aber der grüne biegt links ab un verhindert doch dadurch den gegenverkehr ist daher untergeordnet und muss rot zuerst fahren lassen

Das ist hier nicht richtig, denn das grüne Auto hat keinen Gegenverkehr. Wenn Gegenverkehr kommen würde, müsste einer der drei auf seine Vorfahrt verzichten.

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Nur weil eine Ampel gelb wird, ist das doch kein Grund, zu beschleunigen. Entweder man schafft es, oder man hält rechtzeitig an.

Es könnten auch drei Blitzer hintereinander stehen.

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Strenggenommen könnte man hier § 11 Absatz 1 StVO anwenden:

Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

Allerdings dürfte man dann bei Gegenverkehr nie in die Kreuzung einfahren. Dementsprechend solltest du in etwa abschätzen können, ob du als zweites oder drittes Auto mit in den Kreuzungsbereich fährst. Ansonsten wartest du an der Haltlinie (auch bei Grün), bis der Vordermann abgebogen ist.

Rückwärts fährt man aber auf keinen Fall! Du verlässt den Kreuzungsbereich dann möglichst zügig und achtest auf andere Verkehrsteilnehmer.

In deinem Fall wäre ich vermutlich aber auch hinterher gefahren. Denn wenn das andere Auto zügig losgefahren wäre, hätte es ja garantiert gereicht.

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Die maximale Lautstärke ist durch die Software bzw. Treiber begrenzt. Es kann zwar sein, dass bei maximal eingestellter Lautstärke auch der Lautsprecher das elektrische Signal in die maximal mögliche Schallleistung umwandelt; ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass das vom Smartphone auf einen bestimmten Wert herabgesenkt wird.

Eine mögliche Klangverbesserung schließe ich jedoch aus. Ein Lautsprecher hält nicht länger, wenn man eine höhere Detailtiefe in der Wiedergabe wählt.

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Grundsätzlich darfst du weder Bild noch Ton einer anderen Person ohne Erlaubnis aufnehmen/veröffentlichen.

Sofern du beim Einsteigen darauf hinweist, dass du live bist, aber nur du selbst zu sehen bist, sollte das jedoch kein Problem darstellen. Denn die Einwilligung wäre dann ja direkt in der "Aufnahme" zu hören.

Einfach so würde ich davon Abstand nehmen.

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Einer der Gründe könnte sein, dass es wenig Konkurrenz gibt. Zumindest was die Prüfung beim TÜV angeht. Gäbe es in einem Ort mehrere Prüforganisationen, würden sie sich vermutlich gegenseitig im Preis bekämpfen. Aber das gibt es weitestgehend nicht.

Ob das in anderen Ländern auch so ist, weiß ich jedoch nicht.

Und dann kommt natürlich noch dazu, dass es sich die meisten trotzdem leisten können. Und solange sie es sich leisten können, sehen Fahrschule und Prüforganisation keinen Anlass, den Preis wieder zu reduzieren. Leider.

Ich habe 2011 etwa 1.500 € gezahlt.

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Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Frage und Beschreibung nicht.

  1. Es soll irreführend sein, dass ein Fahrschüler ein modernes Auto fährt, sich dann aber einen Gebrauchtwagen anschafft.
  2. Ein Fahrschüler kam mit einem modernen Fahrschulauto nicht klar.

Wo ist der Zusammenhang? Wäre der Fahrschüler vor den Fahrstunden bereits 5 Jahre mit einem alten Auto gefahren, könnte ich das verstehen. Aber er lernt doch den Umgang mit einem modernen Auto in der Fahrschule, das hat doch mit dem Gebrauchtwagen rein gar nichts zu tun.

Abgesehen von der unverständlichen Fragestellung würde ich behaupten, dass es nicht falsch ist, auf dem aktuellen Stand der Technik zu lehren/lernen. Dass sich der 18-Jährige dann ein Auto ohne Assistenzsysteme oder ein Motorrad ohne ABS kauft, ist ja "sein Problem". Da sich aber jedes Auto unterschiedlich fährt und man sich immer umgewöhnen muss, halte ich es nicht für sonderlich kompliziert, ein Auto ohne Assistenzsysteme zu fahren.

