In der Regel ist es schon so, aber keine Regel ohne Ausnahme.

So verabschiedete sich bei uns der 31. Oktober 1994 mit 21° C. + wohlgemerkt.

Aber den Vogel schoss der 2. November 2020 ab: 23,9° C! Nur 1,1° C von einem Sommertag entfernt...

Und: normalerweise kühlt es da nach Sonnenuntergang rasch ab - aber nicht an diesem Tag! Gemütlich bis um 20 Uhr draußen sitzen können...

https://www.wetteronline.de/wetter-aktuell-toplisten

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die Autofahrer

Als erstes ist das was die Klimakleber machen schon mal Nötigung oder eben hat gefährlicher Eingriff in den Staßenverkehr.

Egal, denn beides ist eine Straftat.

Dann dann erscheinen so einige vor denen nicht mal vor Gericht sondern FLIEGEN (und sicher nicht per Brieftaube 😁) lieber in den Urlaub!

Heuchlerischer gehts gar nicht mehr!!

Sollen die sich doch mal in China oder Nordkorea auf die Straße kleistern - da aber reißen sie die dann gleich von der Straße - egal ob die halbe Hand noch auf der Straße kleben bleibt...

Bezüglich Klimakleber kann ich nur sagen: die Intelligenz verfolgt sie, aber sie sind immer Schneller...😅

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(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Zu § 10 FeV:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

Fazit: Ja darfst du! Bis zu 3 Monate. Danach zahlste u. U. Verwarngeld.

Wenn ja, was muss ich der Polizei dann vor Ort geben wenn die mich anhalten damit die mich inruhe lassen, da die Dienststelle der Polizei keine Ahnung hat!

Deine Prüfbescheinigung und deinen Perso.😊

Aber willste deine erste Alleinfahrt wirklich Nachts machen? Warte doch bis morgen früh, denn nachts passieren die meisten Unfälle.

Ansonsten Glückwunsch und bleib mir Schrott- und Knitterfrei. 😉

Und Happy Birthday.🎇

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Die Ampel wird sich nachts - nach Dienstschluss - aus ihrem Sockel drehen und dich dann in deinem Schlafzimmer besuchen und dir die Erleuchtung geben.😂

Aber allenfalls in deinem Albtraum...

Ok, Ernst bei Seite, Spaß komm her - ääh... umgekehrt 😉:

Wenn es diesbezüglich kein Foto von deiner OWi gibt oder du auch nicht direkt danach angehalten wurdest, wird zu 99,98 % auch nichts kommen.

Kannst also beruhigt schlafen.😊

Aber sei in Zukunft aufmerksamer! Denn es kann da durchaus auch mal schnell nen Unfall geben.

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Nun, ist nicht optimal gelaufen - aber in der Regel halt Blinker links setzen, in der Hoffnung, dass dich jemand reinlässt - klar blockierst du dann irgendwann die Abfahrt - aber gegen Sturheit - oder halt Undfreundlichkeit ist leider kein Kraut gewachsen. Ich würde dich dann auf jeden Fall reinlassen.

Aber Achtung bei dieserm Satz:

Wenn es ein Beschleunigungsstreifen ist, ist das klar. Reißverschluss,

Eindeutig ein Irrtum! Beim Einfädelstreifen (Alt: Beschleunigungsspur) gilt KEIN Reißverschlussverfahren!!

Der Einfahrende muss sich eine ausreichend große Lücke suchen, darf dabei aber dort auch schneller fahren, als auf der durchgehenden Fahrbahn - ergo sogar rechts überholen.

Wenn es allerdings Stau oder zähfließenden Verkehr gibt, sind viele andere - auch ich - so rücksichtsvoll und lassen dennoch nach Reißverschluss einfädeln. Aber eben erst am Ende dessen.

Logisch: fädeln so eingige 100 m vor Ende ein, fahren andere bis ganz vor und auf der rechten Fahrspur gehts irgendwann gar nicht mehr voran.

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Nein, wir können ihn weder aufhalten noch abschwächen.

Alleine bestimmt nicht! Denn nur durch Deutschland allein, wird die Welt sicher nicht genesen.

Aber das was unsere "Regierung" gerade ableistet... Dazu nur: über Europa lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt...😕

Mich würde mal interessieren, wieviele der Antworter (und auch der FS!) hier und wie oft die im Jahr in den Urlaub fliegen...

