Du bist nicht ohne Führerschein, sondern ohne Fahrerlaubnis gefahren. Das ist ein großer Unterschied.

Aber ich gehe nicht davon aus, dass nach so langer Zeit noch etwas kommt.

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https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beamtenanwaerter.html

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Weil sie wissen, dass jeder normal Denkende den Holocaust verachtet. Selbst die Nazis wussten, dass sie Unrecht tun, sonst hätten sie nicht Gaskammern und Krematorien gesprengt, bevor die Sowjets einmarschiert sind.

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Nein. Ich bezweifele, dass mehr essen mit dem zu tun hat, was die Schule den Schülern vermitteln soll.

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Ganz einfach: Der Halter des Fahrzeuges gibt an, dass du gefahren bist, und dann bekommst du den Bußgeldbescheid und darfst bezahlen. Sobald du das erledigt hast, ist die Sache vom Tisch.

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Wieso "Traktoren"?

Dieses Zusatzzeichen bedeutet "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden":

https://stock.adobe.com/de/images/kraftfahrzeuge-und-zuge-bis-25-km-h-durfen-uberholt-werden/42631196

Das steht doch eindeutig in § 39 Abs. 4 StVO, was das Sinnbild bedeutet. Demnach dürfen auch Traktoren über 25 km/h nicht überholt werden. Und ein Moped somit auch nicht.

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Das wird zur Folge haben, dass du bald 30 Euronen ärmer bist.

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RAM entfällt, da man diese nicht führen darf.

Für Schreckschusswaffen benötigt man den Kleinen Waffenschein, und die Reizstoffmenge ist gering.

Am effektivsten zur Verteidigung ist vermutlich ein Jet Protector, wenn es legal führbar sein sollte. Und da das Teil sehr groß ist, ist vielleicht ein Guardian Angel die bessere Wahl.

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Zunächst mal spielt die Klingenlänge keine Rolle. Jedes Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ist ein Einhandmesser im Sinne des § 42a WaffG. Und ein berechtigtes Interesse um das Führen eines Einhandmessers zu begründen wird schwierig, denn häufig wird als Gegenargument kommen, dass ein Zweihandmesser den gleichen Zweck erfüllt hätte.

Denkbar wäre:

  • Feuerwehrleute/Rettungsdienstmitarbeiter/THW-Angehörige im Dienst
  • Soldaten/Polizisten/Zollbeamte (den für diese gilt der § 42a WaffG sowieso nicht)
  • Jäger bei der Jagdausübung
  • Personen, die nur eine Hand haben und deshalb ein Zweihandmesser nicht bedienen können

Und auch ich behaupte, dass für die meisten Zwecke im Alltag ein Zweihandmesser ausreicht.

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