Vielleicht hat der Freund einen Drucker, bei dem es regelmäßig Probleme damit gibt und er hat herausgefunden, dass das regelmäßige Prüfen vorsorglich hilft.

Im Allgemeinen werden Druckaufträge nacheinander abgearbeitet, sodass der Drucker einen neuen Auftrag nicht drucken kann, wenn noch einer drinhängt.

Das kann dann an einer gestörten Verbindung oder einem Problem am Drucker selbst liegen.

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Meinst du so etwas wie SoundCloud? Da laden auch größere Künstler ihrer Musik hoch und man hat für jeden Titel eine eigene Seite. Das ist dann wie YouTube.

Edit: sorry, hab überlesen, dass du es explizit nicht für Musik suchst. Da passt meine Antwort dann leider nicht.

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Das sind dann wahrscheinlich auch die, die Angst vorm Blitzer haben.

Da ich kein schlechtes Gewissen beim Autofahren habe, überhole ich natürlich auch die Polizei, wenn es sich anbietet. Gibt es Anzeichen, dass man nicht überholen sollte, dann bin ich natürlich auch vorsichtig.

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Es ist in Mehrfamilienhäusern eher unüblich, dass es keine Leitung vom Keller in die Wohnung geht, es sei denn, sämtliche Verbindungen laufen nicht über den Keller.

Somit kann man einfach ein Ethernetkabel verlegen (lassen), woran man dann entweder einen WLAN-Access-Point, oder eben direkt den Router anschließen kann.

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Wie überall: Vor allem in ländlichen Gegenden mit wenig Infrastruktur.

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Relevant sind hier die Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn.

Die StVO schreibt für Zeichen 297 vor:

Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

Der zweite Fahrstreifen von links hat keine Pfeilmarkierung, also darf er sowohl zum Links- oder Rechtsabbiegen, als auch Geradeausfahren verwendet werden.

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Ja

Ja, aber nur für neue Ampeln. Wenn wir anfangen, bestehende Ampeln zu ändern, finde ich das unnötig.

Allerdings finde ich nicht, dass das Ampelmännchen zwingend zwei homosexuelle Personen darstellt. Sind einfach zwei Menschen.

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Teil 7 des VzKat (Zeichen 1040 / 1042) schreibt vor, dass, wenn das vorübergehende Ver- oder Gebot an einem bestimmten Tag beginnen soll, dieses auch mit Datum benannt werden muss. Die reine Nennung der Wochentage ist nur für den (dauerhaften) Zeitraum (z. B. "nur freitags") vorgesehen.

Somit ist diese Beschilderung erst mal nicht korrekt.

Ich gehe davon aus, dass diese Beschilderung (vor allem für Ortsfremde) auch Interpretationsspielraum zulässt und daher unzulässig ist.

Gemeint ist hier sicherlich, dass am kommenden Wochenende dort etwas stattfindet und daher ab Freitag nicht geparkt werden darf.

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Es belastet das Getriebe und ggf. den Motor schon relativ stark, aber im Normalfall geht da nicht direkt etwas kaputt.

Wenn du natürlich beim nächsten Fahren etwas ungewöhnliches merkst oder hörst, würde ich lieber einmal nachsehen lassen. Ich denke aber nicht, dass da was ist.

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Warum sollst du links fahren, wenn du den Gegenverkehr nicht sehen kannst?

Überholt wird erst, wenn freie Sicht herrscht. Und bis dahin bleibst du möglichst weit rechts.

§ 5 Absatz 2 Satz 1 StVO:

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. 

So wie du geantwortet hast, willst du die Fußgänger mit Schrittgeschwindigkeit überholen. Das ist fast unmöglich und würde Ewigkeiten dauern, wenn die Fußgänger nicht anhalten. Dazu bist du noch im Gegenverkehr.

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