"meine Freundin und Kinder werden da einziehen, nicht als Eigentümer, sondern als WG (Rechtlich Untermieter)"

Wenn du Eigentümer bist und an sie vermietest, sind sie Mieter, nicht Untermieter. Ein Untermietverhältnis liegt nur vor, wenn ein Mieter Räume weitervermietet.

Verstehe ich es richtig, dass du deiner Freundin Räume in der von euch gemeinsam bewohnten Wohneinheit vermietest? In diesem Fall darf deine Freundin die von ihr (zur alleinigen Nutzung) gemieteten Räume nach eigener Entscheidung mit Möbeln ausstatten. Über die Ausstattung gemeinsam genutzter Räume müsst ihr euch einig werden. Eine vertragliche Regelung zur Entsorgung von Möbeln, die nicht die beiderseitige Zustimmung erhalten, ist nicht sinnvoll und m. E. auch nicht möglich. Wenn ihr euch über solche Dinge schon nicht einigen könnt, solltet ihr nicht zusammenziehen.

Die Schwiegermutter hat bei der ganzen Sache übrigens nichts zu sagen. Allein die Bewohner entscheiden über die Möblierung der Wohnung.

...zur Antwort

§ 15 Abs. 9 Landesbauordnung für Baden-Württemberg:

"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten."

Maßgeblich ist, welche Wege als Rettungswege geplant sind, nicht über welche Wege man nach draußen kommt.

...zur Antwort

Hallo,

grundsätzlich kann unabhängig von der Materialstärke die hohe Einstellung verwendet werden. In bestimmten Fällen ist jedoch die flache Einstellung nötig. Bei schmalen Schnitten kann es zum Beispiel vorkommen, dass zwischen Parallelanschlag und Schutzhaube kein ausreichender Platz für den Schiebestock ist oder der Parallelanschlag selbst in Konflikt mit der Schutzhaube gerät. Dann muss er auf die flache Einstellung gedreht werden.

...zur Antwort

Hallo,

der Ablaufschlauch (rot) des Siphons ist falsch installiert. Er darf nicht durchhängen, da sonst der Ablauf behindert wird und Wasser darin stehenbleibt.

Bild zum Beitrag

Auf Seite 14 der Montageanleitung findest du Hinweise zur korrekten Installation. Du solltest die senkrechte Verlängerung des Siphons zusammenschieben (grün). Damit sitzt alles schon etwas höher. Außerdem muss wahrscheinlich der Ablaufschlauch gekürzt werden (siehe Seite 15).

Mit korrekter Installation sollte dein Problem behoben sein.

Solltest du die Anleitung nicht mehr haben, findest du sie auf der Produktseite.

...zur Antwort

Hallo,

es handelt sich um eine Zweifeldampel ohne Grünlicht. Diese werden eingesetzt, wenn eine Fahrtrichtung nur bei Bedarf bzw. auf Anforderung gesperrt werden soll. Das ist zum Beispiel an Bahnübergängen, Bedarfs-Fußgängerampeln, Haltestellen oder Ausfahrten von Einsatzfahrzeugen der Fall.

Ich vermute, dass die Anlage hier im Zusammenhang mit der Buslinie steht, die auf dieser Straße verkehrt. Möglicherweise gibt/gab es hinter der Kreuzung eine Haltestelle und die Ampel sollte dafür sorgen, dass der Kreuzungsbereich freigehalten wird. Allein anhand der Fotos wird sich das aber wohl nicht eindeutig rekonstruieren lassen.

Falls dich die Frage jedoch weiter beschäftigen sollte, kannst du auch mal bei der zuständigen Straßenbaubehörde anfragen, was es damit auf sich hatte.

...zur Antwort

Hallo,

grundsätzlich darf am Fahrbahnrand geparkt werden, sofern dies nicht durch andere Regelungen bzw. Verkehrszeichen verboten ist. So solltest du es auch in der Fahrschule gelernt haben.

Wieso hast du Zweifel daran, ob du dort parken darfst?

...zur Antwort
Für wen gilt das Schild, dass man nur rechts abbiegen darf in der Situation auf dem Bild?

Gilt es nur für den Straßenverkehr, oder auch für den Angebotsradweg - das Schild ist ja rechts vom Angebotsradweg und nicht eingegrenzt. Der Angebotsradweg beginnt übrigens genau auf der Höhe des Bildbeginns.

Dürfte man als Fahrer auf dem Angebotsradweg links abbiegen - hätte man da rechtlich Vorrang? Direkt gegenüber, als links vom Bild beginnt ein beidseitig benutzungspflichtiger Radweg. Rechts durch die Unterführung dürfte man gar nicht fahren - da verschwindet der Radweg für ein paar Meter einfach. Siehe Bild 2 und 3.

