Zuerst „unbegrenzt“, dann 130 durchgestrichen – was bedeutet das?

6 Antworten

Wenn nach einem Verkehrszeichen 282, ohne dass nach diesem noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wurde, noch ein 278 kommt macht das erst mal keinen Sinn. Wie war denn das Limit vor dem 282? War es 130? Dann könnte es vielleicht sein dass das Schild einfach nach vorne verruckt, also die Begrenzung verkürzt werden sollte und das ursprüngliche Schild vergessen wurde abzubauen , oder es kam noch ein Überholverbot (für Lkw) zu der Geschwindigkeitsgebrenzung und man musste daher um beides aufzuheben statt einem 278 eben ein 282 aufstellen und hat dann eben vergessen das 278 abzubauen.

Schreib am besten die zuständige Autobahndirektion an und weise darauf hin.

Oder wurde das 282 von einem Verkehrsleitsystem angezeigt? Dann ist da vielleicht manchmal 130 und das wird dann eben mit dem 278 aufgehoben, zu Deiner Zeit wurde es aber schon früher per Leitsystem aufgehoben. Würde mich aber fast wundern denn dann könnte man nie ein anderes Limit als 130 anzeigen. Kann aber vielleicht sein dass ein bestehendes Überholverbot bleiben soll und daher kein 282 aufgestellt werden kann.

Vom Verkehrsleitsystem wird zuvor an der Stelle die Geschwindigkeit je nach Bedingung auf 130 km/h begrenzt, die dann grundsätzlich aufgehoben wird.

Handelte es sich wirklich um ein Schild, oder um eine bedarfsgeregelte (Un)Begrenzung?

Das kann ich leider nicht beantworten. Wenn beide Schilder weiß/grau und rund sind, widersprechen sie sich und eins von beiden wäre "unsinnig".

Vielleicht hast du aber auch was übersehen.

Falls du die Stelle bei StreetView findest und die Schilder dort zu sehen sind, füge den Link gerne noch in deiner Frage ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Für die Strecke gab es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber die Empfehlung sich an die Richtgeschwindigkeit zu halten....diese wurde dann wieder aufgehoben. Deutschland ist eben besonders bekloppt.


ascii0815  28.07.2025, 08:55

Nein, die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt auf der Autobahn immer, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt. Sie wird entsprechend auch nicht durch Verkehrszeichen aufgehoben.

Nach dem durchgestrichenen 130er-Schild darfst du weiterhin unbegrenzt schnell fahren, natürlich nur soweit es die Verhältnisse zulassen (§ 3 StVO: Sicht, Wetter, Verkehr etc.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Alles gehört zu meinem Leben dazu.