Widerrechtlich geparkte fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt- Bedeutung und Sicherstellung?
Hallo,
an unserem Schrebergarten/Gemüsegarten befindet sich in der Zufahrt dieses Schild:
u.a. befinden sich dort auch ca. 30 Wohnhäuser bei denen man auch am Straßenrand parken kann. Auf der anderen Seite befindet sich ein Badesee
Teilweise stehen dort in dem Gebiet auch Autos am Straßenrand. Wie stellt man sicher das die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt wurden? oder bezieht sich das widerrechtlich nur auf die Tatsache das man Einfahrten oder die Straße blockiert?
Grüße
3 Antworten
das heisst nur autos mit sondergenehmigung dürfen dort parken .. also wahrscheinlich nur die anwohner, die parkerlaubnisse "gekauft" haben. das kann dann die polizei durch die nummernschilder rausfinden.
damit bist du im vorteil wenn du "widerrechtlich" parkst. grund: diejenigen die das abschleppen veranlassen (also z.B. Hausmeister) müssen in vorkasse beim abschleppunternehmen gehen und dann das geld langwierig rausklagen. auf sowas lassen sich die wenigsten hausmeister ein ... also nur abschreckung.
Ja und der Grundstückseigentümer muss sich auch selbst irgendwas einfallen lassen wie er berechtigte Parker von widerrechtlichen sicher unterscheiden kann. Lässt er versehentlich einen berechtigten abschleppen bleibt er nicht nur auf den Abschleppkosten sitzen sondern muss ggf. auch noch Schadensersatz leisten.
Meistens indem ein Mieter sagt "mein Parkplatz ist mit unbekannten Auto besetzt". Und den Mietern wird genau zugewiesen welcher Parkplatz zu ihrer Wohnung gehört. Das wissen die schon beim Einzug.
Wenn jeder Mieter da einen genau zugewiesenen und gekennzeichneten Parkplatz hat ja, dann geht das. Ich glaub aber kaum dass das hier der Fall ist.
denke auch nicht das dies der Fall ist. Man muss dazusagen das die Straßenbreite in dem Gebiet eher gering ist, dazu noch immer etwas ungerade. Ein Kleinwagen kann dicht an ein Gründstück parken und LKW´s können durchfahren. Bei einem große SUV denke ich, dass es Komplikationen geben wird.
Das bedeutet, wenn dort irgendwo Park- oder Halteverbote sind und dort ein Fahrheug parkt oder hält, wenn ein Fahrzeug vor einer Zu- oder Duchfahrt steht, dann parkt es wiederrechtlich.
etwas kniffeliger wird es, wenn Parkzonen ausgewiesen sind, dann müsste in diesem Context das Schild darauf hinweisen, dass Parken nur in den ausgewiesenenen Zonen erlaubt ist.
lg, Anna
u.a. befinden sich dort auch ca. 30 Wohnhäuser
die eine Sondergenehmigung haben dürften. Besucher werden außerhalb parken müssen.
Wie stellt man sicher das die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt wurden?
ganz einfach, der Betreiber stellt für die Berechtigten entsprechende Parkscheine aus, die sind Zahlpflichtig
Wenn das privater Grund ist wird sich die Polizei da herzlich wenig für interessieren.