Schwarzer%20Rand%20muss%20sichtbar%20sein%20Wichtig%20bei,schwarze%20Rand%20des%20Kennzeichens%20zu%20sehen%20sein.

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Ich mag meine Arbeit - und die findet tatsächlich hauptsächlich im Büro statt. Insofern ist die Zeit im Büro für mich natülich "cool".

Wenngleich ich auch sehr gerne mal draußen "im Außendienst" unterwegs bin. Das ist dann so ein wenig das "i-Tüpfelchen".

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Dass das verboten ist, darüber müssen wir nicht reden, oder? Du versicherst in Deinen wissenschaftlichen Arbeiten ja an Eides statt, dass Du das Werk selbst erstellt hast. Das wäre also einmal Betrug und würde zwangsweise zur (auch nachträglichen) Aberkennung des akademischen Grads führen.

Selbst wenn das nicht sofort auffallen sollte... irgendwann gibt es sicher Möglichkeiten, sowas sehr einfach festzustellen.

Davon einmal abgesehen: Du müsstest damit auch leben können. Ich könnte das nicht - einen akademischen Grad nutzen, den ich mir nicht selbst verdient sondern erkauft habe.

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Nein.

  1. Das Auto wird auch in 100 Jahren noch nicht der Vergangenheit angehören, da der ÖPNV beispielsweise einerseits viel zu langsam und unflexibel und andererseits abseits der bevölkerungsreichen Städte völlig unwirtschaftlich ist.
  2. Warum sollte man Unternehmen, gerade Handwerksunternehmen zur Nutzung des Lastenrads verpflichten? Gerade Handwerker, die schweres Werkzeug, Maschinen und Material teils über dutzende oder gar hunderte Kilometer transportieren müssen? Dann doch eher die Mutter oder Vater, die ihr Kind morgens mit dem Auto in die Kita oder Schule bringen!

Also: Völlig abwägige Idee!

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und es gibt Rauchmelder mit Kamera.

Nein, die gibt es nicht.
Rauchmelder sind Rauchmelder und Kameras sind Kameras.

Alles andere sind Hirngespinste und Verfolgungswahn.

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Ja

"Verpiss Dich..." war jetzt sicher nicht die gewählteste und freundlichste Ausdrucksform - aber menschlich absolut verständlich. Sie hat vorher ja mehrfach und sehr ruhig (aber bestimmend) auf ihren gegenüber eingeredet. Wenn der ihrer Aufforderung dann nicht nachkommt, dann darf er sich nicht wundern, wenn der Ton dann irgendwann rauer wird.

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auf ein Radfahrer Streifen für 10 Minuten stehen geblieben und bin kurz nachhause gegangen weil ich schnell auf Klo musste,

Und warum hast Du dann nicht gleich zu Hause auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz geparkt? Macht nicht wirklich Sinn...

Da kann man durchaus von Vorsatz ausgehen.
Einzig ein Halt aufgrund eines technischen Defekts wäre hier nicht als Vorsatz zu werten.

Ist der Betrag so hoch oder wurde ein Fehler gemacht ?

Die Strafen hierfür sind nun einmal festgelegt und können im Bußgeldkatalog nachgelesen werden...

Dabei hast Du sogar noch Gkück gehabt - wäre es aufgrund Deines Falschparkens zu einem Unfall gekommen, wäre es noch deutlich teurer geworden.

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Die Feuerwehr wird da eher nicht helfen (können). Denn eine normale Drehleiter kommt bei idealem Aufstellwinkel - und der ist bei einem Baum nur selten gegeben - maximal 30 Meter hoch. "Mitten im Wald" ist die Chance da sehr gering, da wird man mit dem großen, schweren Fahrzeug kaum herankommen.

Einzige Möglichkeit ist hier ein Baumkletterer, die häufig im Garten- und Landschaftsbau oder der Baumpflege arbeiten. Google mal, da wirst Du bestimmt fündig. Kostet natürlich eine Kleinigkeit - aber der Einsatz der Feuerwehr wäre auch nicht gratis.

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Auch wenn ich kein AfD-Fan bin: Selbstverständlich ist das erlaubt.

Die Werbeflächen werden durch entsprechende Unternehmen vermietet... und mieten kann sie jeder - Unternehmen, Vereine und Verbände, staatliche Einrichtungen und sogar Privatleute. Solange die AfD selbst nicht verboten ist oder mit rechtdswidrigem Inhalt wirbt, ist das völlig in Ordnung.

