Absolutes Halteverbot, trotzdem parken auf Parkplatz?

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Hier gilt sowohl auf der Fahrbahn, als auch auf dem Parkstreifen absolutes Haltverbot.

Das obere Schild bezieht sich zu zunächst nur auf die Fahrbahn. Das darunter angebrachte Zusatzzeichen besagt "auch auf dem Seitenstreifen" – somit gilt es zusätzlich auch dafür.

Mit dem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" würde es wiederum nur für den Parkstreifen und nicht für die Fahrbahn gelten (was aber aufgrund der Unsinnigkeit eher selten vorkommen sollte).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Wenn ich das Schild richtig interpretiere, dann gilt dort seit 29.02.2024 7 Uhr absolutes Halteverbot, egal um welche Tageszeit es sich handelt. Meines Erachtens gilt das dann natürlich auch für die Parkbuchten (Zusatzschild).

Wahrscheinlich hat das Ordnungsamt hier noch nicht kontrolliert - Aber irgendwann wirds ein Knöllchen für den Greizer geben ;-)

Durch das Zusatzzeichen 1052-37 "Halte­ver­bot auch auf dem Seiten­streifen" ist eindeutig geregelt, dass man in den Parkbuchten nicht mehr halten oder gar parken darf ab dem 29.02.2024