Hallo habe eine kurze Frage.
und zwar geht es darum
für ein neues Auto wurde ein Wunschkennzeichen reserviert, da dieses aber nicht benötigt wird, wurde es storniert.
für ein Wunschkennzeichen fallen ja Gebühren an 2,60€ und 10,20€
Auszug von der Zulassungsstelle
entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20, zusätzlich EUR 2,60 für die Vorabreservierung
- Serienkennzeichen: EUR 2,60 für die Vorabreservierung
Die Gebühr für die Kennzeichenreservierung wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges bzw. bei Nichtzuteilung nach Ablauf der Reservierungsfrist erhoben. ( Die Gebühr wird bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben oder bei Nichtinanspruchnahme nach Verstreichen der Reservierungsfrist in Rechnung gestellt. )
Zulassungsstelle will nun 12,80€ in Rechnung stellen,
die 10,20€ sind ja für die Zusteilung der Kennzeichen
die 2,60€ für die Reservierung
und Zuteilung bedeutet ja wenn die Kennzeichen mir mit Siegeln übergeben wird also bei Zulassung.
nun die Frage
wäre ich verpflichtet die 12,80€ oder nur die 2,60€ zu bezahlen. denn durch die Stornierung wurden die Kennzeichen ja nicht zugeteilt.
danke für eure Antworten.