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Nein, das wäre für mich nicht peinlich.

Es kommt halt immer darauf an, wie gut man sich in der Familie versteht und auch darauf, wie die Wohnsituation ist und wie viel Privatsphäre man sich gegenseitig lässt bzw. wie viel Privatsphäre beim Zusammenleben möglich ist.

Ich habe Freunde, sie auch mit Mitte 40 noch in ihrem Elternhaus wohnen. Zwar in gewisser Weise getrennt, indem sie ein Stockwerk oder einen Teil eines Stockwerks mit eigener Küche, eigenem Bad usw. bewohnen - aber eben mangels getrenntem Eingang usw. dann doch wieder nicht völlig separat. Hat in einem Fall dadurch immerhin so viel gespart, als dass er sich nun ein schönes Einfamilienhaus bauen kann ^^

Zudem kann es viele Gründe geben, weiter im Elternhaus zu wohnen... gerade Azubis und Studenten fehlt es häufig an dem nötigen Kleingeld, eine eigene Wohnung zu beziehen. Aber auch Arbeitslosigkeit kann ein Grund sein - oder Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, sowohl der Eltern als auch der eigenen.

Übrigens: Frühes Ausziehen (in Deutschland im Schnitt mit 23,9 Jahren) ist ein typisch deutsches bzw. nordeuropäisches Phänomen. In anderen Ländern und Kulturkreisen ist es nämlich völlig normal, deutlich länger oder sogar ein Leben lang mit mehreren Generationen zusammen zu leben.
Das Durchschnittsalter in der EU liegt bei 26,3 Jahren. In Kroatien liegt es bei 33,4 Jahren.

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Naja... höflich ist das sicherlich nicht... aber auch kein Skandal.

Im Büro hast Du halt kein Recht auf "Privatsphäre". Die meisten Menschen sitzen sowieso zu zweit oder mit noch mehr Kollegen/innen in einem Büro. Zudem kann man durchaus auch die Frage stellen, ob während der Arbeitszeit private Telefonate, auch mit dem Arzt, geführt werden sollten und dürfen - oder ob man das lieber in der Mittagspause per Handy erledigt.

Vielleicht einfach mal bei dem Kollegen dasselbe tun - dann merkt er ggfs., dass das nicht schön ist.

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Nein, das wäre ja gegenüber der aktuellen Schulpflicht ein Rückschritt!

Davon einmal abgesehen: Was macht man, wenn jemand nun einmal nicht in der Lage ist, den Hauptschulabschluss zu bestehen? Der wird dann bis an sein Lebensende in der Schule sitzen und niemals arbeiten?

Nein, eine Schulflicht bis zu einem bestimmten Alter (aktuell: 18 Jahre in Deutschland) macht da deutlich mehr Sinn.

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Der "normale" Werdegang in Deutschland sieht so aus:

  • Krippengruppe Kindergarten (freiwillig) ab 2. Lebensjahr
  • Kindergarten (freiwillig) ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung
  • Einschulung in die Grundschule (1. Klasse) mit 6 Jahren, seltener mit 7 Jahren wenn das Kind noch nicht reif gewesen ist
  • 4 Jahre Besuch der Grundschule (1. Klasse bis 4. Klasse)
  • dann Wechsel auf die weiterführende Schule
  • Abschluss Hauptschule/ESA nach der 9. Klasse
  • Abschluss Realschule/MSA nach der 10. Klasse
  • Abschluss Gymnasium/Abitur nach der 13. Klasse (teilweise 12. Klasse)
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Andere Arbeiten von 8-16 Uhr. Ich stehe um 5:30 auf und komme um 18:30 daheim wieder an.

Öhm... hier vergleichst Du gerade Äpfel mit Birnen bzw. drehst Dir die Zeiten ein wenig so hin, wie es Dir gerade passt ^^

Wenn man bei 40 Std./Woche bei 5 Arbeitstagen ausgeht, dann arbeitet man 8 Stunden am Tag. Hinzu kommt dann die Pause (bei 8 Stunden mind. 30 Min., bei 9 Std. mind. 45 Minuten). Ein 8-Stunden-Tag sieht dann also eher so aus, dass man um 6 Uhr aufsteht, um 8 Uhr anfängt zu arbeiten, frühestens um 16.30 Uhr die Firma verlässt und dann ggfs. um 17.00 oder 17.30 Uhr zu Hause ist. Wenn, was ja häufig üblich ist, am Freitag etwas früher Feierabend gemacht werden soll, dann arbeitet man an den anderen Tagen auch gerne mal 9 Stunden und hat dann 45 Minuten Pause, würde dann also die Firma um 17.45 Uhr verlassen und wäre ggfs. auch erst 18.45 Uhr zu Hause.

