Wer zahlt Abschleppkosten?
Guten Tag,
Auf meinem Privaten Parkplatz steht ein Auto, dessen Halter verstorben ist. Nun möchte ich dieses Auto gerne abschleppen lassen, jedoch Frage ich mich wer dafür die Kosten zu stemmen hat?
Mir gehört dieses Auto ja nicht und geerbt habe ich es auch nicht, es gibt einen erben, zu dies habe ich jedoch keinen Kontakt (Streit). Wird der Abschleppdienst dann auf den Erben zukommen, oder auf mich, wenn es um die Kosten geht?
4 Antworten
Wer den Abschleppdienst bestellt, muss auch zahlen. kannst dann versuche, das vom Autobesitzer (Erben) zurück zu bekommen.
Vielleicht versuchst Du es aber erst mal auf "nettem Weg", ggf. schriftlich.
wenn dich das Fahrzeug auf deinem Platz stört, musst du die anfallenden Kosten auslegen und kannst sie dann auf dem Klagewege vom Erben zurück verlangen. Auch wenn durch Streit keine Kontakt besteht, schreib ihn an und fordere ihn auf den Parkplatz zu räumen
Das zahlst erstmal du und dann musst du vom Halter bzw. In dem Fall den Hinterbliebenen das Geld einfordern, schlimmstenfalls Klagen.
Der der den Schlepper ruft , bezahlt zuerst. Der Rest muss im Zivilprozess geklärt werden.