Schild oben rechts, kopiert aus google-maps, daher: sorry für die schlechte Qualität jeweils.

Benutzungspflicht Radweg beidseitig.

Wie es rechts weiterginge - unter dem 30ziger Schild ist ein Schild, dass Radfahrer verpflichtet abzusteigen...

____

Da ich die Stelle öfter fahre - also aus der Straße Bild 1 rauskomme, und dann nach links hochwill, frage ich mich, wie das eigentlich legal wirklich geht und wie man da Rechtssicherheit herstellen kann.

Ob es rechtlich so ist, dass ich dort absteigen, als Fußgänger drüber gehen und dann als Radfahrer weiterfahren müsste?

Aktuell benutze ich den illegalen, aber für mich sichersten und schnellsten Weg - und fahre auf der Straße bis zur Vorfahrtsstraße, ignoriere das Schild, dass ich rechts rum müsste und fahre dann links rüber (natürlich unter sorgfältiger Verkehrsbeobachtung).

Ergänzung vom Moderator

Hier die Stelle bei Google StreetView: https://maps.app.goo.gl/x83yhaqVQN37DYmC6

...zum Beitrag

Hallo,

einen "Angebotsradweg" gibt es in der StVO nicht. Abseits der Fahrbahn gibt es benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241) und für Radverkehr freigegebene Gehwege (Zeichen 1022-10 in Verbindung mit Zeichen 239). Eine Bodenmarkierung allein reicht für beides nicht aus, sodass dort meines Erachtens überhaupt nicht gefahren werden darf.

Abgesehen davon gilt Zeichen 209 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts) jedoch für alle Fahrzeuge, auch abseits der Fahrbahn. Auch auf einem Radweg dürfte also nur rechts abgebogen werden.

"unter dem 30ziger Schild ist ein Schild, dass Radfahrer verpflichtet abzusteigen"

Ein solches Schild ist sinnfrei und hat keinerlei Bedeutung. Es handelt sich dort um einen Gehweg, auf dem generell nicht Rad gefahren werden darf. Man darf also sowieso nur auf der Straße fahren. Benutzt man hingegen den Gehweg zu Fuß, so ist man kein Radfahrer. Wen spricht das Schild also an?

"Ob es rechtlich so ist, dass ich dort absteigen, als Fußgänger drüber gehen und dann als Radfahrer weiterfahren müsste?"

Ja

...zur Antwort

Hallo,

grundsätzlich musst du immer blinken, wenn du abbiegst, also an einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrtrichtung änderst.

1) Bei einem Feldweg handelt es sich meist nicht um eine Straße, sondern z. B. eine Grundstückszufahrt bzw. einen Wirtschaftsweg. Dann muss nicht geblinkt werden. Es hängt davon ab, wie der Feldweg angelegt ist, ob er Straßencharakter hat. Wenn du ein konkretes Beispiel mit Bildern zeigen kannst, kann das genauer erörtert werden.

2) Wenn geradeaus eine Straße anschließt, du jedoch in eine andere Richtung weiterfährst, musst du blinken.

...zur Antwort

Hallo,

Rotlichtblitzer können an jeder Ampel aufgestellt werden. Bei uns gibt es sie auch an reinen Fußgängerquerungen.

Oft werden sie dort aufgestellt, wo regelmäßig Verstöße auftreten, oder wo vermehrt mit besonders zu schützenden Personengruppen zu rechnen ist (z. B. vor Schulen).

...zur Antwort

Hallo,

für die Beseitigung von Schäden an der Mietsache ist der Vermieter zuständig. Du meldest ihm den Schaden und er beauftragt dann ggf. eine entsprechend Fachfirma. Handelt es sich um einen Notfall, rufst du den Notdienst ohne Verzögerung selbst an, um Folgeschäden zu vermeiden. Oft wird vom Vermieter eine entsprechende Notfallnummer benannt, an die man sich wenden sollte.

Ob du die Beseitigung des Schadens bezahlen musst, hängt davon ab, um was für einen Schaden es sich handelt, wie dieser entstanden ist und was dazu im Mietvertrag vereinbart ist. Wie viel die Reparatur kosten wird, können wir dir erst recht nicht sagen.

...zur Antwort

Hallo,

vermutlich hat deine Kamera die Aufnahmen im Querformat gespeichert, weshalb sie natürlich auch so wiedergegeben werden. Du kannst die Ausrichtung jedoch mit entsprechender Software ändern. Das ist auch im VLC media player möglich.

...zur Antwort

Hallo,

aufgrund der falschen Ausführung ist nicht eindeutig, was gemeint ist. Allein aus diesem Grund ist das ZZ meines Erachtens unwirksam. Es könnte gemeint sein "ab 17.01.22 7 Uhr" oder aber "am 17.01.22 ab 7 Uhr".

