Es kann vorgeben, eins zu haben, und die Menschen werden es glauben, aber ein echtes, realistisches Bewusstsein würde nur gehen, wenn man das menschliche Gehirn 1:1 nachbauen kann, was alleine aufgrund der unterschiedlichen genetischen Ausprägungen unmöglich sein wird.

Vielleicht können wir irgendwann Menschen klonen, die nicht mehr altern, diese könnte man dann an einen Computer anschließen, welcher wiederum die KI mit Daten aus dem Gehirn versorgt.

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In deinem nächsten Video kannst du am Ende (oder je nach Länge auch zwischendrin) davon berichten und auf den entsprechenden Link in der Beschreibung hinweisen. Wer Interesse hat, wird dann auch beitreten. Viel Spaß!

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Mülltüten können Krach verursachen, vor allem beim Gelben Sack, wenn größere Verpackungen klappern. Das kann (wenn es regelmäßig vorkommt) schon sehr nervig sein, vor allem, wenn man nicht alleine im Haus wohnt.

Solange du niemanden störst (insbesondere Lärm), sollte das aber klar gehen.

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Die mobile Version dieser Grafikkarte ist mit 1 GB Videospeicher angegeben.

Der Fragetext passt irgendwie nicht zur eigentlichen Frage.

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Bei Gefahrzeichen ist das der Fall, wenn diese gemeinsam mit Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt sind (Anlage 2 Abschnitt 7 lfd. Nr. 55 StVO).

Dieses Zusatzzeichen begründet lediglich das Tempolimit, schränkt aber nicht dessen Länge ein.

Es gilt, bis etwas anderes angeordnet wird oder die Straße endet.

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Wenn der Seitenstreifen breit genug ist, dass man nicht auf dem Gehweg steht und auch nicht auf die Fahrbahn ragt, dann ist der Seitenstreifen zum Halten oder Parken zu benutzen, außer es ist anders beschildert.

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100 % hieße für mich, alle Fragen richtig zu haben. Sobald eine einzige Frage falsch ist, wird das schon dafür sorgen, dass die Zahl runter geht.

Wenn du das Gefühl hast, immer alles richtig zu haben, melde dich bei der Fahrschule.

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Wenn jemand deine Kunstwerke kopiert und sogar verkauft, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatz und Unterlassung einzufordern – und damit auch vor Gericht zu gehen.

Das Urheberrechtsgesetz sieht aber in solchen Fällen zunächst eine Abmahnung vor. Das ist im Prinzip ein Schreiben, in dem du die Person zur sofortigen Beendigung der Straftaten und Entfernung der Verkaufsseite "zwingst" und außerdem eine "Entschädigung" einforderst.

Da es sich hier um teilweise komplizierte Sachverhalte und Grenzfälle handeln kann, solltest du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Sonst kann es sein, dass es keinen Erfolg hat.

Wichtig: Beweise sichern. Mache Screenshots vom Online-Shop mit deinen Abbildungen. Du kannst auch die Wayback Machine nutzen, um die Seite zum aktuellen Zeitpunkt zu speichern, dann kann man sie später wieder so aufrufen, wie sie damals aussah. Notiere dir auch die Daten, seit wann das angeboten wird bzw. wann es dir aufgefallen ist und überprüfe regelmäßig, ob es noch online ist.

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