Ihr kommt aus gegenüberliegenden Straßen, also seid ihr jeweils Gegenverkehr.

In diesem Fall gilt nicht die Rechts-vor-Links-Regel und auch nicht das Vorfahrt-Achten-Schild. Der Radfahrer hat auch das Vorfahrt-Achten-Schild, also seid ihr "gleichberechtigt".

Jetzt kommt's: Wenn ihr beide geradeaus fahren wollt, könnt ihr bequem aneinander vorbeifahren. Will aber einer von beiden abbiegen, dann gilt folgendes:

§ 9 Absatz 3 StVO

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Für den Fahrradfahrer bist du das entgegenkommende Fahrzeug (du möchtest geradeaus fahren). Daher muss der Radfahrer warten, bevor er abbiegen darf.

Würdest du nach rechts abbiegen wollen, hättest du gemäß § 9 Absatz 4 StVO trotzdem die Vorfahrt.

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Na da passt doch mein letzter Absatz meiner Antwort zu deiner anderen Frage: 😉

https://www.gutefrage.net/frage/warum-darf-ich-vor-dem-gruenen-pkw-fahren-2#answer-602263996

Wie die anderen auch schon geschrieben haben, das blaue Auto kommt von rechts. Da es sich (wie du auch) nicht auf einer Vorfahrtstraße befindet – laut dem Schild sind eure beiden Straßen "Nebenstraßen" –, gilt für euch Rechts vor Links.

Das Vorfahrt-Achten-Schild gilt für dich nur im Bezug auf die Vorfahrtstraße (die nach links um die Kurve geht).

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Relevant ist hier das Zusatzzeichen, welches unter dem Vorfahrtstraßenschild hängt – denn das zeigt den Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße.

Bild zum Beitrag

(in deinem Fall anders gedreht)

1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.

Hier spielt es also erst mal keine Rolle, wer geradeaus fährt oder wer um die Kurve fährt. Das grüne Auto befindet sich auf einer untergeordneten Straße und hat das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" mit dem entsprechenden Zusatzzeichen, das den Verlauf der abknickenden Vorfahrt zeigt.

Bild zum Beitrag

Das grüne Auto muss also auf jeden Fall warten.

Die untergeordneten Straßen (in diesem Fall aus deiner Sicht links und geradeaus) haben untereinander keine besondere Vorfahrtsregel – also "Rechts vor Links". Wenn von links noch ein Auto kommen würde, müsste das grüne Auto (nachdem die Vorfahrtstraße frei ist), zunächst noch das Auto durchlassen, das aus dessen Sicht von rechts kommt.

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Bei YouTube-Videos nennt sich diese Option "Statistiken für Interessierte". Das sind Metadaten bzw. zeigt bestimmte Messwerte des aktuell abgespielten Videos an.

Den Button bei Shorts kenne ich bisher nicht, vielleicht ist das eine Beta-Funktion.

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Hier eine kleine Auswahl von Liedern, die ich sehr schön finde. Der Text ist mir meist egal – ich achte eher auf Melodie, Harmonie und Rhythmus.

https://www.youtube.com/watch?v=d3Z-jNxBFhM

https://www.youtube.com/watch?v=gplikLaYeyI

https://www.youtube.com/watch?v=eW9r-0ilmIU

https://www.youtube.com/watch?v=7qM8lUIcS9M

https://www.youtube.com/watch?v=bgyMdvSA1mM

https://www.youtube.com/watch?v=YQ4DURVPtl8

https://www.youtube.com/watch?v=alfNcOvxb6Q

https://www.youtube.com/watch?v=R4RMuUrGIU4

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Nein, eine Kennzeichenpflicht ist nicht notwendig

Auch wenn ich es befürworten würde, dass die "Führer" von Fahrrädern bei Straftaten belangt werden können, halte ich eine Kennzeichenpflicht für nicht umsetzbar. Der Mehraufwand für Behörden, die für die Besitzer entstehenden Kosten und allgemein die dadurch entstehenden Regelungen würden für mich den Rahmen sprengen.

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Relevant ist, zu welchem Zeitpunkt der Fahrradfahrer an diese Einmündung kommt.

Der Autofahrer muss beim Heranfahren an die Querstraße bereits vorher schauen, ob von links oder rechts andere Verkehrsteilnehmer kommen, die parallel zur Fahrbahn gehen/fahren, und entsprechend vorher anhalten, um diese passieren zu lassen.

