Stellt es eigentlich bereits eine Verkehrsbehinderung dar, wenn der Fahrradfahrer einen Schlenker machen muss, weil Auto zu weit in die Einmündung fährt?
Sprich das Auto will von einer Seitenstraße abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße und fährt dafür auf den Fahrradweg, so dass der Fahrradfahrer auf dem Fahhradweg ausweichen muss.
Für Leute, die die Frage nicht ganz verstehen, habe ich eine wunderschöne Zeichnung gemacht: grün ist der Weg des Fahrradfahrers, alles andere sollte hoffentlich erkennbar sein 😅😂.
11 Antworten
Relevant ist, zu welchem Zeitpunkt der Fahrradfahrer an diese Einmündung kommt.
Der Autofahrer muss beim Heranfahren an die Querstraße bereits vorher schauen, ob von links oder rechts andere Verkehrsteilnehmer kommen, die parallel zur Fahrbahn gehen/fahren, und entsprechend vorher anhalten, um diese passieren zu lassen.
Der Autofahrer muss also so vorsichtig heranfahren, dass er gleichzeitig einsehen kann, ob bspw. ein Fahrradfahrer von links kommt, und trotzdem rechtzeitig anhalten kann, um ihn passieren zu lassen. Je nach Gestaltung der Einmündung und ggf. Bepflanzung/Gebäude, die die Sicht verdecken, kann das natürlich schwierig werden – im Normalfall ist rechtzeitiges Anhalten aber problemlos möglich.
Erst wenn der Autofahrer sehen kann, dass weder Fußgänger noch Radfahrer unmittelbar ankommen, darf er weiter vor zur (imaginären) Sichtlinie vorfahren.
Das gilt natürlich nicht, wenn der Autofahrer Vorfahrt hat – denn dann bleibt er üblicherweise nicht im Weg des Fahrradfahrers stehen.
Wenn dann ein Fahrradfahrer angefahren kommt (den der Autofahrer zuvor noch nicht sehen konnte), dann handelt es sich um eine "unvermeidbare" Behinderung, die nicht weiter geregelt ist. Dementsprechend muss der Fahrradfahrer hier warten, bis sein Weg wieder frei ist. Er kann alternativ auch absteigen und die Fahrbahn als Fußgänger überqueren. In der Praxis ist das Verlassen des Radweges (wie in deiner Zeichnung zu sehen) auch kein Problem – du musst dann natürlich nur vorsichtiger unterwegs sein.
Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, kann man hier nachlesen.
Wenn das Auto den Radfahrer gesehen hat und trotzdem zu weit vorgefahren ist, war das für das Auto vermeidbar und daher eine Behinderung.
War der Radweg frei und das Auto ist ein Stück vorgefahren, weil es nur so möglich ist, den Querverkehr auf der Fahrbahn zu beobachten und kommt dann ein Radfahrer, dann war das für das Auto unvermeidbar und daher keine Behinderung.
Es kann für den Radfahrer dann § 11 Abs. 3 StVO zur Anwendung kommen:
Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert
"Wunderschöne Zeichnung" in der Tat ;) Nein, das ist keine Behinderung in dem Sinne, wie du wahrscheinlich meinst. Wenn der PKW so weit vorziehen muss, damit er was sehen kann, du zu dem Zeitpunkt aber noch weiter weg warst, ist es keine. Zieht er aber vor und erkennt, dass noch einige Autos auf der Straße sind, die er erst passieren lassen muss, dann ist er an sich verpflichtet, dir den Weg freizumachen.
Allerdings: §1 der STVO (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dann ist es in der Tat eine Behinderung, da hast du Recht. Ich find das als Radfahrer auch immer extrem nervig und vor allem auch gefährlich, weil du ja auf die Fahrbahn ausweichen musst, was an sich verhindert werden sollte.