Einige "Klimakleber" sind da ja auch ein tolles Beispiel: anstatt vor Gericht zu erscheinen lieber in den Urlaub nach Übersee fliegen - so nach dem Motto: wasch mir den Pelz aber mach mich bitte nicht nass...

Oder sie fahren mit dem Auto zu ihren "Klebestellen"... Naja, der ÖPNV is ja auch meist zu spät...

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Alle!

Allerdings hasse ich sie nicht, sondern frage mich immer nur was in deren Hirn gerade so abläuft.

Ok, Fehler machen wir ja alle mal - aber bei manchen scheinen Fehler Standart zu sein... Ob die ihre Fahrerlaubnis gewonnen oder geerbt haben, die Frage stelle ich mir öfter...

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Die Kleinkrafträder der ehemaligen DDR mit ihren bis zu 60 km/h dürfen auch heute noch mit der Klasse AM gefahren werden, wenn diese vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (siehe FEV § 76, Abs. 6b).

Aber mehr wie 50 cm³ dürfen sie als Fremdzünder* da nicht haben.

*Fremdzünder sind Fahrzeuge die mit Benzin oder Gas betrieben werden und eine Zündkerze zur Zündung benötigen. Selbstzünder (wie Diesel) dürfen da durchaus auch über bis zu 500 cm³ verfügen.

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So gut wie immer! Außer ich rutsche da mal vom Blinkerhebel ab 😊 - was aber äußerst selten vorkommt - und da auch allenfalls nur bei Mini-Kreiseln.

Ist bei mir voll in Automatik gegangen - egal ob da andere sind oder nicht.

Und: als ich meine FE gemacht habe, waren Kreisverkehre in Deutschland seltener als Schnee in der Sahara.😂

Anmerkung des Autors: Bearbeitung war nur grammatikalischer Grund.

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In Verkehrsberuhigten Zonen darf durchaus geparkt werden - aber eben nur innerhalb dafür markierter Flächen!

Für Falschparker ist das Ordnungsamt zuständig. Anonym ist da aber eher Suboptimal...

Für den Heckenschnitt kann der beteffende Grundstückseigentümer ein temporäres Halteverbot beantragen und nach Genehmigung die Schilder dann aufstellen (mindestens 72 Stunden vorher). Aber die mit Pfeil dann auch in korrekter Reihenfolge.😁

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Nun, die 45 km/h bei den Kleinkrafträdern gelten seit 1. Januar 2002 auf Grund der Europäisierung...

Vom 1. April 1986 bis eben zum o. g. Datum, wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland sogar von 40 auf 50 km/h angehoben.

Früher nannten wir die Mokicks oder Moped - je nachdem ob die mit Kickstarter oder Pedal angetreten wurden (E-Starter waren da allenfalls Exoten).

Mofas aber durften schon immer nur max. 25 km/h fahren!

Und die DDR Kleinkrafträder mit ihren 60 km/h dürfen auch heute noch mit der Klasse AM gefahren werden, wenn diese vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (siehe FEV § 76, Abs. 6b).

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Tja, einfache Mathematik beherscht du wohl nicht?

Die Niederlande sind um ein vielfaches kleiner als Deutschland und haben auch nur ca. 18. Mio Einwohner im Gegensatz zu Deutschland mit über 84 Mio. Einwohner.

Und 2022 gab es in NL 35 Verkehrstote je 1 Mio. Einwohner in D 34!

https://www.adac.de/news/verkehrstote-in-europa/

Wenn wir das noch in km umrechnen würden - denn in D werden da sicher mehr gefahren, sähe es noch drastischer für NL aus...

OT (zu anderen deiner Fragen):

Einerseits fragst du auch, ob die Klimakleber Gesetzesänderungen erreicht haben (mal abgesehen davon dass der Staat sich nicht erpressen lässt und das auch nicht darf - und die Klimakleisterer sich auch eh ständig strafbar machen),

forderst du andererseits, das euer Vermieter die Heizung einschaltet, weils euch zu kalt ist.

Dann willst du als Laie mit Null Ahnung auch noch deinen E-Herd anschließen?? (kannste ja machen - aber wenns schief geht ist entweder dein Herd oder/und du selber tot - oder, bei Neutralleiterüberlastung, fackelt dir irgendwann die Bude ab)

Sorry, aber ob einiger deiner Fragen hier rollen sich bei mir die Zehennägel auf und wieder ab...

