Verkehrsschilder richtig verstanden?

3 Antworten

Eingeschränktes Halteverbot, das heißt, Mo. – Fr. 9 bis 20 Uhr darf ich hier nicht parken.

Richtig. Zusatzzeichen beziehen sich immer nur auf das Hauptzeichen bzw. weitere Zusatzzeuchen über dem Zusatzzeichen.

& Mo.–Fr. von 20 bis 9 darf ich mit Parkscheibe bis 2 StD. Parken;

Richtig, denn dieses Zusatzschild hängt unter der Zeitangabe, gilt also außerhalb der genannten Zeit.

Samstag 0 bis sonntags 0 Uhr darf man ohne Parkscheibe

Nein, auch das liegt außerhalb der genannten Zeit und dann kommt das nächste Zusatzzeichen, also das mit der Parkscheibe, zum Zuge. Auch am WE ist eine Parkscheibe erforderlich.

die Bewohner mit Parkausweis Nr.4 sind nicht davon betroffen, dürfen jederzeit parken?

Richtig. Anwohner mit Parkausweis sind von den darüber stehenden Regelungen befreit.

Junge19245 
Fragesteller
 01.04.2024, 12:38

Danke

1
KevinHP  05.04.2024, 23:02

Das Haltverbot gilt doch nur zu den genannten Zeiten. Warum brauche ich dann außerhalb der Zeiten eine Parkscheibe?

0
Hamburger02  05.04.2024, 23:24
@KevinHP

Der Grund dürfte die Parkplatznot und die Parkberwirschfatung durch die Gemeinde sein. Durch das absolute Halteverbot sollen während der Geschöftszeiuten verhindert werden, dass alles zugeparkt wird und außerhalb der Geschäftszeiten soll verhindert werden, dass Nicht-Anwohner die wenigen Parkplätze zu lange besetzen, sodass für die Anwohner am Ende keine mehr übrig bleiben. In der Regel müssen die Anwohner für ihren Parkausweis auch reichlich viel Geld bezahlen, während Besucher erstmal gar nichts bezahlen. Dann sollen sie auch nicht länger parken dürfen.

0
KevinHP  06.04.2024, 05:57
@Hamburger02

Meine Frage ist, ob das Zusatzzeichen überhaupt gültig ist, wenn (während) das Hauptzeichen außer Kraft ist.

Ich hoffe, du verstehst, was ich meine. 😅

Edit: Und wie würdest du es beschildern, wenn die Parkscheibenpflicht nur zu den genannten Zeiten gelten soll?

0
Hamburger02  06.04.2024, 09:23
@KevinHP
Ich hoffe, du verstehst, was ich meine. 😅

Ich denke schon und in einem sind wir uns wohl einig: einfach und klar ist nicht zu verstehen, was wirklich gemeint ist und im Vorbeifahren schon gleich gar nicht. Da muss man fast schon die entsprechenden Gesetze studiert haben und trotzdem bleiben Unsicherheiten.

Edit: Und wie würdest du es beschildern, wenn die Parkscheibenpflicht nur zu den genannten Zeiten gelten soll?

Zunächst wäre es ja ein Widerspruch, zu den selben Zeiten ein Halteverbot und eine Parkscheibenpflicht anzuordnen. Das würde sich schon mal widersprechen.

Würde die Parkscheiubenpflicht nur für bestimmte Zeiten gelten, würde ich das am verständlkichsten halten, wenn diese Zeit auf dem Schild unter dem "2 Stunden" hingeschrieben wird.

0
KevinHP  06.04.2024, 10:31
@Hamburger02
Zunächst wäre es ja ein Widerspruch, zu den selben Zeiten ein Halteverbot und eine Parkscheibenpflicht anzuordnen. Das würde sich schon mal widersprechen.

Nicht direkt. Denn so wird das Parken für einen bestimmten Bereich auf eine bestimmte Zeit geregelt.

Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen. | Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 64 StVO (Zeichen 290.1, Nr. 4)

Das Parken kann also – trotz Haltverbotszone – erlaubt werden.

Würde die Parkscheiubenpflicht nur für bestimmte Zeiten gelten, würde ich das am verständlkichsten halten, wenn diese Zeit auf dem Schild unter dem "2 Stunden" hingeschrieben wird.

Ich sehe das auch so, dass man die beiden Zusatzzeichen (gültige Zeit und Parkscheibe) andersherum anbringen sollte. Allerdings ändert das nichts daran, dass der Bezug bei mehreren Zusatzzeichen oft sehr schwer erkennbar ist und möglicherweise logisch hergeleitet werden muss – wie du schon sagst, während der Fahrt.

Behörden sollten öfter davon Gebrauch machen, mehrere Zusatzzeichen auf einem Schild zu kombinieren, wenn dadurch der jeweilige Bezug eindeutiger wird.

0
Junge19245 
Fragesteller
 08.04.2024, 14:02

und Wochenende ebenfalls 2 Stunden mit Parkscheibe

0

In der Zeit von Mo-Fr, 9-20 Uhr handelt es sich um eine Haltverbotszone.

Parken ist in dieser Zeit nur auf gekennzeichneten Flächen und mit Parkscheibe erlaubt.

Bewohner sind von der Parkscheibenpflicht ausgenommen, können auf den gekennzeichneten Flächen also beliebig lange parken.

Außerhalb der Zeiten handelt es sich nicht um eine Haltverbotszone und alle Schilder sind irrelevant.

So wie ich das verstehe, dürfen Bewohner dort mit ihrem Ausweis Nr. 4 immer dort parken.

Von Montag bis Freitag 9-20 Uhr gilt eingeschränktes Halteverbot.

Außerhalb dieser Zeiten und am Wochenende darf man mit Parkscheibe maximal 2 Stunden dort parken