Ist Bedeutung des Verkehrsschildes an der Freseniusstraße eindeutig?
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das abgebildete untere Verkehrsschild.
Zur Einordnung: Ab dem Schild handelt es sich bei der Freseniusstraße um einen unbefestigten Weg, der in den Taunus hineinführt. Weiter im Wald liegen zwei Grundstücke mit Häusern, die nicht dauerhaft bewohnt sind – die Eigentümer besitzen Sondergenehmigungen zur Zufahrt. Im vergangenen Jahr wurde zudem an der Straße, bei Hausnummer 102, ein Seminarhaus der Else Kröner-Stiftung errichtet.
Die Straße sollte ausdrücklich keine öffentliche Durchgangsstraße werden. Die Erreichbarkeit des Seminarhauses mit dem Auto ist laut Konzept nur für das Personal vorgesehen, Seminarteilnehmer sollen mit einem sogenannten Ringtaxi gebracht werden. Das Gebäude liegt etwa 500 Meter hinter dem Schild im Wald.
Meine Frage bezieht sich nun auf die rechtliche Eindeutigkeit des Schildes:
Auch wenn ich den eigentlichen Zweck kenne, könnte man den Text auf dem Schild so interpretieren, dass jede Person mit dem Auto dort entlangfahren darf, sofern sie nicht über Hausnummer 102 hinaus weiterfährt – z. B. um im Wald zu parken und mit dem Hund spazieren zu gehen.
Ist diese Interpretation rechtlich zulässig, oder ist die Beschilderung eindeutig genug, um die Zufahrt für alle Nicht-Berechtigten zu verbieten – auch dann, wenn sie nur bis zum Seminarhaus oder kurz davor fahren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Erwin
9 Antworten
Die Straße ist nicht "bis" Freseniusstraße 102 frei, sondern "zu" dieser. Sprich: Jemand, dessen Fahrtziel die Freseniusstraße 102 ist, darf durchfahren. Ohne nähere Beschränkung.
Jemand, dessen Fahrtziel irgendwas anderes ist als die Freseniusstraße 102, darf nicht durchfahren. Völlig unabhängig davon, ob sein Fahrtziel vor oder hinter dieser Adresse liegt.
könnte man den Text auf dem Schild so interpretieren, dass jede Person mit dem Auto dort entlangfahren darf, sofern sie nicht über Hausnummer 102 hinaus weiterfährt – z. B. um im Wald zu parken und mit dem Hund spazieren zu gehen.
Das wäre dann der Fall, wenn da stünde "bis Freseniusstraße 102 frei". Das ist aber nicht so.
Alle die zum Haus Nummer 102 wollen dürfen dort hin fahren, also sowohl Personal, als auch Besucher oder Handwerker usw.
Wanderer, auch wenn sie nur bis Haus Nummer 102 fahren, dürfen dort aber nicht fahren.
Das Schild erlaubt es (neben Forstmaschinen) zur Freseniusstraße Nr. 2 zu fahren. Nicht "bis" sondern "zu". Daraus schließe ich, dass es nicht erlaubt ist, dorthin zu fahren um dann im Wald spazieren zu gehen, sondern nur, wenn man tatsächlich zu dieser Adresse will.
Die Zufahrt ist für Anlieger die zu Hausnummer 102 wollen frei. So besagt es das Schild.
Das dies nur für Personal sein soll, Ringtaxi etc. geht daraus nicht hervor.
Ja, ist klar!
Fangen wir an: Generell ist Autos und Motorrädern die Durchfahrt untersagt!
Aber: Dies gilt nicht für Traktoren oder Schlepper oder Fahrzeuge der Landwirtschaft
Und das ganze gilt nicht für die Zufahrt zur Hausnummer 102 - die ist erreichbar für alle.