Also nicht viel anders, als Deine Schulzeit. Allerdings: Deine Schulzeit beinhaltet deutlich mehr Pausen. Und 10 Unterrichtsstunden sind ja keine 10 Zeitstunden, sondern nur 10 x 45 Minuten, also 7,5 Zeitstunden.

Wenn die DB dann mal wieder Verspätung hat komme ich erst um 20 Uhr an

Das ist bei arbeitenden Menschen auch nicht anders... Der Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause kann halt sowohl von der Entfernung als auch vom Zeitbedarf sehr variieren - und gehört nicht zur Arbeitszeit.

Ich habe meine Ausbildung 60 Kilometer von zu Hause entfernt absolviert. Das waren pro Weg zwischen 60 und 100 Minuten (je nach Tageszeit und Verkehr). Also 120 bis 200 Minuten am Tag. Damals glücklicherweise "nur" bei einer 35-Stunden-Woche (heute 40 Stunden). Da kannst Du Dir ausrechnen, wie viel Freizeit noch bleibt.

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Nein

Das wäre ungerecht...

Längst nicht jeder Mensch kann den ÖPNV sinnvoll nutzen. In der Stadt ist das kein Problem. Auf dem Land hingegen ein sehr großes, denn der ÖPNV ist hier noch lange nicht so weit ausgebaut, dass er eine sinnvolle Alternative zum Pkw ist.

Zudem: Warum sollte der Steuerzahler älteren Menschen das Deutschlandticket bezahlen? Und warum nur älteren Menschen?

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Es steht ja jedem frei, weniger als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten... nur reduziert sich dann das Gehalt oder der Lohn entsprechend um die weniger gearbeitete Zeit. Und es gibt durchaus Branchen, wo nur beispielsweise 35 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Übrigens liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Deutschland auch nur bei 33,9 Stunden - und damit weit unter der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der meisten anderen Länder in Europa (es wird nur in Norwegen und den Niederlanden weniger gearbeitet).

Ansonsten sind 8 Stunden am Tag bei 5 Stunden die Woche = 40 Stunden halt der "Kompromiss" zwischen Arbeit und Freizeit. Es ist die Zeitspanne, die man normalerweise ganz gut bewältigen kann ohne dass eine zu große Erschöpfung eintritt. Man geht da von einer 1/3-Einteilung aus: 1/3 des Tages Ruhen (Schlafen), 1/3 des Tages Arbeiten und 1/3 des Tages Freizeit.

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Ohne die Bilder zu sehen, ist das schwer zu beurteilen.

Grundsätzlich hast Du nach KunstUrhG ein sogenanntes "Recht am eigenen Bild" als Teil der Persönlichkeitsrechte. D.h., dass Du das Recht hast darüber zu bestimmen, wann, wo und wie ein Bildnis, das Dich (erkennbar) zeigt, veröffentlicht wird.

Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Denn anders könnten beispielsweise die meisten Zeitungsbilder gar nicht veröffentlicht werden.

Dazu gehören:

  • Person als Beiwerk: Personen können ohne ihre Einwilligung auf Bildern gezeigt und veröffentlicht werden, wenn sie nicht Hauptmotiv sind, sondern nur Beiwerk. Das ist immer dann der Fall, wenn man die Person genauso gut auch ersetzen oder entfernen könnte, ohne dass sich die Bildaussage ändert. Beispiel: Du fotografierst ein Eis essendes Kind auf dem Spielplatz. Würdest Du das Kind entfernen, dann wäre die Aussage des Bildes eine völlig andere. Das Kind ist also Hauptmotiv. Wenn Du nun eine Aufnahme des Strandes von Westerland machst und dort wahllos Menschen herumlaufen, dann könntest Du jeden Einzelnen davon auch aus dem Motiv entfernen, ohne dass sich die Aussage des Bildes ändert - also Beiwerk.
  • Bildnisse der Zeitgeschichte: Bei Bildern, welche zeitgeschichtliche Dinge zeigen, entfällt ebenfalls das Recht am eigenen Bild. Wird beispielsweise der Bundeskanzler bei seiner Vereidigung fotografiert, dann muss er vor Veröffentlichung nicht gefragt werden. Ein zeitgeschichtlich relevantes Ereignis kann aber auch deutlich kleiner und regionaler Sache sein, beispielsweise muss der Feuerwehrmann, der beim Löschen eines Großbrandes fotografiert wird, ebenfalls nicht gefragt werden.
  • Versammlungen, Aufzüge usw.: Fotos, die im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Versammlungen und Aufzügen entstanden sind - hier wäre es unmöglich, alle abgebildeten Personen um Erlaubnis zu fragen. Hier gilt: Wer an einem solchen Ereignis teilnimmt, der muss auch damit rechnen, fotografiert zu werden. Bei "Portraitaufnahmen" wiederum sieht es ein wenig anders aus.
  • Zudem kann man sein "Recht am eigenen Bild" aber auch "verkaufen". Wenn jemand als Model dafür bezahlt worden ist, sich fotografieren zu lassen, dann kann diese Person nicht im Nachhinein das Nutzungsrecht widerrufen (es sei denn, es wurde nur eine Nutzung auf Zeit eingeräumt).

Das betrifft jetzt alles die Nutzung.
Davon unabhängig muss man das Aufnehmen/Fotografieren selbst betrachten. Eine Aufnahme darf natürlich nur dann veröffentlicht werden, wenn sie auch legal entstanden ist. Wird beispielsweise ein in seinem verunfallten Pkw eingeklemmtes Opfer fotografiert, dann ist das in dem Moment vielleicht ein "Ereignis der Zeitgeschichte" - die Aufnahme selbst ist aber illegal, weil sie eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs darstellt. Genauso, wenn beispielsweise das Foto nur durch einen Hausfriedensbruch entstehen konnte.

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Zunächst einmal: Es gibt in Deutschland kein "Fachabitur". Das Wort wird vielmehr umgangssprachlich für zwei ganz unterschiedliche Abschlüsse verwendet, nämlich

  • die Fachhochschulreife und
  • die fachgebundene Hochschulreife

Der Unterschied (vereinfacht ausgedrückt): Mit der Fachhochschulreife kannst Du alle an Fachhochschulen angebotenen Studiengänge belegen, jedoch in der Regel nicht an Universitäten. Mit der fachgebundenen Hochschulreife kannst Du alle Studiengänge eines bestimmten Fachbereichs an allen Fachhochschulen und Universitäten belegen.

Was Du meinst, ist vermutlich die Fachhochschulreife. Die setzt sich aus einem schulischen und einem praktischen Teil zusammen. Den schulischen Teil bekommst Du beispielsweise nach erfolgreichem (!) Abschluss der 12. Klasse (G9) bzw. 11. Klasse (G8). Es geht also um den Abschluss der Klassenstufe, nicht um die reine "Ableistung" einer gewissen Schulzeit. Eine Ehrenrunde berechtigt also nicht zum früheren Abschluss. Oder anders: Das Abitur bekommst Du ja auch erst nach Abschluss der 13. (G9) oder 12. (G8) Klasse und erfolgreicher Prüfung - und nicht vorher, nur weil Du ein- oder zweimal sitzen geblieben bist.

Um mit der Fachhochschulreife studieren zu können, benötigst Du dann auf jeden Fall noch den praktischen Teil, den Du beispielsweise durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein einjähriges gelenktes Praktikum oder ein absolviertes FSJ/FÖJ/BufDi/FWDL nachweist.

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 Manche Lehrer sind ja bekannter maßen ein wenig zurückgeblieben

Öhm... immerhin haben diese Lehrer es geschafft, das Abi zu bestehen und das Studium mit dem ersten und dem zweiten Staatsexamen abzuschließen. So "zurückgeblieben" können die also nicht sein, wenngleich es natürlich auch unter den Lehrern ganz verschiedene Typen und Charaktere gibt.

Da müssen die Schüler erst einmal hinkommen...

 Wie kommt es das Lehrer teilweise Gesetze brechen oder Ordnungen Missachten und nicht belangt werden?

Tun sie das? Habe ich in meinen 13 Jahren Schule, 3 Jahren Berufsschule und 5 Jahren Studium ehrlich gesagt noch nicht erlebt.

Hast Du konkrete Beispiele?

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