Wer darf bei diesem Schild parken?
6 Antworten
Alle Fahrzeuge außer LKW über 3,5 t Gesamtgewicht dürfen hier halten und parken. Das Verbotsschild gilt nur für diese Fahrzeugklasse (unterstes Zusatzzeichen).
Das mittlere Schild weist nur darauf hin, dass das auch für den Seitenstreifen gilt – dass da ein PKW abgebildet ist, ist nicht relevant.
Parken dürfen hier Zweiräder, PKW, Busse und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse.
Das 1. Zusatzzeichen (1060-31) bedeutet: auch auf dem Seitensstreifen.
Das 2. Zusatzzeichen (1010-51) bedeutet: nur Kfz mit einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen inkl. Anhänger und Zugmaschinen - außer PKW und Busse.
Die Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das Zeichen darüber.
Also Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen. Wobei der Seitenstreifen nur für LKW gilt.
Also PKW dürfen auf dem Park- und Seitenstreifen parken.
Kommt jetzt noch darauf an ob es sich um ein festes oder mobiles Schild handelt.
Das OLG Düsseldorf und andere haben klargestellt, dass sich Zusatzzeichen prinzipell auf das Schild unmittelbar darüber beziehen. In dem Fall der Seitenstreifen, der für LKW tabu ist, für PKW aber nicht. Denn für die Gilt das nicht. Aber das Halteverbot auf der Straße schon.
Keine Ahnung was da wirklich gewollt war. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Ganz davon abgesehen, dass das Schild an sich ohnehin angreifbar ist, da sich die Zusatzzeichen überlappen.
Das ist unser Problem mit den Zusatzzeichen, jeder interpretiert es anders und es gibt verschiedene Auffassungen, die scheinbar alle als gültig angenommen werden können. So weiß niemand wirklich, was gilt. Es wird Zeit, dass die StVO dahingehend endlich mal angepasst wird.
Der Satz in der StVO, der angibt, dass Zusatzzeichen auch zu den Verkehrszeichen zählen, lässt bei vielen die Interpretation zu, dass sich Zusatzzeichen auf andere Zusatzzeichen beziehen können – zumal die Klarstellung, dass Zusatzzeichen grundsätzlich unter dem Verkehrszeichen (und nicht darüber) angebracht werden, dies bekräftigt.
Man sollte viel öfter von den "gemeinsamen Zusatzzeichen" Gebrauch machen, die zumindest verdeutlichen können, dass mehrere Regelungen auf einem Blechschild gemeinsam gelten.
Ich verstehe, woher das kommt und dass das auch die Behörden selbst immer unterschiedlich regeln.
In der STVO oder der Verwaltungsvorschrift steht irgendwo, dass es nicht mehr als 2 Zusatzzeichen sein sollten. Denn dann gibt es immer viele Interpreationsmöglichkeiten. Aber auch schon bei 2 Zusatzzeichen ist es nicht immer eindeutig, wie in dem Fall. Hier ist nämlich die Frage bezieht sich der LKW nur auf den Seitenstreifen oder auch auf das Halteverbot. Beides wäre denkbar. Daher wäre es angesagt beides auf einem Zusatzzeichen darzustellen.
In der STVO oder der Verwaltungsvorschrift steht irgendwo, dass es nicht mehr als 2 Zusatzzeichen sein sollten.
Ich weiß, was du meinst. Da ging es glaube ich um den fließenden Verkehr. Bei Regelungen zum Parken (vermutlich auch inkl. Halten) dürfen es demnach theoretisch mehr sein. Ich kann aber nochmal nachsehen.
Ich hatte es falsch im Kopf. Das mit dem ruhenden/fließenden Verkehr gilt für mehrere Verkehrszeichen an einem Pfosten. Bei Zusatzzeichen gilt die Begrenzung von grundsätzlich zwei Vorschriftzeichen an einem Pfosten.
VwV-StVO zu §§ 39 bis 43, Abs. III Nr. 16 b
Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39 Absatz 3 Satz 3).
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Hier ist nämlich die Frage bezieht sich der LKW nur auf den Seitenstreifen oder auch auf das Halteverbot. Beides wäre denkbar. Daher wäre es angesagt beides auf einem Zusatzzeichen darzustellen.
Ja, da stimme ich dir zu. Ich gehe jedoch immer davon aus, dass ein Zusatzzeichen immer ein Zusatz ist, und zwar auf ein Verkehrszeichen (Ver- oder Gebot).
Beim fließenden Verkehr geht ja auch darum nicht zu viele Schilder auf einem Haufen zu haben, da die beim Fahren nicht aller erfasst werden können. Auch beim ruhenden Verkehr sind mehr als 2 Zusatzzeichen nur in Ausnahmefällen geduldet.
Merke: Ein Zusatzzeichen: Alles was da drauf steht muss erfüllt sein. Alles UND-Verknüpft. Zwei oder mehr Zusatzzeichen: Kann Und oder oder verknüpft sein. Also mehr als dreideutig.
Niemand, weder Pkw, noch Lkw und auch nicht auf dem Gehweg, also neben der Fahrbahn. In beiden Richtungen ab dem Schild.
In beide Richtungen? Schilder gelten immer nur in Fahrtrichtung und nicht Rückwärts.
Aber gilt das schild nicht nur für Fahrzeuge über 3,5 t, außer Omnibusse und pkw mit anhänger??
Nein, dann wäre ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Ausser........"
Auf dem Fußweg darf man nur Parken wenn dies AUSDRÜCKLICH erlaubt ist!!
Warum dürfen PKW nicht auf der Fahrbahn halten? Ein Zusatzzeichen bezieht sich grundsätzlich nicht auf ein anderes.
Wie müsste es deiner Meinung nach aussehen, wenn PKW auf der Fahrbahn halten dürfen?