Lohnt es sich eine Simson zu drosseln, damit ich die mit der Klasse B fahren darf?
Ich mache gerade meinen Führerschein der Klasse B und überlege schon seit längerer Zeit, mir einen Roller anzuschaffen. Am besten gefällt mir optisch die Simson S51, die allerdings 60 km/h fährt. Mit der Klasse B darf ich aber nur 45 km/h fahren, weshalb ich dachte, dass man die S51 eventuell drosseln könnte.
Lohnen sich der Aufwand und die Kosten, bzw. ist es überhaupt möglich diese Veränderung vorzunehmen?
4 Antworten
Wenn sie vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurde, darfst du sie ungedrosselt fahren.
Sofern die Simson vor 1992 gebaut wurde, 60km/h und 50ccm eingetragen ist, kannst du die Simson ungedrosselt fahren. Es gibt für diese Kleinräder eine Sonderregelung.
nein, es gibt eine Sonderreglung für DDR mopeds bis Baujahr 1992. Deswegen sind Simson und Schwalbe so begehrt.
"Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. "
Fahrererlaubnisverordnung §76 8b "Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Laut ChatGPT (ich weiß, dass das nicht immer zu 100% stimmen muss) heißt es, dass diese Sonderregelung bei Klasse B nicht gilt.
Hör mal, willst du ein auf den Arm nehmen? 2 unabhängige Antworten und sogar vom Experten für Führerscheine und Rechtslagen bestätigt und du kommst mit ChatGPT an? Du hast automatisch AM, wenn du deine Klasse B bestanden hast.
Meine Güte! Klopp ChatGPT halt in die Tonne wenn diese "künstliche Doofheit" nicht mal das kennt:
FeV § 76, Absatz 8, § 6 Absatz 1 zu Klasse AM, Punkt B:
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Und in Klasse B ist die Klasse AM uneingeschränkt enthalten!!
Warum glaubst du einer (doofen?) KI mehr als wissenden Menschen, wie @Schubspannung oder HfPol110, bzw den Gesetzen??
Es gibt einige Ausnahmen. Musst mal schauen, ob diese für deinen Roller gelten. Dann darfst du diesen trotz 60 km/h mit AM fahren.
Ich habe nur den Führerschein der Klasse B, mit dem ich ausnahmslos nur 45 km/h fahren darf.
Nein. Es gibt hierfür Ausnahmen…, wie von mir geschrieben.
ausnahmslos
Dir wurde soeben erklärt, dass es Ausnahmen gibt. Es handelt sich also um eine Trollfrage?
Laut ChatGPT (ich weiß, dass das nicht immer zu 100% stimmen muss) heißt es, dass diese Sonderregelung bei Klasse B nicht gilt.
Ja, ändert nichts daran, dass das nun mal Quatsch ist.
Mit der Klasse B darf ich ausnahmslos nur 45 km/h fahren.