Hallo,

ich gehe davon aus, dass du die Maschine nach deinen Bedürfnissen ausgewählt hast. Solange sie das liefert, was sie verspricht, ist doch alles in Ordnung. Und sollte es Mängel geben, kannst du diese reklamieren.

Abgesehen von Fernabsatzgeschäften hast du ohne Mängel kein gesetzliches Rückgaberecht. Wenn der Händler kulant ist, nimmt er sie vielleicht dennoch zurück und du kannst dir eine andere aussuchen. Bedenke aber auch den Aufwand, den du damit hast.

...zur Antwort

Hallo,

zu diesem Thema gibt es in Deutschland keine konkrete Regelung. Daher ist § 1 StVO anzuwenden:

"(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Solange es zu diesen Rucksäcken kein Urteil gibt, musst du also selbst abwägen. Bedenke, dass gerade durch auffällige Animation andere Verkehrsteilnehmer übermäßig abgelenkt und damit die Verkehrssicherheit gefährdet werden könnte. Dann wäre die Nutzung dieser Funktion also zu unterlassen.

...zur Antwort

Hallo,

grundsätzlich schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Prüfung der Klasse AM "zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor" vor. Bei einer körperlichen Einschränkung kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch prinzipiell auch Ausnahmen genehmigen. Bitte frage dazu direkt bei deiner zuständige Behörde nach.

...zur Antwort

Hallo,

für mich sieht das eher nach einem Schleimpilz aus. Das deutet auf nasses Holz hin, und sollte gründlich untersucht werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Einerseits können sich dort auch andere, potenziell schädliche Organismen einnisten, andererseits könnte die Holzkonstruktion gefährlich geschwächt werden.

...zur Antwort

Hallo,

viele Fahrschulen rechnen die Fahrstunden einzeln ab oder fassen sie zu einer Rechnung zusammen. Es kann aber auch durchaus Vorkasse vereinbart werden. Wenn das für dich nicht in Ordnung ist und die Fahrschule dir nicht entgegen kommt, kannst du zu einer anderen Fahrschule wechseln.

Fallen die 1500 € für 12 oder 24 (Pkw+Motorrad) Sonderfahrten an?

...zur Antwort

Hallo,

wende dich mit den Fotos direkt an den Hersteller. Dieser kann dir sicher weiterhelfen.

...zur Antwort

Hallo,

ob das geht kann der Anbieter in den Geschäfts- bzw. Mietbedingungen festlegen. Du kannst es also dort nachlesen.

...zur Antwort

Hallo,

ja, es ist missverständlich formuliert. Es soll wohl heißen, dass du dort parken darfst, wo sonst nur Anwohner parken dürfen oder ein Parkschein benötigt wird.

Ergänzung:

Das Parken in Bereichen, in denen ausschließlich mit Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, ist für Miles Fahrzeuge nur in München, Stuttgart und Düsseldorf frei. Ansonsten darf in diesen Bereichen nicht geparkt werden. Umso problematischer finde ich die missverständliche Formulierung. Wenn grundsätzlich nicht in Bewohnerparkbereichen geparkt werden darf, sollte das bei den erlaubten Parkmöglichkeiten nicht erwähnt werden.

Miles - Darf ich auf einem Anwohnerparkplatz parken?

...zur Antwort

Hallo,

deine Interpretation ist richtig. Werktags zwischen 7 und 18 Uhr darf zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. Bewohner mit Parkausweis sind davon ausgenommen.

...zur Antwort

Hallo,

wie LDanne schon sagt, ist zum Auftrennen ein Sägeblatt mit sehr wenig Zähnen sinnvoll. Die Gesamtanzahl hängt jedoch vom Sägeblattdurchmesser ab. Da gibt es keine pauschale Antwort.

Schau am besten Mal, welches Sägeblatt der Maschinenhersteller empfiehlt. Diese sollten dann auch auf die Leistung abgestimmt sein. Ansonsten kannst du uns auch noch den Durchmesser mitteilen.

...zur Antwort

Hallo,

solange du mit ihm keinen Vertrag hast, kannst du den Strom auch nicht in Rechnung stellen. Allerdings musst du nicht zulassen, dass er Strom über deinen Zähler nutzt. Meines Erachtens kannst du alles nach deinem Zähler abschalten, wenn du möchtest, also auch seinen Strom.

Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass sein Strom über einen getrennten Zähler läuft. Die Abrechnung über einen "Zwischenzähler" ist so nicht zulässig.

...zur Antwort

Hallo,

diese Anordnung ist richtig und hat zwei Gründe:

  1. Eine Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit darf nur durch das dazugehörige Zeichen aufgehoben werden und es darf innerhalb der Zone keine anderen Zeichen geben, die Auswirkungen auf die Höchstgeschwindigkeit haben. Ein Ortsausgangsschild darf also nicht innerhalb der Zone stehen.
  2. Tempo-30-Zonen dürfen nicht überall angeordnet werden. Es gibt laut § 45 Abs. 1c StVO folgende Einschränkungen:
"Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen."
...zur Antwort

Hallo,

in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es zum Verkehrsberuhigten Bereich:

"Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann."

Die leichte Farbabweichung auf deinem Foto kann aber auch auf unterschiedliche Chargen oder einfach ein anderes Alter zurückzuführen sein und ist meines Erachtens nicht als eindeutiger "Pflasterwechsel" zu verstehen. Selbstverständlich kannst du das gerichtlich klären lassen.

...zur Antwort
WG Mitbewohner hat seid 3 Monaten Besuch alle andern in der WG möchten diesen nicht mehr was können wir tuen?

Wir sind 3 Freunde und auch Arbeitskollegen und zusammen umgezogen wegen der Arbeit, haben jetzt 1 Jahr sehr harmonische zusammen gewohnt

aber seid Silvester hat einer der WG eine Freundin die beiden kannten sich 2 Tage und dann kam die Frage ob sie über Silvester bei uns bleiben kann seid den ist sie nie wieder gegangen sie arbeitet nicht und ist jetzt seid 3 Monaten bei uns und zahlt weder Umlagen noch Miete, geht ständig baden schreit rum und beleidigt meine Katzen, benutzt unser besteckt und lässt es im Zimmer bei ihrem Freund (unser Mitbewohner)stehen meistens über eine Woche wir haben nichts dagegen wenn unser Zeug benutzt wird aber natürlich möchten wir das damit Respektvoll umgegangen wird dazu kommt noch das wir anderen Mieter der WG jeden Tag 10 Stunden arbeiten und um 21 Uhr gerne schlafen würden da sie ja nicht arbeiten muss fängt sie dann ab 22 Uhr an zu kochen die Tür kann ich leider nicht schließen da meine Katzen sonst davor stehen und schreien. Wir haben es 3 mal angesprochen und uns zusammen gesetzt sie sag sie wäre Krank und macht grade viel durch und das sie deswegen bei uns wäre.

Wir haben immer wieder versucht Kompromisse zu finden leider werden auf unser Wünsche und Losungen nicht eingegangen auch wenn es davor hieß das sie damit einverstanden wären.

ausziehen können wir leider nicht aus finanziellen Gründen.

was können wir tuen? dürfen wir sagen das wir keinen besuch mehr von ihr wollen?

...zum Beitrag

Hallo und willkommen bei gutefrage!

Nach deiner Beschreibung handelt es sich nicht mehr um einen Besuch. Vielmehr wohnt sie bei euch. In diesem Fall muss in der Regel vom Vermieter vor Einzug die Erlaubnis eingeholt werden.

Ich gehe außerdem davon aus, dass ihr alle drei Hauptmieter für die gesamte Wohnung seid und die Zimmer nicht einzeln angemietet habt. In diesem Fall bedarf ein Zuzug einer weiteren Person meines Erachtens grundsätzlich der Zustimmung aller Mieter. Ist dies nicht der Fall, darf sie nicht einziehen bzw. hätte nicht einziehen dürfen.

Wenn es zwischenmenschlich und finanziell zu keiner Einigung kommt, solltet ihr den entsprechenden Mitbewohner darauf hinweisen, dass sie ihn gelegentlich besuchen, aber nicht dort wohnen kann. Das ist am Ende eine Sache der Absprache zwischen euch.

...zur Antwort