Heiligs Blechle...😱

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Ob der meisten Antworten hier dazu:

https://www.youtube.com/watch?v=7ESKllAkS0A

Denn: erstmal kostet das nur 20 € Verwarngeld - sofern das Mofa auch nur 25 km/h fährt.

Nur wenn es schneller fährt (ggf. "frisiert" ist), dann gibts u. U. das volle Programm - ok, mit 13 halt noch keine Strafe, aber ggf. FE-Sperre für später.

Aber auch fürs Mofa gilt: wirst du damit zu oft erwischt, kann es vorrübergehend eingezogen werden.

Desweiteren: verursachst du schuldhaft einen Schaden, wird die Versicherung DICH in Regress nehmen - nicht deine Eltern! Ergo dann, wenn du dein erstes Geld verdienst, musst du zahlen (bis zu 5.000 €).

Ist das Mofa gar nicht versichert (was übrigens auch eine Straftat darstellt), zahlst DU für den gesamten Schaden - ggf. bis ans Ende deines Lebens...

Ist es das wirklich wert? Warte lieber noch die 2 Jahre und mach dann die Klasse AM. Dann darfste auch mit bis zu 45 km/h Möppis fahren...

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Nötigung durch andere Autofahrer

Bis auf das letzte eigentlich alles!

Nötigung gilt eh als Straftat, Drängeln passt u U. auch dazu.

Keine Rettungsgasse? Idioten!

Falschparker die behindern? Ein No-Go. Ebenso wie Ladensäulenblockierer.

Hupende Autofahrer, weil du zu langsam losfährst? Davon wirst du auch nicht schneller. Aber denk auch dran: zu langsam losschleichen und zu spät im höchstmöglichen Gang zu sein kostet dich viel mehr an Sprit!

Überholende Autofahrer? Wo soll da das Problem liegen, wenn Überholen nich verboten ist?

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Wird hier eigentlich hier fast komplett erklärt:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Dazu kommt noch: das Parken auf Vorfahrtstraßen ist außerorts (auf der Fahrbahn) verboten.

Ansonsten mußt du auch vor Ablauf von 72 Std. sicherstellen, dass dort kein temporäres Halt-/Parkverbot eingerichtet wurde.

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"Nur" bis zu 25° C?? Mal abgesehen davon dass dies einem normalen mitteleuropäischen Sommer entspräche, wie @NicoFFFan schon schön schrieb!

"ist es in Deutschland nur gerade mal bis zu 25 Grad (Bewölkt)"

Kann gar nicht sein, denn bei uns sind es JETZT um 20:05 Uhr noch 26° C (Höchstwert heute: 27,8 °) Und ja, bewölkt wars und auch windig.

Und dazu zitiere ich mal aus einer anderen Antwort von mir zum Thema:

Bei uns in Worms (Rhein-Neckar-Dreieck) gab es seit dem 25. Mai (!) keinen einzigen Tag mit höchstwerten unter 21° C!
Dazu in diesem Zeitraum 35 Sommertage (ab 25° C) plus 11 Hitzetage mit mehr als 30° C - Ergo insgesamt 46 Tage mit 25° C und mehr.
(fett markierte Zahlen aktualisiert inkl. heute)

Ok, bei euch waren es gerade mal 5 Hitzetage + 20 Sommertage...

Ergo: Essen ist eben nicht gleich ganz Deutschland!😂

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In welcher Gegend lebst du denn??

Bei uns in Worms (Rhein-Neckar-Dreieck) gab es seit dem 25. Mai (!) keinen einzigen Tag mit höchstwerten unter 21° C!

Dazu in diesem Zeitraum 33 Sommertage (ab 25° C) plus 11 Hitzetage mit mehr als 30° C - Ergo insgesamt 44 Tage mit 25° C und mehr.

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Abgesehen davon, dass er dich nicht bedrängen darf (zu dichtes Auffahren mit ständiger Lichthupe ist Nötigung, ergo Straftat!), mal eine Frage an dich, die bisher noch keiner gestellt hat: wie schnell bist DU denn gefahren?

Und: gab es da, ggf. durch eine Baustelle ein Tempolimit?

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