Kann man also Wegabschnitte beliebig befahren, solange man nur nicht an einem Schild vorbeifährt, dass dies verbietet? Manchmal weiß ich auch wirklich erst im Nachhinein, welches Schild oder gar Sperre sich auf der anderen Seite befindet.
Für dich ist am Ende relevant welches Schild du siehst, wenn du in den Weg einfährst. Was am anderen Ende für die entgegengesetzte Richtung steht muss dich nicht interessieren.
Und selbstverständlich darfst du in solchen Wegen natürlich auch wenden und zurück fahren (nur mal so am Rande...)
Übrigens sind auch Wege durch Hinweisschilder als offizielle Radwege ausgeschildert, obwohl ein anderes Schild die Nutzung verbietet.
Ja, das kenn ich leider auch zu gut. Radwegweisung des Landes NRW und dann kommt ein Zeichen 239 (Gebot für Fußgänger) oder ein Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Hier setze ich mich dann schon mal mit den Verkehrsbehörden auseinander und bitte entweder Radverkehr auf den Strecken zu erlauben oder die Wegweisung anzupassen, je nach örtlichen Umständen.