Ich interpretiere es so:
Werktags von 9-18 Uhr ist dort das Parken mit Parkschein erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten gilt Halteverbot.
Ehrlich gesagt: schon eine seltsame Schilderkombination.
Ich interpretiere es so:
Werktags von 9-18 Uhr ist dort das Parken mit Parkschein erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten gilt Halteverbot.
Ehrlich gesagt: schon eine seltsame Schilderkombination.
Klar kann da ein Schaden entstehen.
Allenfalls ein komplett fest verbauter Überspannungsschuzt in der gesamten Elektroinstallation (Grob-, Mittel und Feinüberspannungsschutz kann davor schützen.
Aber auch da gibt es keine 100%tige Sicherheit.
Aber über all das verfügen bisher nur die wenigsten Wohnhäuser.
Was übrigens auch für eine Blitzableiter zutrifft. Mal abgesehen davon, das der nicht vor Überspannungsschäden schützt.
Das einzige was wirklich sicher hilft ist: alle empfindlichen elektronischen Geräte komplett von allen außen kommenden Leitungen trennen: Netzstecker, LAN-Kabel, Kabel-, Sat und auch allen anderen Antennenkabel.
Ergo: Stecker ziehen!
Für DAS Geld würde ich meine Wohnung mit Pflanzen zustellen, die wirklich in der Lage sind Chemikalien/Schadstoffe aus der Luft zu filtern!!
Bei 1299,- € bräuchte ich für die alle dann aber ne 800 m² Wohnung...😂
Wer sowas kauft, trägt wahrscheinlich auch nen Alu-Hut...😁
Meine Güte! Klopp ChatGPT halt in die Tonne wenn diese "künstliche Doofheit" nicht mal das kennt:
FeV § 76, Absatz 8, § 6 Absatz 1 zu Klasse AM, Punkt B:
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Und in Klasse B ist die Klasse AM uneingeschränkt enthalten!!
Warum glaubst du einer (doofen?) KI mehr als wissenden Menschen, wie @Schubspannung oder HfPol110, bzw den Gesetzen??
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Grün könnte auch nach links abbiegen und hätte dennoch Vorfahrt vor Blau - Blau dies aber aufgrund der Gegenverkehrsregel verpeilen.
Ebens der könnte Fahrer aus der "Ich Perspektive" verpeilen, dass der entgegenkommende beim Linksabbiegen Vorfahrt hat.
Weil: Gegenverkehr hat ansonsten grundsätztlich Vorrang - das ist aber hier nicht so!!
Läuft wohl darauf hinaus: überholen bei unklarer Verkehrslage.
Schecht für den ungeduldigen Überholer...
Ich selbst bin M 62 und auch Vermieter - aber so was geht gar nicht!!
Mal davon abgesehen davon, dass dies sexuelle Nötigung ist - wenn ich auf so einen Gedanken käme, müsste ich mich vorher selber einweisen...
Parken dürfen hier Zweiräder, PKW, Busse und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse.
Das 1. Zusatzzeichen (1060-31) bedeutet: auch auf dem Seitensstreifen.
Das 2. Zusatzzeichen (1010-51) bedeutet: nur Kfz mit einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen inkl. Anhänger und Zugmaschinen - außer PKW und Busse.
Die Steckdose braucht den Gnadenschuss.😁
Mal Spaß beiseite:
Sicherung sofort raus! Das Knistern resultiert aus einem Lichtbogen darin. Es besteht höchste Brandgefahr!
Frage aber: Steht dein Kühlschrank auch im Woh+nzimmer??
Nein, es spielt keine Rolle mehr ob die Pfeile oben oder unten sind - einfach nur im Geiste das Schild um 90° zur Fahrbahn hin drehen - dann erschließt es sich ob es um einen Beginn oder Ende des Halteverbotes handelt.
Ergo: steht es auf der rechten Fahrbahnseite mit Pfeil nach links, gilt es ab diesem Schild (wie übrigens auch auch ohne Pfeil) - Pfeil nach rechts bedeutet also: Ende des Halteverbotes (nur bis zum Schild)
In Einbahnstraßen auf der linken Fahrbahnseite gilt dies dann natürlich umgekehrt!
https://maps.app.goo.gl/XTU3rRtVafb2fF8d7
Steht bei uns sogar auf der B 47.
Bedeutet: es gilt Richtgeschwindigkeit.
Nuja, eine Eselsbrücke für die 5 m Abstand vor Fußgängerüberwegen und 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie der 15 m bei Haltestellen davor und dahinter fällt mir nicht ein.
Dabei übrigens auch Zeichen 299 beachten.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat299.htm
Einfach verinnerlichen. Du packst das schon.👍
Ähm, häää?? Was sollte dir das denn bringen??
Meinste etwa, der Blitzer fliegt dann aufgrund der Schallwellen weg?
Dazu würde nicht mal nen Schiffsnebelhorn reichen 😁- mal abgesehen davon, dass das Foto eh schon im "Kasten" ist.
Und unnötiges Hupen macht die Sache nur sinnfrei ebbes teurer...
Heidewitzka Herr Kapitän, wat ne Frage, da fliegt einem ja glatt dat Blech wech.😂😉
Jetzt mal vorab: diesbezüglich ist mir dein Alter erst mal egal. Ok, GF ist zwar erst ab 11 erlaubt - und auch dann nur mit Zustimmung deiner Ellis.
