Darf ich mit einer Simson S51 mit dem AM Führerschein auch im Ausland über 45 Km/h fahren?

1 Antwort

Im EU- Recht werden Fahrzeugarten und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten definiert und einer Fahrerlaubnisklasse zugewiesen.

Die Klasse AM gilt hierbei nur bis zur bbH von 45 km/h.

Bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde das ostdeutsche Zulassungsrecht dem Westdeutschen angepasst. Da in Ostdeutschland die Zweiräder aber eine andere bbH hatten und im Verkehr befindlich waren, musste die westdeutsche Regierung eineAusnahmeregelung schaffen, die aber nur in Deutschland gilt, da mit EU- Recht nicht vereinbar.

Die Regelung mit den 60 km/h - Zweirädern ergibt sich aus § 76 Nr. 8
FeV. Allerdings auch nur für Zweiräder, die bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt in den Verkehr gekommen sind (also keine Generalerlaubnis für
alle "schnelleren"  Zweiräder).


Obwohl grundsätzlich innerhalb der EU das sogenannte "mitgebrachte
Recht" gilt = Anerkennung der jeweiligen FE aus einem anderen Staat,
wird ein anderer EU- Staat deine Fahrerlaubnis nicht anerkennen, da diese entgegen EU- Recht ist.