Sollten Bundesstraßen unbegrenzt sein (gegebenenfalls mit einer Richtgeschwindigkeit von 100 km/h), so wie es vor 1972 war?
16 Stimmen
8 Antworten
Auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt bereits die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Nicht jede Bundesstraße ist für 130 oder unbegrenzt geeignet und unbegrenzt heißt, dass mindestens ein Depp mit 200 langbrettern wird - obwohl ungeeignet.
Riichstiisch!
Und nicht nur Bundesstraßen - es gibt da auch dementsprechende Landstraßen auf denen dies so gilt.
Ich finde, die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden bereits größtenteils sehr sinnvoll geregelt. Grundsätzlich auf 80 km/h zu gehen, schadet zwar nicht, finde ich aber nicht unbedingt notwendig.
Es geht hier nur um Tempolimits für PKW. Für über 7.5-Tonner würde es dann aber wohl wie gehabt bei 60km/h auf nicht autobahnähnlich ausgebauten Straßen bleiben. Das sollte man auch immer mit bedenken, wenn man fordert die Tempolimits für PKW abzuschaffen. Ein Sportwagen rast mit 150km/h über die Landstraße, hinter einer Kuppe taucht dann plötzlich ein nur 60km/h schnell fahrender Sattelzug auf, oder noch schlimmer ein nur 40km/h schnelles Traktorengespann.
Ich fahre seit 71, was damals im Straßengraben so alles an Fahrzeugen lag reicht. Die 100km/h reichen vollkommen, da sowieso ein großer Teil der Fahrer 10-20 km/h schneller fährt. Bei 130km/h würden dann viele mit 150km/h über die Landstraßen heizen.
"Bundesstraße" sagt nichts über die zu fahrende Höchstgeschwindigkeit aus sondern nur, wer sich um die Unterhaltung der Straße kümmern muss. Bundesstraßen innerorts sind grundsätzlich mit maximal 50 km/h zu befahren. Außerorts kommt es auf die Bauweise an.