Bußgeldbescheid kann ich eine klage einreichen?

6 Antworten

Die Fristen wurden eingehalten. Ein Widerspruch ist daher zwecklos.

Ein Halteverbot muss 72 Stunden (3 Tage) vorher angekündigt werden. Da diese Frist bei dir problemlos eingehalten wurde ist es vollkommen in Ordnung das du kostenpflichtig versetzt wurdest. Da diese Zeitspanne so vom Bundesverwaltungsgericht schon festgelegt wurde stehen deine Chancen mehr als schlecht das du dagegen vorgehen kannst.

Nein, es reicht, wenn das Verbotsschild 3 Tage vorher aufgestellt wird.

 Am 29.09 sollte von 7-14 Uhr kein Auto dort stehen.

und du wunderst dich dass dein Fahrzeug kostenpflichtig versetzt wurden. da kommst nicht raus, wurde rechtzeitig angekündigt. die Schilder wurden bereits am 25. aufgestellt.

Der BVerwG hat entschieden, dass man nicht auf einen unbefristeten Parkplatz vertrauen kann. Von einem Pkw-Fahrer wird erwartet, dass dieser innerhalb von 3 Tagen sein Fahrzeug aufsucht und das Schild sieht und somit wegfahren kann.!

Das BVerwG stellte klar, dass das Vertrauen auf unbefristetes Parken eingeschränkt ist: Allerdings müsse ein Verkehrszeichen mit Halteverbot mit vollen drei Tagen Vorlaufzeit aufgestellt werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/halteverbot-waehrend-des-urlaubs-auf-parkplatz-aufgestellt-wann-ist-abschleppen-erlaubt_136393.html