Mich nervt es an dieser einen Straße - die ich inzwischen leider regelmäßig fahren muss - der Hochbordradweg ist da sowieso auch ohne Autos schon extrem nervig, weil der jedes Mal bei allen Einmündungen erstmal 10-15cm runtergeführt und hochgeführt wird und das auf einer Piste, wo ich mir denke "Federung wäre echt geil". Gefährlich ist es nicht, dafür ist die Hauptstraße doch zum Glück weit genug noch weg, aber die Stelle, wo am nicht gut, aber am besten den Bordstein wieder hochkommt, ist meistens ca 1m breit und wenn da Autos dann auch noch vorstehen - das geht mir manchmal richtig auf den Piss...
Mit Minus 1 cm Abstand beim Überholen ... Meine Lieblingserlebnisse xD.
Und dann kommt: "Ich war weit genug weg".
Ich hatte mal eine Diskussion mit einem Autofahrer, weil ich, aus Schreck tatsächlich, gegen sein Auto gehauen habe. Man muss sagen, ich bin 1,58m groß - man kann sich also meine Armreichweite ungefähr vorstellen. Er natürlich wütend ohne Ende. Ich "1,5m Abstand, du warst viel zu nah dran! Du gefährdest mich hier." Er "Das war weit genug." Ich: "Junge, wenn ich mit meinem Arm dein Auto erreiche, dann warst du NICHT weit genug weg. Ich bin 1,58, ich habe keine 1,7m langen Arme!"
Er hat es bis zum Schluss nicht eingesehen und war der Meinung, der Abstand war gut...
die allerbesten Erlebnisse, ich sags dir. Da hast du schon Angstschweiß im Helm, bevor der vorbei ist. Ich fahre viel Auto und auch Fahrrad und versuche immer für andere Teilnehmer mitzudenken. Klappt nur nicht immer, weil manche echt solche Böcke schießen (Auto UND Fahrrad), das kann man sich nicht vorher überlegen.
Ein nicht kritikfähiger, uneinsichtiger Mensch. Vielleicht etwas grob, aber manchmal denke ich mir bei solchen Leuten: Polizei, haben Sie das gesehen? Lappen weg, und wenn’s sein Wischmopp ist!
Dann kommt so ein LeetCode und fährt ordnungsgemäß um die Kurve. Der hinter mir fährt in Lichtgeschwindigkeit an mir vorbei.
Grundsätzlich ja. Man darf keine andere Infrastruktur zustellen/befahren, wenn man diese nicht auch sofort räumen kann - Gilt für Kreuzungen. Gilt für Zebrastreifen. Gilt für Gehwege (z.b. wenn man aus Parkplätzen raus fährt). Gilt für Radfurten und Radwege. Wirklich scheren und interessieren tut es Kraftfahrer aber eigentlich nur an Bahnübergängen - und da auch nicht immer, wie teilweise auch hin und wieder Berichte in Nachrichten oder Dashcams z.b. belegen. Warum das so ist, kann sich jeder selbst seinen Reim drauf machen.
Davon ab mache ich das gern so, daß ich da dann anhalte, daß Rad vor den Kühler schiebe und warte, bis die Straße neben mir frei ist und dann im normalen Schritttempo, nachdem ich mich nochmal überzeugt habe, daß auch wirklich keiner kommt, daß Rad an dem Fahrzeug vorbei schiebe. Wenn in der Zwischenzeit wieder ein Auto kommt - tja, pech. Wie nennt sich das nochmal? "Hinnehmbares Hindernis". Tja, ich dann in dem Moment auch - hätte er dort gehalten, wo es angezeigt war, wäre ich längst weg - so aber...
Das Fahrrad oder der Fußgänger haben hier Vorfahrt beziehungsweise Vorfuß. Da der Pkw Abbieger ist.
Natürlich gehört der Pkw zu diesem Zeitpunkt nicht dorthin.
Auch das ist klar, aber nicht die Frage.
Da muss der Anzeigen Haupt-Meister erscheinen. Da es eine Behinderung ist.
Nicht wahr? Ich werde mich direkt morgen bei einer Kunstakademie bewerben!
In der Regel passiert mir das bei Straßen, die so voll sind, dass die Autofahrer eigentlich immer zurückfahren müssten, es aber so gut wie nie tun - und auch da, wo sie es einsehen könnten.