Ohne diese Angaben ist also davon auszugehen, dass das Haltverbot am 17.01.22 um 7 Uhr gilt. Da es sich dabei nicht um eine Zeitspanne handelt, ist es nach meiner Auffassung faktisch unwirksam.

...zur Antwort

Hallo,

welche gesetzliche Kündigungsfrist hier vorliegt, ist von der genauen Art des Mietverhältnisses abhängig. In jedem Fall ist jedoch eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam. Der Mietvertrag bleibt dennoch wirksam.

...zur Antwort

Hallo

"Darf parknotruf.de ein Auto auf öffentlicher Fläche abschleppen lassen, wenn angeblich eine private Einfahrt blockiert wird – oder ist dafür zwingend die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig?"

Letzteres. Im öffentlichen Verkehrsraum können nur Polizei oder Ordnungsamt das Abschleppen beauftragen.

"Ist es rechtlich korrekt, dass man erst zahlen muss, um das Fahrzeug wiederzufinden, wenn es sich um öffentliche Fläche handelt?"

Ja, das ist zulässig. Auch wenn das Unternehmen das Fahrzeug auf seinem eigenen Grundstück abstellt, bekommst du es nur gegen Vorkasse wieder.

"Gibt es weitere rechtliche Aspekte, die man in dieser Situation beachten sollte?"

Grundsätzlich darf im öffentlichen Verkehrsraum nur abgeschleppt werden, wenn dies verhältnismäßig ist. Stehst du auf öffentlicher Straße vor einer Grundstückszufahrt, darf in der Regel nur abgeschleppt werden, wenn du jemanden am dringenden Wegfahren behinderst. Möchte jemand in das Grundstück einfahren oder ohne Dringlichkeit wegfahren, ist das Abschleppen in der Regel unverhältnismäßig.

...zur Antwort

Hallo,

es kommt weniger auf die Form an sich an, als auf die Ausführung, also Material, Konstruktion, Qualität. Entscheide dich lieber für eine Form, die für dich praktischer oder schöner ist, und suche dann eine ausreichend stabile Variante. Grundsätzlich ist es aber natürlich schon so, dass sich das Bein idealerweise direkt unter dem Schwerpunkt befindet. Liegt dieser aufgrund der Monitore weiter hinten, ist es sinnvoll, die Beine auch etwas nach hinten zu setzen.

...zur Antwort
Wie darf man hier parken?

Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView

Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.

Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.

Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.

Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.

Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).

Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:

  • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
  • Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  • Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
  • Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.
...zum Beitrag

Hallo,

für die Beantwortung der Frage gehe ich mal davon aus, dass es sich bei dem schmalen Streifen tatsächlich um einen Seitenstreifen handelt, und nicht um den Teil eines missverständlich bzw. falsch angelegten Fußweges, was leider auch häufiger vorkommt. Aufgrund des leicht erhöhten Bordsteins würde ich auch erstmal von einem Seitenstreifen ausgehen.

Da ein Seitenstreifen vorhanden ist, muss dieser zum Parken genutzt werden. Mir ist keine Regelung bekannt, die grundsätzlich das Hineinragen auf die Fahrbahn verbietet. Sofern also eine ausreichende Durchfahrbreite auf der Fahrbahn bleibt, darf meines Erachtens so geparkt werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn auf der Fahrbahn ein Haltverbot gilt. Dann dürfte das Fahrzeug meines Erachtens nicht auf die Fahrbahn ragen. Es ist dann also nur möglich, entsprechend schmale Fahrzeuge dort abzustellen.

...zur Antwort

Hallo,

unzulässiges Hupen kann natürlich geahndet werden und wenn du dadurch einen Unfall verursachst, müsstest du unter Umständen Schadensersatz leisten. Um eine Straftat dürfte es sich aber auch dann nicht handeln.

Hier scheint es jedoch keinen direkten Zusammenhang zu geben. Er ist wohl durch das Umdrehen zu Fall gekommen, nicht weil er sich erschrocken hat. Je nachdem wann genau du gehupt hast, könnte man es ggf. auch als Warnzeichen für den Fußgänger interpretieren. Dann wäre es sogar zulässig.

...zur Antwort

Hallo,

ich gehe davon aus, der Käufer behauptet, ein leeres, aber unbeschädigtes Paket erhalten zu haben. Wenn du einen Betrug vermutest, kannst du Anzeige erstatten. Ansonsten kannst du zivilrechtlich klagen. Bleibt der Käufer jedoch bei seiner Aussage, musst du nachweisen, dass du die Sendung vollständig abgeschickt hast. Ohne Beweise oder Zeugen ist das nicht möglich. Möglicherweise kann man jedoch das Sendungsgewicht beim Versanddienstleister in Erfahrung bringen. So könnte zumindest festgestellt werden, dass das Paket bei Einlieferung noch einen Inhalt hatte.

...zur Antwort