Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das abgebildete untere Verkehrsschild.

Zur Einordnung: Ab dem Schild handelt es sich bei der Freseniusstraße um einen unbefestigten Weg, der in den Taunus hineinführt. Weiter im Wald liegen zwei Grundstücke mit Häusern, die nicht dauerhaft bewohnt sind – die Eigentümer besitzen Sondergenehmigungen zur Zufahrt. Im vergangenen Jahr wurde zudem an der Straße, bei Hausnummer 102, ein Seminarhaus der Else Kröner-Stiftung errichtet.

Die Straße sollte ausdrücklich keine öffentliche Durchgangsstraße werden. Die Erreichbarkeit des Seminarhauses mit dem Auto ist laut Konzept nur für das Personal vorgesehen, Seminarteilnehmer sollen mit einem sogenannten Ringtaxi gebracht werden. Das Gebäude liegt etwa 500 Meter hinter dem Schild im Wald.

Meine Frage bezieht sich nun auf die rechtliche Eindeutigkeit des Schildes:

Auch wenn ich den eigentlichen Zweck kenne, könnte man den Text auf dem Schild so interpretieren, dass jede Person mit dem Auto dort entlangfahren darf, sofern sie nicht über Hausnummer 102 hinaus weiterfährt – z. B. um im Wald zu parken und mit dem Hund spazieren zu gehen.

Ist diese Interpretation rechtlich zulässig, oder ist die Beschilderung eindeutig genug, um die Zufahrt für alle Nicht-Berechtigten zu verbieten – auch dann, wenn sie nur bis zum Seminarhaus oder kurz davor fahren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße

Erwin