Absolutes Halteverbot, trotzdem parken auf Parkplatz?
Unten seht ihr ein Schild dass den Start des Halteverbotes kennzeichnet. Rechts und links sind aber Parkplätze, die von der Fahrbahn abgetrennt sind (da wo auch dennoch viele Autos stehen) meine Frage, ist das so jetzt rechtens? Darf man dennoch in den Parkbuchten stehen und das Verbot gilt nur für die Straße? Oder gilt das für der Parkplatz und für die Straße?
3 Antworten
Hier gilt sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem Parkstreifen absolutes Haltverbot.
Das obere Schild bezieht sich zu zunächst nur auf die Fahrbahn. Das darunter angebrachte Zusatzzeichen besagt "auch auf dem Seitenstreifen" – somit gilt es zusätzlich auch dafür.
Mit dem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" würde es wiederum nur für den Parkstreifen und nicht für die Fahrbahn gelten (was aber aufgrund der Unsinnigkeit eher selten vorkommen sollte).
Wenn ich das Schild richtig interpretiere, dann gilt dort seit 29.02.2024 7 Uhr absolutes Halteverbot, egal um welche Tageszeit es sich handelt. Meines Erachtens gilt das dann natürlich auch für die Parkbuchten (Zusatzschild).
Wahrscheinlich hat das Ordnungsamt hier noch nicht kontrolliert - Aber irgendwann wirds ein Knöllchen für den Greizer geben ;-)
Durch das Zusatzzeichen 1052-37 "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen" ist eindeutig geregelt, dass man in den Parkbuchten nicht mehr halten oder gar parken darf ab dem 29.02.2024