Der Autofahrer muss also so vorsichtig heranfahren, dass er gleichzeitig einsehen kann, ob bspw. ein Fahrradfahrer von links kommt, und trotzdem rechtzeitig anhalten kann, um ihn passieren zu lassen. Je nach Gestaltung der Einmündung und ggf. Bepflanzung/Gebäude, die die Sicht verdecken, kann das natürlich schwierig werden – im Normalfall ist rechtzeitiges Anhalten aber problemlos möglich.

Erst wenn der Autofahrer sehen kann, dass weder Fußgänger noch Radfahrer unmittelbar ankommen, darf er weiter vor zur (imaginären) Sichtlinie vorfahren.

Das gilt natürlich nicht, wenn der Autofahrer Vorfahrt hat – denn dann bleibt er üblicherweise nicht im Weg des Fahrradfahrers stehen.

Wenn dann ein Fahrradfahrer angefahren kommt (den der Autofahrer zuvor noch nicht sehen konnte), dann handelt es sich um eine "unvermeidbare" Behinderung, die nicht weiter geregelt ist. Dementsprechend muss der Fahrradfahrer hier warten, bis sein Weg wieder frei ist. Er kann alternativ auch absteigen und die Fahrbahn als Fußgänger überqueren. In der Praxis ist das Verlassen des Radweges (wie in deiner Zeichnung zu sehen) auch kein Problem – du musst dann natürlich nur vorsichtiger unterwegs sein.

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Wie an normalen Einmündungen (ohne Kreisbahn) auch, muss man sich gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 StVO rechts einordnen, bevor man abbiegt. Gelb begeht hier daher meines Erachtens einen Verstoß gegen diese Regelung.

Der innere Fahrstreifen ist dafür gedacht, um an ausfahrenden Fahrzeugen vorbeizufahren (oder diese zu überholen), damit man schneller vorbei kommt. Wenn man nicht an der ersten Ausfahrt ausfahren möchte (wie Gelb), kann man nach dem Einfahren auf den inneren Fahrstreifen wechseln. Vor der Ausfahrt muss trotzdem der rechte Fahrstreifen benutzt werden, also müsste sich Gelb hier nach der unteren Ausfahrt wieder rechts einordnen.

Es gibt Kreisverkehre, da ist der Bereich kurz vor einer Ausfahrt mit einer durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung versehen.

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Genaugenommen gilt diese Schilderkombination nur zwischen 10 und 18 Uhr (was auch das blaue P aufhebt), aber offensichtlich handelt es sich um Parkbuchten, sodass man auch ohne eine Beschilderung dort parken darf.

Dementsprechend darfst du außerhalb der Gebührenpflicht dort kostenlos parken.

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Keine der Antwortmöglichkeiten passt zum Bild. Hier ist es erforderlich, abzubremsen, da wir ein Hindernis haben, sehen, dass Gegenverkehr kommt und die Gefahrstelle nicht eindeutig überblicken können.

Bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, dass diese – bei mit Gefahrzeichen kombinierter Anordnung – nach offensichtlichem Ende der Gefahrstelle (hier Baustelle) automatisch aufgehoben ist; geregelt in Anlage 2 Abschnitt 7 lfd. Nr. 55 StVO:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
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Die Formulierung "180 Minuten" weist auf einen nicht-öffentlichen Parkplatz hin. Handelt es sich um ein Geschäft o.Ä.?

Dann musst du notfalls das Kleingedruckte lesen. Ich würde aber sagen, dass das so gemeint ist, dass man nachts unbegrenzt dort parken darf.

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Wenn du 15 auf dem Tacho hattest, wirst du maximal 13 km/h schnell gewesen sein, vermutlich sogar noch etwas weniger. Es sollte daher nicht mehr als 50 € Verwarngeld/Bußgeld werden.

Meist wird ab 10 km/h geblitzt.

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Das kann ich leider nicht beantworten. Wenn beide Schilder weiß/grau und rund sind, widersprechen sie sich und eins von beiden wäre "unsinnig".

Vielleicht hast du aber auch was übersehen.

Falls du die Stelle bei StreetView findest und die Schilder dort zu sehen sind, füge den Link gerne noch in deiner Frage ein.

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