Einbahnstraße - Links abbiegen?

6 Antworten

Anliegen 1:

§ 9 Abs. 1 Satz 2 StVO besagt dazu:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Das "möglichst weit" muss im Lichte der Anlage 2 lfd. Nr. 9.1 StVO gesehen werden:

Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Einbiegen und im Verlauf einer Einbahnstraße auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV entgegen der Fahrtrichtung achten.

Das "achten" kann dahin gehend ausgelegt werden, dass man sich nur so weit nach links einordnen darf, dass entgegenkommende Radfahrer weder behindert noch gefährdet werden. Eine konkrete Meterangabe ist mir dazu nicht bekannt, aber meinem persönlichen Empfinden nach sollten es schon wenigstens 1,5 m sein.

So weit die allgemeinen Regeln.
In der konkreten Situation auf dem Foto ist aufgrund der Fahrbahnverengung im Einmündungsbereich aus der Rheinstraße kommend allerdings gar kein Platz, sich irgendwie nach links einzuordnen. Das "möglichst weit links" würde ich in dieser Situation eher möglichst weit rechts bedeuten, wobei aufgrund der Fahrbahnverengung auch noch § 6 StVO ins Spiel kommt:

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Die Fahrbahnverengung macht das in meinen Augen eher fahrradunfreundlich. Vielleicht war sie ja schon da, bevor die Straße für Radfahrer freigegeben wurde.

Anliegen 2:

Das Zeichen 102 weist den Roten eindeutig auf die rechts-vor-links-Regelung hin. Da gibt es keine zwei Meinungen.

Irritierend wirkt hier die rote Pflasterung im Einmündungsbereich, die optisch eine Vorfahrt für Rot suggeriert, die tatsächlich aber nicht besteht. Auch die Fahrbahnverengung wirkt in diese Richtung. Das könnte man baulich sicherlich besser gestalten, um solche wie von dir beschriebenen Situationen zu vermeiden.

Hallo,

1 Wenn Radfahrer frei sind, etwa 1,50m zum linken Fahrbahnrand halten.
Radschutzstreifen sind hier allerdings anzubringen.
Doch hier scheint sogar eine Verkehrsinsel zu sein.

Der "Rote Pfeil" hat wohl seinen Führerschein in der Lotterie gewonnen.
Oder einfach nur das Schild verwechselt.

2 Auch wenn dass Schild "Vorsicht Gefährliche Kreuzung oder Einmündung" nicht gut erkennbar wäre, gilt hier nicht links vor rechts. Selbst wenn du Gegenverkehr hättest.
Und wenn es nur ein Zweirad wäre.

Aber gerade an solchen Einmündungen,
mit solch exponierter Unübersehbarkeit,
bitte Vorfahrt und Vorrang nicht erzwingen.

Hansi

Also zu 2tens, ja da hast du recht...

Du hast Vorfahrt gegenüber dem von links kommenden Verkehr...

Aber das wusste der wohl nicht - ging mir auch schon so... Der Klügere muss dabei halt nachgeben - in dem Falle hättest du damit einen beinahe Unfall vermeiden können... Aber is ja nix passiert, nur ein Hupkonzert..

Zu 1tens, wenn du dich korrekt einordnen musst, dann tue das auch... Fahrräder werden nur selten gegen die Einbahnstraße geschickt und das ist dann aber markiert...


A65HN  30.03.2025, 10:18
Fahrräder werden nur selten gegen die Einbahnstraße geschickt und das ist dann aber markiert...

Zumindest in Köln ist gefühlt jede zweite Einbahnstraße auch in Gegenrichtung freigegeben.

deruser1973  30.03.2025, 10:20
@A65HN

Ja in München kenne ich auch mindestens eine, aber da ist der Boden entsprechend markiert, wo man Fahren darf und wo nicht...

Vielleicht deute ich den schwarzen Pfeil falsch, aber auf Einbahnstraßen, die für Radfahrer gegen die Fahrtrichtung freigegeben sind, fährt man nach dem Abbiegen wieder rechts.

Hallo

Die Tafel zeigt an das es eine Kreuzung gleichrangiger Straßen ist und da gilt rechts vor links

Gruß HobbyTfz