Hallo,

wenn du die Mahnung für unberechtigt hälst, solltest du ihr schriftlich widersprechen und den Sachverhalt schildern. Mehr kannst du erstmal nicht tun, wenn du über alle Kontaktwege keine Rückmeldung erhältst. Möglicherweise dauert es auch einfach eine Weile, bis du eine Antwort bekommst.

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Hallo,

"er will mich anzeigen da ich keine Rechnung habe und es laut ihm dann schwarzarbeit ist. Laut ihm haben die eine schraube zu tief reingedreht"

Mit dem Kauf des Gerätes hat der Käufer keinen Anspruch auf eine frühere Reparaturrechnung. Es gibt also auch keine Grundlage für eine Anzeige.

Er kann außerdem bei einem Privatverkauf nur vom Vertrag zurücktreten, sofern der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, oder im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurde.

Hat der Käufer die Rückabwicklung verlangt? Wenn ja, mit welcher Begründung genau?

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Hallo,

der Grund wurde ja schon erläutert. Es geht einfach um die Reinheit. Isopropanol/Isopropylalkohol bekommst du in einigen Apotheken auch 99,9 prozentig. Allerdings ist es dort auch sehr teuer. Brauchst du nur eine kleine Menge, ist das okay. Ansonsten bekommst du es in einigen Baumärkten oder im Internet günstiger.

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Hallo,

für die Beantwortung genau solcher Fragen ist deine Fahrschule zuständig. Bitte deinen Fahrlehrer, an diese Stelle zu fahren, und besprich mit ihm, wie du dich am besten verhälst. Das ist die beste Lernmöglichkeit die du hast. Nutze sie!

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Hallo,

deine Beschreibung geht nicht auf. Wenn das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t hat, du es also mit Klasse B fahren darfst, darf es insgesamt nicht mehr als 3,5 t wiegen. Dann dürftest du es also auch mit maximaler Zuladung fahren. Wenn das Fahrzeug jedoch bis zu einer Gesamtmasse von über 3,5 t beladen werden darf, darfst du es auch leer nicht fahren.

Bei einem LKW bis 7,5 t zul. Gesamtmasse brauchst du mindestens Klasse C1, egal ob leer oder beladen.

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Hallo,

meines Erachtens ist § 131 StGB nicht anwendbar, wenn nicht der Autor selbst die Gewalt verherrlicht/verharmlost, sondern eine Figur innerhalb der Erzählung. Es ist außerdem nicht strafbar

"wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient."
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Ich muss meine nachfolgende Antwort zurückziehen, da sie aufgrund des Geltungsbereiches der DSGVO gegenstandslos ist.

"[Die DSGVO] findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"

Hallo,

richtig, nach dem Kunsturhebergesetz sind Fotos von Personen für private Zwecke nicht verboten.

Allerdings gibt es noch die Datenschutz-Grundverordnung. Diese legt folgendes fest:

"Die Verarbeitung [personenbezogener Daten] ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt."

Das personenbezogene Datum ist in diesem Fall das Foto und "Verarbeitung" schließt schon die Aufnahme des Fotos mit ein. Sofern also keine der Bedingungen erfüllt ist, darf das Foto einer Person nicht aufgenommen werden.

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Hallo,

die Person, welche für den Schaden verantwortlich ist, muss die Beseitigung übernehmen. Das kann der Vermieter sein, wenn es Mängel am Dach gibt, oder eine Person über dir, die einen Wasseraustritt hatte. Diese Person oder ihre Versicherung muss nicht nur das Material bezahlen, sondern auch die Durchführung der Reparatur durch eine Fachfirma.

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Hallo,

ja, Öl zieht in die Haut ein. Ist es nicht mit Schadstoffen belastet, ist das in der Regel unproblematisch. Bitte beachte dazu die Angaben auf der Verpackung. Ungeachtet dessen kann das Tragen von Handschuhen sinnvoll sein, um die Hände hinterher nicht umständlich reinigen zu müssen.

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Hallo,

die Wahl eines Campingkochers hängt von einigen Faktoren wie Brennstoff, Größe/Gewicht, Einsatzgebiet und -zweck ab.

Ich persönlich bevorzuge Gaskocher, da sie sehr fein und exakt regulierbar und meines Erachtens am sichersten sind. Das Gas kann man im Notfall einfach zudrehen. Verschüttet man brennenden Spiritus, sieht es möglicherweise nicht so gut aus.

Ich nutze außerdem gern kompakte, leichte Gaskocher, ist man jedoch ausschließlich mit dem Auto unterwegs, ist das nicht so relevant. Vielleicht möchte man sogar lieber einen großen Kocher wegen der erhöhten Stabilität und größeren Kochfläche.

Möchtest du an sehr windigen oder kalten Orten kochen, benötigst du unter Umständen Geräte, die dafür optimiert sind.

Zuletzt bestimmt auch die Art der Flamme, was man damit gut zubereiten kann. Kochen geht eigentlich mit allen gleichermaßen. Möchtest du auch braten, ist eine Flamme hilfreich, welche die Hitze gut am Pfannen- oder Topfboden verteilt, damit nichts anbrennt.

Ohne deine Bedürfnisse zu kennen ist es also schwierig, dir etwas passendes zu empfehlen. Aber offenbar hast du dich ja sowieso schon für den Trangia entschieden :)

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Hallo,

der Vertrag mit der Fahrschule ist grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt und kann theoretisch beliebig lange bestehen.

