Verstehe ich diese Verkehrszeichen falsch?

5 Antworten

Es gibt eine besondere Regelung in der StVO, bei der solche Zeichen gleichzeitig gelten dürfen: und zwar bei temporären Verboten, die beispielsweise während einer Veranstaltung oder bei einer Baustelle aufgestellt werden. In diesem Fall muss das blaue P nicht entfernt oder abgedeckt werden.

Anlage 2 Abschnitt 8 lfd. Nr. 61 Nr. 2 StVO (zu Halt- und Parkverboten):

Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Diese Regelung gilt nur für diese Konstellation – also nur bei temporären Schildern – und auch nur für Halten/Parken.

Auf dem Bild sieht es mir aber nicht nach einem Temporären Verbotsschild aus. Denn damit diese Regelung greift, muss das Verbotsschild auch eindeutig als temporär aufgestellt erkennbar sein (üblicherweise mit so einem schweren Standfuß, der nicht im Boden befestigt wird).

Außerhalb dieser besonderen Regelung für temporäre Haltverbote dürfen sich Verkehrszeichen nicht widersprechen.

Richtig wäre hier wohl das Zusatzzeichen "Parken in gekennzen Flächen mit Parkschein erlaubt", ohne das blaue P.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Das Halteverbot bezieht sich nur auf die Fahrbahn, ansonsten wäre dort ein Zusatzschild wie "auch auf dem Seitenstreifen" oä nötig


DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:03

Das klingt für mich irgendwie Plausible. Ich habe gerade zusätzlich ChatGPT gefragt und von der KI kam folgende Antwort:
Nein, Parken ist an dieser Stelle nicht erlaubt, da das absolute Halteverbot (Zeichen 283 mit Doppelpfeil) in beide Richtungen gilt – auch außerhalb der Zeiten auf dem Parken-Schild, da das Haltverbot eine höhere Gültigkeit hat als das Parken-Schild, weil Verkehrszeichen mit Verbot (z. B. 283) Vorrang haben vor erlaubenden Schildern (z. B. 314) und Zusatzzeichen nur für das jeweilige Hauptschild gelten (§ 39 StVO).

Wenn diese Aussage stimmt, wird kein Zusatzschild benötigt, wie das "auch auf dem Seitenstreifen", da das Verbotsschild eine höheren Rang haben. Was sagst du dazu?

soedergren  07.06.2025, 15:33
@DreamGamer

So schön KI ist, sie steckt noch in den Kinderschuhen und erzählt viel Blödsinn.

Das Vorschriftzeichen 283 verbietet es, auf der Fahrbahn zu halten. Einsatz: Durch VZ 283 StVO wird das Halten auf der Fahrbahn untersagt, und zwar auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht. Hier gilt das Halteverbot bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung.

Es besagt nichts über Seitenstreifen, Parkbuchten etc., es sei denn, es gibt ein entsprechendes Zusatzschild.

Und das sagt nicht ChatGPT, sondern die StVO.

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:36
@soedergren

Hast du eine Quelle, wo dies steht? Also z.B. wo ich es in der StVO steht?

Ich interpretiere es so:

Werktags von 9-18 Uhr ist dort das Parken mit Parkschein erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten gilt Halteverbot.

Ehrlich gesagt: schon eine seltsame Schilderkombination.

Die Pfeile haben mit "Richtungen" nichts zu tun.

Unabhängig davon sind die Schilder falsch und dürften in dieser Form gar nicht angeordnet werden. Es gibt keine Hierarchie unter den Verkehrszeichen, so dass "Parkplatz" und "Haltverbot" in Konflikt zueinander stehen. Das eine Schild hebt die Gültigkeit des anderen nicht auf.


KevinHP  08.06.2025, 07:53
Die Pfeile haben mit "Richtungen" nichts zu tun.

Doch doch, das passt ganz gut so. Sowohl vor als auch nach dem Schild gilt die Regelung, also in beide Richtungen.

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:00

Die Schilder wirken für mich auch seltsam in dieser Anordnung. Ich habe gerade ChatGPT zusätzlich gefragt, aber bin mir total unschlüssig, ob diese Antwort richtig ist. Diese Aussage kommt von ChatGPT:
Nein, Parken ist an dieser Stelle nicht erlaubt, da das absolute Halteverbot (Zeichen 283 mit Doppelpfeil) in beide Richtungen gilt – auch außerhalb der Zeiten auf dem Parken-Schild, da das Haltverbot eine höhere Gültigkeit hat als das Parken-Schild, weil Verkehrszeichen mit Verbot (z. B. 283) Vorrang haben vor erlaubenden Schildern (z. B. 314) und Zusatzzeichen nur für das jeweilige Hauptschild gelten (§ 39 StVO).

Du sagst, es gibt keine Hierarchie unter den Verkehrszeichen, aber ich hatte auch im Kopf, das Verbotsschilder andere ablösen. Gibt es einen Grund, warum das in diesem Fall nicht so sein sollte?

SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:04
@DreamGamer

Der Grund ist, wie schon erwähnt: Es gibt keine Hierarchie unter den Verkehrszeichen. Beide beziehen sich auf die gleiche Örtlichkeit, beide ordnen etwas an, und keines setzt das andere außer Kraft.

Was du mit "ablösen" meinst, sind Streckenverbote, z.B. zunächst ist Tempo 100 erlaubt, dann kommt ein Verkehrszeichen, das Tempo 70 anordnet, also gilt ab dort nicht mehr Tempo 100, sondern eben 70.

Das ChatGPT-Geschreibsel ist also Kokolores.

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:08
@SuperKuhnibert4

Auch nicht bei Verbotsschildern? Ich kenne das z.B. bei geplanten Baustellen, dass dort weiter das Parken erlaubt Schild steht und dann direkt daneben mit einem mobilen Schild ein Parkverbot Schild steht von Tag x bis y. Dort löst doch das Parkverbot Schild auch das Parken Schild ab?

SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:11
@DreamGamer

Das ist ausschließlich bei "vorübergehenden Haltverboten" der Fall, und selbst da empfiehlt es sich, die fest installierten Schilder z.B. mit Müllsäcken abzudecken.

Anlage 2, lfd. Nr. 61 StVO (2009)
Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen oder Markierungen auf, die das Parken erlauben.

https://www.rsa-online.com/14/Haltverbot/Haltverbote.htm

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:16
@SuperKuhnibert4

Ah, das ergibt Sinn, danke für das Erklären! Also würde das bedeuten, dass es sich bei diesem Parkplatz um einen Parkplatz mit Parkschein von 9 bis 18 Uhr handelt und danach das Halte und Parkverbot greift, richtig?

SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:19
@DreamGamer

Nö, das würde bedeuten, dass die Beschilderung ganz einfach nicht gilt, da sie so gar nicht anordnungsfähig ist. Man kann dem Verkehrsteilnehmer nicht zumuten, dass er sich aus den Fingern saugt, was die Behörde, die das angeordnet hat, damit bezwecken will.

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:27
@SuperKuhnibert4

Das würde also bedeuten, wenn ich dort einen Strafzettel bekommen würde, wäre dieser nicht rechtskräftig und ich könnte Widerspruch einlegen? Und ich sollte diesen Parkplatz vermeiden, also am besten auch von 9 bis 18 Uhr, oder?

SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:32
@DreamGamer

Wenn es dich wirklich interessiert, frage mal bei der Stadtverwaltung nach unter dem Hinweis, dass diese VZ in Konflikt stehen. Die müssen es dir beantworten können bzw. die falsche Beschilderung korrigieren.

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:37
@SuperKuhnibert4

Das mache ich Mal! Gerade kam von einem anderen Nutzer diese Antwort:

"Das Vorschriftzeichen 283 verbietet es, auf der Fahrbahn zu halten. Einsatz: Durch VZ 283 StVO wird das Halten auf der Fahrbahn untersagt, und zwar auf der Straßenseite, auf der das Zeichen steht. Hier gilt das Halteverbot bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung.

Es besagt nichts über Seitenstreifen, Parkbuchten etc., es sei denn, es gibt ein entsprechendes Zusatzschild."

Stimmt diese Aussage?

SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:41
@DreamGamer

Ja, denn Verkehrsschilder gelten ausschließlich für Verkehrsflächen, also die Fahrbahn. Wenn sie sich auf den Seitenstreifen beziehen, muss das durch ein Zusatzzeichen angegeben sein.

DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 15:46
@SuperKuhnibert4

Dann wäre die Aufstellung der Schilder doch richtig? Dann wäre das Halte und Parkverbot nur auf der Fahrbahn und Parken gilt dort dauerhaft, oder? Es ist nur sehr verwirrend

SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:48
@DreamGamer

Die Beschilderung ist eben nicht richtig. Es ist nicht erkennbar, dass sich das VZ, das das Parken erlaubt, auf die Parkbuchten bezieht.

Das blaue Schild ist dann aus meiner Sicht für die Haltebuchten. Das Verbotsschild für die Straße daneben. Aber ja, ein zusätzlicher Text wäre schon Klasse...


DreamGamer 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 14:57

Das dachte ich mir auch, aber eigentlich überschreiben Verbotsschilder andere. Deswegen habe ich gerade ChatGPT zusätzlich gefragt und dort bekomme ich diese Antwort:
Nein, Parken ist an dieser Stelle nicht erlaubt, da das absolute Halteverbot (Zeichen 283 mit Doppelpfeil) in beide Richtungen gilt – auch außerhalb der Zeiten auf dem Parken-Schild, da das Haltverbot eine höhere Gültigkeit hat als das Parken-Schild, weil Verkehrszeichen mit Verbot (z. B. 283) Vorrang haben vor erlaubenden Schildern (z. B. 314) und Zusatzzeichen nur für das jeweilige Hauptschild gelten (§ 39 StVO).

Diese Antwort gab es bisher nicht so hier. Denkst du, diese Erklärung ist richtig?