Aber dennoch bekommst du eine Antwort:
Die Anmeldung auf allen Verkaufsportalen benötigt die volle Geschäftsfähigkeit - ergo ab 18 Jahren.
Ein Kauf- oder Verkauf ist da also nur mit Hilfe deiner Eltern möglich.
Das ist auch gut so, denn es wimmelt dort nur so von Betrügern (leider) - da sind schon 14-17-jährige reingefallen und selbst manch Erwachsener...
Ist das dein Ernst?
Notbremsung? Kennst du den Bremsweg eines Zuges? Oder soll er Anker hinten rauswerfen? Blöd nur, dass dass dann bei einem sofortigen Stopp selbst die Passagier aus dem letzten Wagen vorne an der Lok kleben würden...😁
Geschwindigkeit verringern? Kann er Hellsehen?? Oder sollen Züge nur noch Schritttempo fahren?
Auf Bahngleisen hat niemand etwas verloren - das Überqueren ist nur an BÜ's erlaubt - sofern diese nicht gerade durch Schranken oder Lichtsignalanagen gesperrt ist.
Ein Missachten derer kostet nicht ohne Grund 700 €, 2 Punkte Und 3 Monate Fahrverbot!
Für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer - ergo Fußgänger und Radfahrer immerhin noch 350 € - oder für alle das Leben...
Ja, ist nur eine Grenzmarkierung für erweiterte Park- und Halteverbote.
Ach, kommen wir nun wieder mit Klimaschutz?
Mal da erwähnt: wie sieht es denn in vielen Großstädten aus, wenn Ampeln ewig rot sind, obwohl gar kein Querverkehr kommt?
Z. B. Mainz ist da ein gutes Beispiel, Heidelberg ist da auch ganz gut, auch Bad Kreuznach war da mal, sogar mitten in der Nacht, der Burner - aber immerhin haben die gelernt und inzwischen dort viel "gekreiselt".
Die A 61 bei uns ist schon seit Jahrzehnten auf 130 km/h begrenzt. Und bei Einhalten dieser Geschwindigkeit muss ich selbst bei wenig Verkehr links fahren, weil sehr viele rechts langsamer fahren - und nicht nur LKW!
Das diese Langsamfahrer oft ohne Rücksicht auf Verluste plötzlich die Spur wechseln, weil die nen LKW überholen wollen der 10 - 20 km/h langsamer fährt, als die - geschenkt, denn mit solchen intelligenzbefreiten rechnen wir ja.
Aber kommt die nächste Baustelle mit max. erlaubten 80 km/h, fräsen zu oft genau die, die ich vor der Baustelle mit 130 km/h überholt habe, mit 100 - 120 km/h an mir vorbei!
DAS sind die eher die schlimmsten Autofahrer!
Drängler aber natürlich sowieso!
Zwar nerven mich Schleicher auch aber dennoch halte ich meinen Sicherheitsabstand ein.
Übigens: ich erlebe auch viele die schnell von hinten angebürstet kommen, während ich noch überhole (durchaus mal mit 150 km/h und mehr, wenn erlaubt) und dennoch hinter mir ihren Sicherheitsabstand einhalten (ja, auch BMW-Fahrer!😊)
Denen mache ich auch mal schnell zwischen 2 LkW platz (unterhalb der 20 Sek.) - Drängler warten da halt ebbes länger (außer rechts ist alles frei).
Aber: Mit einem Tempolimit von 130 - 150 km/h könnte ich durchaus auch noch gut leben - wenn dann rücksichtslose Spurwechsler auch mit FE-Entzug bestraft werden!😈
Kostet dich ein Verwarngeld von 20 €.
Aaabäär: ist das Mofa nicht versichert, liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das ist eine Straftat!
Mal abgesehen davon, dass du dann für verursachte Schäden ggf. bis an dein Lebensende haftest...
Aber selbst wenn das Mofa versichert ist, kann die Versicherung dann mit bis zu 5.000 € in Regress gehen, wenn du zu jung bist, bzw. keine Mofa-Prüfbescheinigung hast.
Mal davon abgesehen, dass mir keiner Kündigen könnte, wenn ich nachts sauge...😁, ich machs dennoch nicht. Obwohl ich es sogar könnte ohne das es einer mitbekommt.
Denn mein Sauger zieht sich sogar bei der niedrigsten Stufe am Läufer fest... und ist dabei außerhalb der Wohnung kaum hörbar.
Wenn man natürlich nen Sauger hat, der scheinbar im vorherigen Leben mal eine Sirene war und dabei nicht mal ne Erbse richtig einsaugen kann, sollte man es auf jeden Fall lassen.😂
Ist es wirklich so, wie die Musterlösung sagt, denn laut der Regelung ,,Rechts vor Links,, darf das Motorrad eigentlich als erstes fahren.
Falsch!!
https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt.php
Wobei bei dem Beispiel des "bis in die Kreuzungsmitte Vorfahren" des Blauen bei den meisten Kreuzungen in Deutschland eher kontraproduktiv ist, weil: zu wenig Platz!
GmV erklärt das...😁
Linksabbieger müssen grundsätzlich den Gegenverkehr durchlassen!
Ausnahme bildet da nur die abknickende Vorfahrstraße!
Würde der Traktor hier nach links abbiegen wollen, so liegt eine Patt-Situation vor - d. h.: es hilft nur noch gegenseitige Verständigung!