Strafzettel gerechtfertigt?

4 Antworten

Das oberste Schild besagt, dass nur am Donnerstag zwischen 6 und 8 Uhr absolutes Haltverbot gilt ansonsten gilt das untere Schild da dürfen nur Bewohner mit Parkausweis "Nr 5" parken von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr.

Nach 16 Uhr darf da scheinbar niemand parken, was natürlich echt doof ist.

Übrigens Bewohnerparkausweise kosten immer einiges

diewoelfin0815  23.01.2024, 18:51
Das oberste Schild besagt, dass nur am Donnerstag zwischen 6 und 8 Uhr absolutes Haltverbot gilt 
...
Nach 16 Uhr darf da scheinbar niemand parken,

Dann wäre das obere Schild überflüssig

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Ich hätte das auch vorsichtig so interpretiert wie du. Ist aber schon sehr unübersichtlich...

Steht denn auf den Knöllchen denn schon eine Begründung? Vielleicht liegt es nicht an Park-/Halteverboten, sondern am falschen Parken auf oder neben dem Bürgersteig oder über einem Kanaldeckel oder so? Oder jemand hat sich einen dämlichen Scherz erlaubt. Überweis ggf erst, wenn du Post bekommst, nicht an irgendeine Verbindung auf dem Knöllchen.

toxoPlay 
Fragesteller
 21.01.2024, 01:58

Das Ticket ist auf jeden fall offiziell. Habe schonmal eins gehabt, da ich eben vergessen hatte am Donnerstag mein Auto umzuparken. Sieht genau so aus und das ist ja auch gerechtfertigt. Als Begründung steht genau: "Parken im eingeschr. Halteverbot mit Zz.. "Bewohner mit Parkausweis frei" Ausw. lag n. gut lesbar aus."

Es wird zwar das Zusatzzeichen erwähnt aber ja nicht auf die Beschriftung darunter eingegangen. Weil dann wäre es eben nach meinem Verständnis am Wochenende egal ob ein Ausweis vorhanden ist oder nicht.

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Meiner Meinung nach stimmt etwas mit dem Schild nicht, dass mit dem Bewohner macht doch überhaupt keinen Sinn.

Eigentlich darf man da Parken, außer in der Zeit von 6-8 am Do und 8-16 von Mo bis Fr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Topses  21.01.2024, 07:20

Wieso macht das Zusatzschild „Bewohner“ keinen Sinn? Die dürfen (mit Parkauswris 5) Mo-Fr. von 8-16 Uhr da parken, andere nicht, außer Do. 6-8 Uhr.

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Topses  21.01.2024, 09:41
@Gruffalo

Stimmt, hast recht. Vielleicht ein "Druckfehler" ;-)

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Würde ich Widerspruch einlegen.
Wenn keine weiteren Schilder vorhanden sind, hättest du da parken dürfen.

Hast du entgegen der. Fahrtrichtung geparkt oder auf dem Bürgersteig? Dann hätte aber das in der Begründung stehen müssen.