Aufhebung des absoluten Halteverbotes?

5 Antworten

Anlage 2 lfd. Nr. 61 StVO:

Ge- oder Verbot
1. Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.

Angesichts der StVO bin ich auf deiner Seite.

  • Bei 1. beginnt ein temporäres Haltverbot.
  • Bei 2. beginnt eine andere Regelung, nämlich ein dauerhaftes Haltverbot. Durch diese andere Regelung wird das 1. (temporäre) Haltverbot bereits ungültig. Ab hier gelten also nicht beide gleichzeitig, sondern ausschließlich das dauerhafte.
  • Bei 3. beginnt wieder eine andere Regelung, nämlich das Ende des Haltverbots. Daher wird das 2. (dauerhafte) Haltverbot ungültig. Allerdings nur innerhalb eines ggf. bei 3. genannten Zeitraumes. Außerhalb eines ggf. bei 3. genannten Zeitraumes wird keine Regelung getroffen und das dauerhafte Haltverbot gilt weiter.

Das ist so sicher nicht beabsichtigt gewesen, aber so ist es nunmal angeordnet. Leider neigen insbesondere Amtsrichter allerdings manchmal dazu, nicht nach dem Angeordneten, sondern nach dem Beabsichtigten zu urteilen.

Ist eigentlich ganz klar geregelt.

Du hast ein temporäres Halteverbot das durch das dritte Schild wieder aufgehoben wurde.

Dazu kommt ein permanentes Halteverbot für die Wendeanlage. Und das wurde eben nicht aufgehoben, das braucht auch nicht aufgehoben zu werden da es ja einseitig nur für einen bestimmten Bereich gilt, nämlich für den Wendebereich.

Ich denke, dass durch die Beschilderung der Sinn, nämlich ein Halteverbot im Wendekreis, hinreichend klar ist. Selbst wenn die Beschilderung nicht 100% regelkonform sein sollte, wird vermutlich jedes Gericht darauf abzielen, dass erkennbar ist, was erreicht werden soll. Ich glaube nicht, dass Du hier etwas erreichen kannst.

Wäre es dann nicht so, auch wenn Schild 2 permanent steht, dass das Schild 2 durch das Schild 3 aufgehoben wurde?

Nein!

Mit etwas logischem Denken kommt man von selbst darauf:

  1. Das permanente Schild (Nummer 2) gilt immer und zwar schon länger und vermutlich auch noch für längere Zeit
  2. Die temporären Schilder (1 & 3) wurden von einer Baufirma, Umzugsfirma, Veranstaltungsfirma oder Privatleuten für irgendeine Aktion (falsch?!?!?!) aufgestellt oder von besoffenen Jugendlichen nur aus Spaß weggestellt.
  3. Das fest installierte Schild hat die höchste Priorität, denn nur weil ein Umzug, eine Baumaßnahme oder ein Volksfest stattfindet, wird die Verkehrssituation, die Schild 2 rechtfertigt nicht plötzlich verändert.