Du meinst wahrscheinlich die Fristen aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort ist festgelegt, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung maximal 2 Jahre sowie zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung nicht mehr als 1 Jahr liegen dürfen. Du hast also bis zum 11.04.2026 Zeit. Mit solchen Fragen kannst du dich übrigens auch direkt an die Fahrschule wenden.

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Hallo,

solange du noch keinen Vertrag unterzeichnet hast, kann dir der Vermieter auch nach einer vermeintlichen Zusage wieder absagen. Selbst wenn man das als Zusage auslegt, würde ich daher die anderen Termine noch wahrnehmen.

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Hallo

zu 1.: an dem Teil sind zwei Nasen, die in die entsprechenden Aussparungen des anderen Teils passen. Man kann es nur in einer Richtung zusammensetzen.

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Hallo,

zur eigentlichen Frage wurde schon viel gesagt. Ich möchte nur noch auf folgendes eingegen:

"mein Fahrlehrer schreit mich oft an"

Dieses Verhalten ist absolut inakzeptabel. Ein Fahrlehrer muss ruhig und besonnen bleiben, auch wenn es ihn innerlich aufregt. Schreien ist kein pädagogisch angebrachtes Mittel und Fahrlehrer, die sich dahingend nicht im Griff haben, sind für die Arbeit ungeeignet. Es hat in der Fahrschule nichts zu suchen und ich möchte jedem, der während der Fahrstunde angeschrien wird raten, den Fahrlehrer zu wechseln.

Ausrufe im Affekt, zum Beispiel in einer gefährlichen Situation, sind ein anderes Thema.

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Hallo,

das Verkehrszeichen ist dort falsch aufgestellt.

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Das Zeichen 244.1 kennzeichnet den Beginn einer Fahrradstraße. Wie der Name schon sagt, gilt dieses Verkehrszeichen nur für eine Straße. Es darf also nicht vor einer Kreuzung, sondern nur direkt an der Straße, für die es gilt, aufgestellt werden.

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Das Zeichen 244.3 kennzeichnet den Beginn einer Fahrradzone. Im Gegensatz zur Fahrradstraße gilt dieses für einen ganzen Bereich. Ist dieses Zeichen vor der Kreuzung aufgestellt, gilt es also für links, geradeaus und rechts.

Ich vermute, dass die Behörde hier eine Fahrradzone vorgesehen hat, aber das falsche Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Ob das so ist, erfährst du auf Nachfrage bei der zuständigen Behörde.

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Hallo,

ich sehe das tatsächlich anders und stütze mich dabei auf § 39 Abs. 3 StVO:

"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. [...] Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

Demnach interpretiere ich die Kombination wie folgt:

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  1. Eingeschränktes Haltverbot
  2. auf dem Seitenstreifen
  3. Bewohner frei
  4. in der Zeit 19-7 Uhr

Zeichen 4 begrenzt meines Erachtens die Wirkung von Zeichen 3. Bewohner sind also nur in dieser Zeit vom Verbot ausgenommen. Andere dürfen gar nicht parken.

Ich bin stimme aber zu, dass die Kombination missverständlich sein und die Bedeutung nicht immer eindeutig erfasst werden kann. Daher finde ich folgende Beschilderung sinnvoller:

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Ob die Kombination von der Behörde tatsächlich so gemeint ist, wissen wir nicht. Soll das Verbot aber deiner Interpretation entsprechen, muss die Kombination meines Erachtens stattdessen so aussehen:

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  1. Eingeschränktes Haltverbot
  2. auf dem Seitenstreifen
  3. in der Zeit 19-7 Uhr
  4. Bewohner frei

Das Haltverbot auf dem Seitenstreifen gilt allgemein nur in der Zeit 19-7 Uhr. Bewohner sind vom Haltverbot gänzlich ausgenommen.

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Hallo,

bist du unverschuldet zu spät gekommen und hast dich ordnungsgemäß abgemeldet, hast du keine Konsequenzen wie Mahnung oder ähnliches zu befürchten. Der Arbeitgeber ist lediglich nicht mehr verpflichtet, dich für den entsprechenden Zeitraum zu bezahlen. Unter Umständen kannst du die Arbeit jedoch nachholen. In diesem Fall muss sie auch vergütet werden.

Frage den Arbeitgeber am besten direkt, was genau jetzt das Problem ist und was er von dir möchte. Gibt es Streitigkeiten, kannst du dich auch an die Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat wenden, falls es das in deinem Unternehmen gibt.

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Hallo,

Booking.com und Airbnb sind Plattformen für kurzzeitige Miete. Das ist für euer Vorhaben meines Erachtens nicht geeignet. Bietet die Zimmer einfach auf entsprechenden WG-Plattformen an.

Wenn ihr das erstmal testen möchtet, könnt ihr die Zimmer möbliert vermieten. Dann sind die Kündigungsfristen deutlich kürzer. Es sollte natürlich ein ordentlicher Mietvertrag aufgesetzt werden.

Wie gut es mit den Mitbewohnern klappt, hängt maßgeblich von den Personen ab und ist nicht vorhersehbar. Es ist daher wichtig, sich vorher genug Zeit für das Kennenlernen zu nehmen. Entsprechende Absprachen und Regeln sind meines Erachtens unerlässlich. Wie die genau aussehen, müsst ihr euch aber selbst überlegen. Wir kennen eure Bedürfnisse schließlich nicht.

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