Schaden durch Abschleppdienst?
Hallo zusammen,
gestern ist mir während der Fahrt ein Reifen geplatzt, und die Versicherung hat mir ein Abschleppdienst zur Verfügung gestellt, die ein Schaden an meine Felge verursacht hat. Ich habe am Telefon erwähnt, dass mein Auto quasi auf der Felge liegt und ich es nicht mehr bewegen kann. Der Abschleppdienst kam mit einem klassischen Abschlepper ohne Kran und der Herr hat mein Auto folglich auf sein Abschlepper gefahren. Ich habe ihn gefragt ob er nicht einen anderen Abschlepper hat, weil er sonst die Felge beschädigen würde. Seine Antwort war: "Wird nix passieren, der Reifen schützt die Felge". Nun ja, es ist, so wie ich es geahnt habe, was passiert. Durch die Fahrt auf den Schlepper hat der Herr die Felge komplett zerkratzt. Hätte hier im meinem Fall der Abschleppdienst nicht einen Abschlepper zur Verfügung stellen müssen, der meinen Wagen hebt ?
LG
2 Antworten
also moment mal- die ist Wärend der Fahrt- auf einer ALU-Felge der reifen Geplatz- also es war kein Loch- sondern- es hat kanll gemacht und die Luft war weg.
Fazit: die Felge war sowieso dann im Ars...- - nach dem Platzer war es eine Acht und wäre nciht mehr über die Wuchtmaschine rüber gekommen- Das war vor dem Verladen schon ein stück Schrott. Also für Schrott bekommst kein Geld mehr.
Der Reifenplatzer hat deine Felge kaput gemacht- nicht der Abschlepper.
p.s. eine Stahlfelge übersteht einen Reifenplatzer 50-50- könnte sein, könnte nciht sein.
aber einen Reifenplatzer ( also kein schleichendes loch) auf einer Alu-Felge- die ist schrott- wieso soll die ein anderer dann bezahlen.
Hätte hier im meinem Fall der Abschleppdienst nicht einen Abschlepper zur Verfügung müssen, der meinen Wagen hebt ?
Wenn dir der Reifen während der Fahrt geplatzt ist, reichen schon die paar Meter Anhalteweg aus, um deine Felge nachhaltig zu beschädigen.
Fordere einfach vom Abschleppunternehmen Ersatz des Schadens. Nur so nebenbei, Bordsteinschäden sehen anders aus, wie verkratzte Felgen durch einen unachtsamen Verladevorgang. Im Zweifelfall würde nämlich ein Gutachter den versuchten Versicherungsbetrug aufdecken.