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Wenn das eine offizielle Straße ist und dort "jeder" fahren darf, befinden wir uns außerorts – und da gilt üblicherweise außerhalb der Vorfahrtsstraßen Rechts vor Links.

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§ 13 Absatz 2 StVO:

Wird […] durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Daraus ergibt sich, dass die 30 Minuten Parkzeit erst ab der eingestellten Zeit der Parkscheibe gilt. Du darfst also ab Ankunft (15:03 Uhr) bis 16:00 Uhr dort parken.

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Elektro, weil ...

Ich bin "Fan" von Elektro, weil:

  • das Auto den Kraftstoff deutlich effektiver verbraucht, als bei allen anderen Kraftstoffen,
  • das Auto automatisch "grüner" wird, je grüner auch der Strom wird (was hoffentlich bald deutlich stärker passiert),
  • das Auto keine Abgase verursacht,
  • das Auto keine Verbrennungsgeräusche macht,
  • das Auto ohne Schaltgetriebe auskommt und dennoch extrem gut beschleunigen kann,
  • aufgrund des Akkus einige Funktionen auch ohne laufenden Motor genutzt werden können.

Ich mag Diesel/Benzin nicht, weil:

  • das Auto laut ist und Abgase verteilt,
  • die Gewinnung des Rohstoffs sehr umweltschädlich und aufwendig ist,
  • das Auto einen großen Teil der Energie nicht für den Antrieb verwenden kann (Effizienz).

Ich mag Wasserstoff nicht, weil:

  • der Rohstoff zunächst aufwendig hergestellt werden muss, was auch Strom verbraucht (den man auch direkt zum Laden des Akkus verwenden könnte),
  • das Betreiben des Elektromotors ineffizient ist, weil der Wasserstoff über einen Zwischenschritt (Brennstoffzelle) in elektr. Energie umgewandelt wird.

Ich befürworte Hybrid, weil:

  • das für viele ein Start in die Elektromobilität sein kann und damit die bekannten Ängste am eigenen Beispiel widerlegt werden können,
  • dadurch bei korrekter Anwendung die Stadt frei von Abgasen blieben kann, während man eine hohe Reichweite für die Langstrecke erzielen kann.

Ich habe keine Meinung zu Erdgas, weil:

  • ich damit keine Erfahrungen habe.
  • Ich bin jedoch der Ansicht, das ein Gasmotor ähnlich effektiv wie ein normaler Verbrenner ist, nur dass der Kraftstoff etwas günstiger sein kann.
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An deiner Stelle würde ich die Kopfhörer innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.

Bringt dir ja nichts, wenn deine Soundkarte nicht genug Leistung hat und du nicht zufrieden bist.

Ich selbst habe die Kopfhörer mit 80 Ohm und bin sehr zufrieden.

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Die Strafe sollte höher ausfallen.

Ich hätte nichts dagegen, wenn die Bußgelder grundsätzlich höher ausfallen. Ich meine, wenn man ortsfremd ist und das Schild "übersehen" hat (weil man ein schlechter Autofahrer ist), dann sind 10 € vielleicht okay, aber ich schätze, dass 90 % der Verstöße vorsätzlich und nicht fahrlässig sind.

Oftmals haben solche Schilder einen Grund (oh, welch Wunder!)

100 € Minimum.
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Erst einmal ist festzuhalten, dass die Autobahn bereits ab hier beginnt.

Bild zum Beitrag

Dementsprechend gilt hier auch die Geschwindigkeit nach § 3 Absatz 3 Nr. 2c Satz 2 StVO.

Grundsätzlich wird durch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung die vorherige aufgehoben (überschrieben). Es kann also nicht gleichzeitig 50 km/h (für alle) und 80 (bei Nässe) gelten.

Bei trockener Fahrbahn dann also keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Einen Beschleunigungsstreifen konnte ich nicht sehen, bei StreetView war aber auch Baustelle.

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Das ist denke ich reine Übungssache. Irgendwann kannst du die Geschwindigkeit gut einschätzen und bremst nur so weit ab, dass du "langsam genug" ankommst.

Bis dahin ist das, was du beschreibst, aber korrekt. Denn lieber etwas zu früh bremsen.

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