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Abschleppdienst möchte Auto nicht rausgeben!?

Hallo.
kurz zum Vorfall.
hatte von gut 3 Wochen ein Unfall gehabt. Mir ist was von einem anderen Verkehrsteilnehmer ins Auto geflogen. Der andere hatte schuld eingestanden usw. Das war alles gut. Musste allerdings abgeschleppt werden da ziemlich viel Kaputt gegangen ist.

Jetzt zum Problem.

der Gegnerischen Versicherung passt das Gutachten nicht, woraufhin jetzt der Gutachter befragt werden muss zu einem Vorschaden ( in meinen Augen Schikane, aber das ist was anderes) . Das Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden.

hatte beim Abschleppdienst eine Abtretungserklärung unterschrieben das die direkt mit der Versicherung abrechnen können. Nun bekam ich gestern eine WhatsApp Nachricht vom Abschleppdienst das die Versicherung noch nichts gezahlt hat. Weder abschleppkosten, Stand Gebühren, Leih Auto usw. Und das ich bitte mit denen in Kontakt treten soll!

1.) Darf er unser Auto einfach einbehalten? Eigentlich kann er sich doch selber drum kümmern, da wir eine Abtretungserklärung unterschrieben haben!

2.) die Versicherung sagte uns wir dürfen das Auto nicht verkaufen aufgrund der Einwände. Wir waren heute beim RA und der sagte wir können das ruhig verkaufen, da das Gutachten ja da ist!

3.) Jetzt sagte der RA wir sollen erstmal die Rechnung bezahlen und dann ihm geben das er das bei der Versicherung einreichen muss dann! Aber das sind auch mal eben knapp 2000€ mittlerweile! Was ist wenn wir das weiter stehen lassen?? Zahlt die Versicherung es trotzdem oder müssen wir ab dem 14.tag nach Gutachten dann selber zahlen??
und gibt es dann sonstige Sachen die man geltend machen könnte? Sprich leihauto bis es geklärt ist oder sonstiges?
hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben. Und Vll hatte ja schon jemand einen ähnlichen Fall!

schönen Gruß

Abschleppdienst, Unfall, Kfz-Versicherung, Unfallschaden am Auto

Auto Unfall mit Roller was wird mit der Krankenkasse?

Hallo versuche mich kurz zu fassen zwei Parteien hatten einen Auto Unfall, also ein Roller stoßte gegen ein Auto. Die Schuld Frage war nicht geklärt die Parteien wollten das auch unter sich klären da es sehr unübersichtlich war hat man sich drauf geeinigt auf korrekt das jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt und jeder seiner Wege geht. Andere Passant hatten jedoch die Polizei und den RTW gerufen. Die RTW kam mit zwei Autos plus einem Feuerwehr Wagen wir waren selber verwundert, Vorallem hatten wir beide niemanden gerufen. Der Polizei haben wir geschildert das wir das jetzt unter uns geklärt haben. Die war einverstanden und ohne etwas aufzunehmen ist sie gegangen. Da bereits ein rtw dort war wollten die sicherhaltshalber den Roller fahren abbchecken und ihm ging es erstmal auch soweit gut. Hat seine Krankenkasse vorgezeigt und die sind auch abgehauen. Jetzt sind wir uns sicher, dass die Krankenkasse sich melden wird und gerne den Einsatz bezahlt haben möchte. Einen Einsatz den wir zwar nie gerufen haben jedoch die Leistung theoretisch erbracht worden ist. Am liebsten natürlich vom Unfall Gegner Auto. Da aber weder die Schuld Frage geklärt war und beide Parteien sich auch schriftlich darauf geeinigt haben, dass keine Haftung sowohl fürs Fahrzeug noch für die Personen Schäden Niemand haftbar gemacht werden kann. Wie verfährt die Kasse mit sowas und sollte sie darauf beharren den Unfall Gegener also das Auto zu ermitteln und ihn zu Kasse zu bestellen was hat er für Möglichkeiten muss er das trz zahlen auch wenn wir selber nie diesen Einsatz gerufen haben und könnte man sagen, dass man nicht mehr weiß was für ein Auto das war?
Danke im Voraus

Unfall, Werkstatt, Kfz-Versicherung

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